Wartung für mehr Sicherheit

Wartung für mehr Sicherheit

Arbeitgeber sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Instandhaltungsmaßnahmen für Maschinen und Anlagen zu treffen.

Für Arbeitsmittel, die diese regelmäßige Kontrolle nicht erhalten, entstehen gleich mehrere Gefahren: Nicht gewartete Maschinen können durch ungeplante Störungen die Produktion still legen. Es kann so zu teuren Produktionsausfällen und daraus resultierenden Lieferverzögerungen kommen.

 Es empfiehlt sich daher anfällige Maschinenbauteile bereits vor dem Ausfall zu wechseln. Das vorzeitige Wechseln ist fast immer günstiger als der Teiletausch nach dem Auftreten eines Defekts!

Ein wichtiger Aspekt bei der Instandhaltung einer Maschine ist das Thema Sicherheit. Nur regelmäßig gewartete Maschinen wahren die Sicherheit des Bedieners und schützen vor Arbeitsunfällen. Geht der Arbeitgeber nicht seiner Pflicht (BetrSichV §10) nach und hält die Maschine nicht in Stand, kann er haftend gemacht werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihren Maschinenpark regelmäßig zu warten und diese Wartungen mit Instandhaltungsnachweisen oder Prüfprotokollen zu dokumentieren. Im Falle eines Unfalls ist eine Dokumentation aller Wartungen und Maßnahmen hilfreich. Die Instandhaltung kann zum Beispiel folgende Maschinen und Geräte umfassen:

  • Krane, Hebezeuge und Anschlagmittel (Verbindung zwischen Tragmittel und Last)
  • Erdbaumaschinen, Behälter, Container
  • Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen
  • Hydraulik-Schlauchleitungen, Druckkessel
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Leitern, Tritte, Steigleitern, Steigeisengänge

Um Pflichtverletzungen entgegen zu wirken, müssen Sie die Anweisungen in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten. Als Maschinenhersteller müssen Sie laut Maschinenrichtlinie 98/37/EG „… in der Betriebsanleitung Art und Intervall von sicherheitsrelevanten Inspektions- und Wartungsarbeiten angeben. Gegebenenfalls ist dort auf verschleißanfällige Teile und Kriterien für den Austausch hinzuweisen.“ Die Aufgaben können unter anderem folgende Tätigkeiten umfassen:

  • Reinigung
  • Überprüfung von Einstellungen und Messwerten
  • Nachstellen und Justieren
  • Abschmieren
  • Ölwechsel
  • Überprüfung von Füllständen
  • Austausch von verschlissenen Teilen

Wurde eine Wartung durchgeführt, muss anschließend ein Probedurchlauf erfolgen.

Der Prozess der Instandhaltung ist gesetzlich in der DIN 31051 festgelegt. Er umfasst die Maßnahmen Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung.

Vorteile von Instandhaltung

Wird eine Maschine regelmäßig gewartet, erhöht dies die Lebensdauer erheblich. Mängel werden frühzeitig erkannt und können behoben werden. Die vorausschauende Planung ermöglicht Ihnen zusätzlich die Eintaktung der entstehenden Kosten. Durch die damit entstehende hohe Anlagenverfügbarkeit optimieren Sie langfristig betriebliche Abläufe und reduzieren Störungen. Weniger Arbeitsunfälle fördern die Betriebssicherheit und verringern kostspielige und gesundheitliche Folgen für Personalausfall und Rehabilitationsmaßnahmen deutlich. Nicht zuletzt entstehen mit entsprechend gelebten Instandhaltungstrategien aus den genannten Vorteilen sogar Wettbewerbsvorteile. Es lohnt sich also in vielerlei Hinsicht seinen Maschinenpark mit ausgeklügelter Wartung und Schwachstellenanalyse fit zu halten.

Autor

storch

Veröffentlicht

3. Juli 2017

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