
Vorgaben zur Etikettierung nach Verordnung (EU) 2024/2865
Was ist die Verordnung (EU) 2024/2865?
Am 20. November 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2865 zur Überarbeitung der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ziel der Überarbeitung ist es, den Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und der Umwelt zu erhöhen sowie den EU-Binnenmarkt für Produkte mit gefährlichen Chemikalien effizienter zu gestalten.
Die Änderungen traten am 10. Dezember 2024 in Kraft. Für die meisten Anpassungen gelten Übergangsfristen von 18 bis 24 Monaten. Für den Abverkauf von bereits vorhandenen Stoffen und Gemischen gibt es längere Übergangsfristen von 42 bis 48 Monaten.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche neuen Vorgaben zur Etikettierung bestehen, worauf Unternehmen achten müssen und wie die Änderungen im Detail aussehen.
Warum wurde die CLP-Verordnung überarbeitet?
Die Überarbeitung ist Teil der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ der Europäischen Kommission. Ziel ist es, die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Chemikalien zu verbessern und gleichzeitig den Handel innerhalb der EU zu vereinfachen.
Besonders im Fokus stehen:
- Klarheit und Transparenz bei der Kennzeichnung von Produkten.
- Schutz von Umwelt, Verbrauchern und Arbeitnehmern vor gefährlichen Stoffen.
- Förderung der Digitalisierung durch digitale Etiketten.
Die wichtigsten Änderungen der Verordnung (EU) 2024/2865
1. Neue Vorgaben zur Einstufung chemischer Stoffe
Die Einstufung chemischer Stoffe legt fest, wie gefährlich ein Stoff ist (z. B. giftig, ätzend oder umweltschädlich). Mit der neuen Verordnung gibt es dazu mehrere Änderungen:
- Klarstellungen zur Einstufung von komplexen Stoffen (MOCS):
Insbesondere für Pflanzenextrakte wie ätherische Öle gibt es eine fünfjährige Ausnahmeregelung, die später von der Europäischen Kommission erneut überprüft wird. - Kommission kann harmonisierte Einstufungen anstoßen:
Neben den Mitgliedstaaten und der Industrie kann nun auch die Europäische Kommission die Einstufung von Stoffen harmonisieren. Hierbei werden die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eingebunden.
2. Neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Chemikalien
Die Etikettierung von Chemikalien wird in der Verordnung (EU) 2024/2865 deutlich präziser geregelt. Ziel ist es, die Informationen für den Endverbraucher besser sichtbar und leichter verständlich zu machen.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Änderung | Beschreibung |
Verpflichtende Angaben bei Online-Angeboten | Alle Kennzeichnungselemente (wie Gefahrensymbole) müssen auch online sichtbar sein. |
Neue Anforderungen an die Lesbarkeit | Mindestschriftgröße, Schriftfarbe, Hintergrundfarbe, Zeilen- und Buchstabenabstand müssen klar definiert werden. |
Faltetiketten erlaubt | Faltetiketten dürfen nun flexibel eingesetzt werden, jedoch mit klaren Vorgaben zu Format und Lesbarkeit. |
Digitale Etikettierung | Digitale Etiketten sind zugelassen, allerdings mit strengen Voraussetzungen. |
Chemikalien aus Nachfüllstationen | Spezifische Regeln zur Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien aus Nachfüllstationen (z. B. Waschmittel) gelten. |
3. Änderungen am Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis)
Das C&L-Verzeichnis ist eine EU-weite Datenbank, in der die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe erfasst werden. Auch hier gibt es neue Regeln:
- Verbesserte Datenqualität:
Hersteller und Importeure müssen die Einträge im C&L-Verzeichnis regelmäßig aktualisieren. - Transparenz durch Namensnennung:
Die Identität der Unternehmen, die Stoffe anmelden, wird öffentlich sichtbar.
4. Mitteilungen an die Giftinformationszentren
Neu ist auch, dass Unternehmen ihre Giftinformationen zentral über eine Agentur einreichen können. Händler erhalten zudem genauere Hinweise zu ihren Pflichten, um die Weitergabe von Sicherheitsdaten zu verbessern.
Was bedeutet die neue Verordnung für Unternehmen?
Unternehmen, die chemische Stoffe oder Gemische herstellen, importieren oder verkaufen, müssen die neuen Vorgaben beachten. Dies betrifft vor allem:
- Hersteller und Importeure: Müssen sicherstellen, dass Produkte nach den neuen Vorgaben etikettiert und klassifiziert sind.
- Online-Händler: Alle Gefahrensymbole und Informationen müssen sichtbar sein – sowohl auf der Verpackung als auch in der Online-Darstellung.
- Verkäufer von Nachfüllprodukten: Lose Chemikalien wie Waschmittel in Nachfüllstationen unterliegen speziellen Vorschriften.
- Etikettenhersteller: Müssen sicherstellen, dass Etiketten die neuen Mindestanforderungen an Schriftgröße, Farbe und Lesbarkeit erfüllen.
Übergangsfristen und Stichtage
Die neuen Vorgaben treten schrittweise in Kraft:
Änderung | Inkrafttreten | Übergangsfrist |
Verordnung tritt in Kraft | 10.12.2024 | Sofort wirksam |
Allgemeine Änderungen | ab 2024 | 18 bis 24 Monate Übergangszeit |
Abverkaufsfrist | bis 2028 | 42 bis 48 Monate |
Unternehmen haben also bis 2028, um die Bestände, die vor der neuen Verordnung in Verkehr gebracht wurden, abzuverkaufen.
Fragen und Antworten
1. Was ändert sich für den Online-Handel mit Chemikalien?
Online-Händler müssen künftig sicherstellen, dass alle Gefahrenhinweise, Symbole und Kennzeichnungen auch online sichtbar sind. Das betrifft sowohl Onlineshops als auch Verkaufsplattformen wie Marktplätze.
2. Dürfen Faltetiketten jetzt immer genutzt werden?
Ja, die Verordnung erlaubt die uneingeschränkte Nutzung von Faltetiketten. Wichtig ist jedoch, dass die Informationen auf dem Etikett gut lesbar bleiben.
3. Wie betrifft die neue Verordnung Nachfüllstationen?
Bei Nachfüllstationen (z. B. für Reinigungsmittel) gibt es neue Anforderungen an die Verpackung und die Kennzeichnung der Behälter. Verbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen können, welche Gefahr von einem Produkt ausgeht.
4. Was ist das Ziel der digitalen Etikettierung?
Digitale Etiketten sollen die Flexibilität und Nachhaltigkeit erhöhen. Informationen könnten über QR-Codes zugänglich gemacht werden, wodurch weniger Papier für Etiketten benötigt wird.
Fazit
Die Verordnung (EU) 2024/2865 bringt wichtige Neuerungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Die Änderungen sollen Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt besser schützen. Online-Händler, Hersteller, Importeure und Verkäufer von Nachfüllprodukten müssen ihre Prozesse anpassen.
Mit den langen Übergangsfristen bleibt Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen. Doch Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um mögliche Strafen zu vermeiden.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung benötigen, sprechen Sie mit einem Experten für CLP-Verordnungen und Chemikalienrecht.
Bildquelle: Adobe Stock (nikbu)