Hygiene im Betrieb - Vorschriften und Hilfsmittel

Sauber und rein – so MUSS es sein!

Sauberkeit ist das halbe Leben! - Das Verlangen nach Reinheit und Hygiene ist heutzutage fest in den Köpfen der Menschen verankert. Vor allem öffentliche Einrichtungen müssen diesem Bedürfnis nachkommen. Lebensmittelbetriebe, wie Brauereien, Großküchen, Schlachthöfe und Metzgereien, tun dies nicht nur aus Nächstenliebe sondern sind an gesetzliche Vorschriften gebunden. Das Infektionsschutzgesetz, die Hygieneverordnung und auch das Arbeitsschutzgesetz ASR A4.1 sind nur einige Vorschriften, die sich mit der Reinheit von öffentlichen Einrichtungen befassen. Neben dem Lebensmittelbereich gelten die Regelungen auch für Hotels, Krankenhäuser, Wohnanlagen, Gaststätten sowie alle Toilettenanlagen mit Besucherverkehr. Die Einhaltung von Hygienevorschriften zielt natürlich auch auf das Bewusstsein der Verbraucher ab. In erster Linie soll die regelmäßige Reinigung von öffentlichen Einrichtungen und deren sanitären Anlagen jedoch die Weiterverbreitung von Krankheiten verhindern und das Infektionsrisiko minimieren.

Die Reinigung und Desinfektion

Der einfachste Weg die Verbreitung von Keimen zu vermeiden ist die regelmäßige Reinigung. Abhängig vom zu reinigenden Gegenstand oder Ort können entweder nur Trinkwasser oder Reinigungsmittel dafür verwendet werden. Lebensmittel beispielsweise sollten unter keinen Umständen mit zusätzlichen Reinigungschemikalien gesäubert werden. Dagegen ist der Einsatz in Küchen oder sanitären Anlagen zur Beseitigung von Verschmutzungen notwendig. Das Reinigungsmittel umschließt den Schmutz und löst ihn von der Oberfläche. Auf diese Weise werden 90 % aller Keime entfernt. Eine Zugabe von Desinfektionsmitteln ist bei der normalen Reinigung in den meisten Fällen nicht notwendig. Die Desinfektion dient der Abtötung von Krankheitserregern und wird vorwiegend im medizinischen Bereich oder der Lebensmittelindustrie verwendet.

Der Hygieneplan

Um alle Vorgänge rund um die regelmäßige Reinigung von öffentlichen Einrichtungen im Blick zu haben, lohnt sich die Aufstellung eines Hygieneplans. Dieser sollte je nach Art des zu reinigenden Gegenstandes oder Ortes, die wichtigsten Eckdaten enthalten. Dazu zählen Hinweise über die Art, die Bestandteile und den Umfang der Reinigung, die Entsorgung von Abfällen, eventuelle Desinfektionsarbeiten sowie das beauftragte Personal.

Der Reinigungsnachweis

In der ASR A4.1 wird empfohlen in Sanitäranlagen oder an anderen regelmäßig gereinigten Orten oder Räumen, einen Reinigungsplan anzubringen. Mit diesem können die fortlaufenden Reinigungen transparent dargestellt und dokumentiert werden. Das zuständige Personal ist verpflichtet, den Plan auszufüllen und gegenzuzeichnen. Der Aushang dient nicht nur als interne Kontrolle und Nachweis, sondern macht auch auf Besucher einen positiven Eindruck.

Je nach Bedarf können die Reinigungsnachweise mehr oder weniger Details enthalten. Mindestens sollte das Datum, die Uhrzeit, das verwendete Reinigungsmittel und die Unterschrift eingetragen werden. Oftmals sind auch noch Informationen zur Art und den einzelnen Bestandteilen der Reinigung enthalten.

Reinigungsnachweis

Autor

Anja L.

Veröffentlicht

18. September 2014

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