
Sondermüll entsorgen leicht gemacht!
Müll fällt in den unterschiedlichsten Formen im Haushalt und im Arbeitsalltag an. Meist wird er eine gewisse Zeit gesammelt und schließlich entsorgt. Was einfach klingt unterliegt bei bestimmtem Müll einigen Vorschriften und Auflagen. Grundsätzlich sollte aus jedem Abfall der bestmögliche Nutzen gezogen werden. Dabei ist stets Rücksicht auf die Sicherheit von Mensch, Tier, Pflanzen und der Umwelt zu nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Entsorgung von Verpackungen, Bauschutt, giftigen Chemikalien, Filterstäube oder anderen Nebenprodukten der Industrie handelt. Eine Auswahl an Abfallkennzeichen finden Sie in unserem Online-Shop.
Abfallbeseitigung
Die Begriffe Abfallentsorgung und Abfallbeseitigung werden oft als Synonym verwendet, haben aber nicht dieselbe Bedeutung. Die Abfallentsorgung umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen. Die Abfallbeseitigung hingegen ist die Zurückführung des Mülls an die Umwelt. Die Zurückführung ist mit Risiken beispielsweise für die Natur und Pflanzenwelt verbunden und unterliegt deshalb strengen Richtlinien. Abfälle dürfen in den meisten Fällen deshalb nicht in ihrer reinen Form an die Umwelt zurückgeführt werden. Flüssige oder gasförmige Abfälle sind vor der Beseitigung oftmals zu verdünnen oder chemisch umzuwandeln. Feste Abfälle dagegen werden in sogenannte Endlager oder Deponien überführt und sind gegebenenfalls zuvor zu verpacken.
Zu Mülldeponien zählen beispielsweise ehemalige Bergwerke oder Salzstöcke, die nicht mehr betrieben werden und Mulden zurückgelassen haben. Dort werden Abfälle unter der Befolgung strenger Richtlinien langfristig gelagert. Die Vorschriften und Gesetzen dienen dazu, die umliegenden Menschen und Lebensräume nicht zu gefährden.
Alle Abfälle, egal ob aus Betrieben oder Privathaushalten müssen getrennt entsorgt werden. Vor allem darf der normale „ungefährliche“ Müll nicht gemeinsam mit dem Sondermüll beseitigt werden. Unsachgemäßer Umgang mit Abfällen stellt eine Gefahr sowohl für Menschen, Tiere und Pflanzen als auch für Gewässer, Böden und die Luft dar. Die Umwelt und der Naturschutz können im großen Maße beeinträchtigt und sogar der Städtebau und die öffentliche Sicherheit gefährdet werden.
Abfallverwertung
Wenn es darum geht, dass die Menge an Müll immer mehr steigt und die Entsorgung immer problematischer wird ist oftmals Recycling das Schlüsselwort. Die Wiederverwendung von Abfällen kann auf verschiedene Arten umgesetzt werden. Eine Möglichkeit ist die thermische Verwertung von Abfällen. Dabei wird der Müll in Verbrennungsanlagen gebracht und unter der Gewinnung von Energie verbrannt. Auch die Endlagerung in einem Berg kann eine Form der Wiederverwertung sein, wenn das Füllen des Hohlraumes dem Berg Stabilität verleiht. Manche Geräte und Gegenstände können auch an den Hersteller zurück geschickt werden. Dieser kümmert sich dann um die Demontage und Wiederverwertung der entsprechenden Teile.
Gefährliche Abfälle – Sondermüll
Beim Umgang mit Sondermüll, somit gefährlichen Abfällen, kommt es nicht nur auf die richtige Trennung an. Da gefährliche Abfälle ein potentielles Risiko für den Menschen und die Umwelt darstellen, müssen sehr viele Regelungen im Umgang mit dieser Art von Müll beachtet werden. Es bestehen außerdem sehr hohe Anforderungen an die technischen Entsorgungsanlagen, die Verfahren und Dokumentationen über den Verbleib des Sondermülls. Sonderabfall kann flüssig, fest, gasförmig oder auch Schlamm sein. Zu gefährlichen Abfällen gehören zum Beispiel:
- Nebenprodukte der Industrie
- Chemikalien z.B. Laborchemikalien, Fotochemikalien
- Verdünner
- Insektizide
- Farbe
- Desinfektionsmittel
- Säuren
- Lösemittel
- Laugen
- Dünger
- Lackschlämme
- Krankenhausabfälle
- Altpestizide
- Putzmittel
- Filterstäube
- Stoffe mit Schwermetallverunreinigungen
- Glühbirnen
- Pestizide
- ölhaltige Abfälle
Unternehmen, die jährlich mehr als zwei Tonnen gefährlichen Abfall produzieren haben die Pflicht über alle Handlungen in Bezug auf den Sondermüll Rechenschaft abzulegen. Es besteht eine Nachweispflicht zur Entsorgung des Mülls. Die entsprechende Aufsichtsbehörde genehmigt zuvor jeden Transport von gefährlichem Abfall und muss vom Unternehmen über den Zeitpunkt der Entsorgung und die Menge des Sondermülls informiert werden.
Entsorgung von Sondermüll in der Praxis
Giftstoffe unterliegen gerade in Betrieben vielen Vorschriften zur Lagerung, Sammlung, Beseitigung, Häufigkeit der Entsorgung und zum Transport. Da diese Dinge die Firma auch finanziell beanspruchen, wird versucht die Menge an Sonderabfällen so gering wie möglich zu halten. In bestimmten Branchen lässt er sich allerdings nicht vermeiden und muss regelmäßig abgeholt und entsorgt werden.
In der Praxis gibt es die unterschiedlichsten Reinigungs- oder Absauganlagen, die bei der Arbeit anfallende Schad- oder Giftstoffe absaugen oder vom Abwasser trennen. Auch bei Entschichtungsanlagen in Siebdruckereien fällt Sondermüll in Form von wasserunlöslichen organischen Kohlenwasserstoffen und Lösemittel, Farbpigmente, Festkörper von Fotoemulsionen und Siebfüller sowie Fotoschicht- und Filmreste an. Diese Stoffe werden durch verschiedene Methoden und Mechanismen wie zum Beispiel dem Leichtflüssigkeitsabscheider gefiltert und in speziellen Behältern gesammelt. In regelmäßigen Zeitabständen müssen diese Sammelbehälter geleert und damit der entstandene Sondermüll entsorgt werden. Um die Termine für die Abholung optimal, also weder zu früh noch zu spät, zu kalkulieren, hat sich die Anbringung von Prüfplaketten bewährt. Durch die Plakette mit der Aufschrift „Nächste Entsorgung“ ist für den Betreiber und auch jeden Mitarbeiter äußerlich sichtbar, wann die nächste Abholung stattfinden muss. Der Behälter muss somit nicht extra geöffnet werden und Termine werden nicht vergessen. Die Prüfplakette mit dem Aufdruck „Nächste Entsorgung“ stellt für den Betrieb eine Unterstützung dar und gewährleistet, dass alle technisch oder gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungen eingehalten werden.