Änderungen im Verkehrszeichenkatalog (VzKat)
Einige von Ihnen wissen es vielleicht bereits – Mitte letzten Jahres trat der neue Verkehrszeichenkatalog (VzKat) in Kraft. Dieser ist Anlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und listet alle in Deutschland zulässigen Verkehrszeichen für die Aufstellung im öffentlichen Straßenraum auf.
Wer nun öfter mit Verkehrsschildern zu tun hat, hat sich womöglich einige Nummern bereits eingeprägt. Doch Achtung: das Nummernsystem hat sich an einigen Stellen erheblich geändert.
Wir listen im Folgenden die wichtigsten Änderungen auf:
- Alle Gefahrzeichen, die mit 145 beginnen, werden nun dem Zeichen 101 „Gefahrstelle“ untergeordnet

Einige Zusatzzeichen mit den Sinnbildern der 101er Unternummern wurden dabei ersatzlos gestrichen.

- Bei den Fahrtrichtungsgeboten wird die Fahrtrichtung rechts zum neutralen Hauptzeichen
Bei den Fahrtrichtungsgeboten hatte man sich womöglich schon daran gewöhnt, dass die Fahrtrichtung links die Unternummer -10 trägt und rechts mit der -20 gekennzeichnet ist. Nun aber entfällt die Nummer -20 und die Fahrtrichtung rechts wird zum neutralen Hauptzeichen.

Ausnahme: Beim Zeichen 220-20 „Einbahnstraße rechtsweisend“ bleibt alles beim Alten – die bisherige Nummer bleibt bestehen.

- Änderungen bei den Zusatzzeichen: Nummerntausch
Besondere Aufmerksamkeit ist nun bei den Zusatzzeichen geboten: hier wurden in einigen Fällen die Nummern unter den Zusatzzeichen getauscht. Das heißt: Wer ein Zeichen nach dem alten Nummernsystem bestellt, erhält womöglich ein Schild mit komplett anderem Inhalt. Ein Beispiel: stand im alten Verkehrszeichenkatalog das Zeichen 1007-31 noch für „Unfallgefahr“, so kennzeichnet es nun „Rauch“. Das Zusatzzeichen „Unfallgefahr“ trägt nun die Nummer 1006-31.

Ein weiteres Beispiel: Bestellt man das Zeichen 1006-30, so erhielt man vor einem Jahr noch das Schild „Ölspur“. Heute wird unter dieser Nummer das Zusatzzeichen „Schleudergefahr für Wohnwagengespanne…“ geführt.

- Änderungen bei den Zusatzzeichen: Wiedervergabe der Nummern entfallener Zeichen
Durch den Entfall von Zusatzzeichen frei gewordene Nummern wurden teilweise auch direkt wieder vergeben - nur mit anderem Inhalt. Siehe folgende Beispiele:

- Aufnahme neuer Zeichen für Elektrofahrzeuge
Die vom Bund angestrebte Steigerung der Elektromobilität erfordert auch eine Schaffung von Ladeinfrastruktur und Bevorzugung von Elektrofahrzeugen in bestimmten Bereichen. Dafür wurden neue Sinnbilder eingeführt:

- Bewährte Zeichen aus der Praxis finden Einzug in den Verkehrszeichenkatalog
Viele Zeichen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben, finden nun den Einzug in den Verkehrszeichenkatalog.

Unsere Empfehlung daher: Gleichen Sie bei der Bestellung von Verkehrsschildern oder bei Anordnungen Ihrer Gemeinde/Stadt stets die Nummer mit dem Inhalt des Verkehrszeichens ab. Denn bei vielen Institutionen wird eine Umstellung auf das neue Nummernsystem noch andauern.
In unserem Brewes Onlineshop finden Sie eine Auswahl der neuen Verkehrszeichen und die aktualisierten Verkehrszeichennummern.
Sollte Ihr gesuchtes Verkehrszeichen nicht dabei sein, fragen Sie uns gerne an oder gestalten Sie Ihr individuelles Schild für das Betriebsgelände.
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