Was gibt es durch die ASR A1.3 Aktualisierung zu beachten?

Aktualisierung der ASR A1.3 – Muss ich umsteigen?

Mit der Aktualisierung der ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ vom 28. Februar 2013 hat sich im Kennzeichnungsbereich für Unternehmen und Organisationen viel geändert.  Insbesondere wurden zahlreiche Sicherheitszeichen der internationalen Norm DIN EN ISO 7010 übernommen, wodurch sich einige Symbole deutlich geändert haben. Damit einher geht derzeit eine große Unsicherheit ob bestehende Schilder umgerüstet werden müssen, ob es eine Übergangsphase gibt oder Schilder nach alter und neuer Arbeitsstättenregel gemischt werden dürfen.

Allgemein besteht für den Arbeitgeber kein Zwang nach ASR A1.3 zu kennzeichnen. Vielmehr kann er bei Einhaltung von der sogenannten „Vermutungswirkung“ profitieren: da die ASR dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, kann er bei Anwendung davon ausgehen, dass er die jeweiligen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einhält. Die Arbeitsstättenregeln sind also vielmehr Unterstützung für den Arbeitgeber und erleichtern die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen. Nach §3 Abs. 1 der ArbStättV  steht es dem Arbeitgeber jedoch grundsätzlich frei von der Arbeitsstättenregel abzuweichen, vorausgesetzt er trifft gleichwertige Maßnahmen welche die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen.

Unternehmen mit nicht ASR-konformer Kennzeichnung können diese also problemlos behalten oder nachrüsten, allerdings muss dann in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und begründet werden, dass die abweichende Kennzeichnung dem Schutzniveau der aktuell gültigen ASR A1.3 (Feb. 2013) entspricht. Bitte mischen Sie innerhalb Ihres Betriebs nicht die Symbole verschiedener Normen, da diese deutliche Unterschiede voneinander aufweisen können.  Zu dieser Problematik nahm der Normenausschuss  im Hinblick auf die DIN ISO 23601 / DIN EN ISO 7010 wie folgt Stellung (Auszug):

„Des Weiteren muss er die Pläne/Zeichen im gesamten Betrieb einheitlich einsetzen und darf nicht gleichzeitig noch die alten Pläne/Zeichen verwenden. Die Beschäftigten sind entsprechend zu unterweisen. Ihnen muss auch mitgeteilt werden, dass in anderen Betrieben abweichende Pläne/Zeichen zeitgleich existieren können. Auch müssen Betriebsfremde vor ihrem Aufenthalt im Betrieb über die abweichenden Pläne/Zeichen informiert werden.“ http://www.din-mitteilungen.de/sixcms_upload/media/2896/DIN_ISO_23601.pdf

Auch wenn Sie bei der Brewes GmbH neben Schildern gem. der aktuellen ASR A1.3 nach wie vor auch  Schilder der alten ASR A1.3 (2007) sowie gem. BGV A8 erwerben können, empfehlen wir für eine gesetzeskonforme und einfache Kennzeichnung den Umstieg auf die aktuelle ASR A1.3 vom Februar 2013. Nur in Ausnahmefällen sollte eine alternative oder veraltete Kennzeichnung eingesetzt werden. Von einer Mischung verschiedener Normen innerhalb eines Betriebs sollte generell abgesehen werden.

Autor

Anja L.

Veröffentlicht

25. März 2013

Clicken, um das Karussell zu überspringen

Passende Produkte

Brandschutzzeichen, Feuerlöscher, ISO 7010, SECUglow 185, Kunststoff, 300 x 300 mm

Ab 19,52 € / Stück Exkl. MwSt.
Rettungszeichen, Rettungsweg geradeaus, ISO 7010, SECUglow 185, Aluminium, 300 x 150 mm

Ab 14,87 € / Stück Exkl. MwSt.
Schild m. Wunschpiktogramm o. Wunschtext, Aufkleber, Folie, 300 x 300 mm, langnachleuchtend

Ab 13,38 € / Stück Exkl. MwSt.
Gebotsschild, Augenschutz benutzen, ISO 7010, Aluminium, d = 200 mm

Ab 5,46 € / Stück Exkl. MwSt.

verwandte Magazinbeiträge

2. Juni 2022
Kategorie:
Gesetze & Normen, Kennzeichnung, News & Angebote

Wichtige Änderungen in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3.

<p>Die im März 2022 veröffentlichten Neuregelungen im Bereich Arbeitsstätten bringen neue Verpflichtungen für die Kennzeichnung von Flucht- und Brandschutzzeichen in jedem Unternehmen.</p>

Weiter lesen

Von Claudia Hahn • Produktmanagerin Sicherheitskennzeichnung
5. Mai 2022
Umgang mit Materialschäden bei Arbeitsgeräten in Betrieben
Kategorie:
Betriebliche Sicherheit, Gesetze & Normen, Kennzeichnung

Umgang mit Materialschäden bei Arbeitsgeräten in Betrieben

<p>Wenn Geräte wie Computer oder Fernseher zuhause plötzlich den Geist aufgeben, ist das mehr als ärgerlich. Noch problematischer ist es allerdings für Betriebe, deren Arbeitsgeräte unvermittelt kaputtgehen. </p>

Weiter lesen

Von Valentin Lundin • Produktionsmanager im Maschinenbau
9. Februar 2022
RSA 21 - Neue “Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“.
Kategorie:
Gesetze & Normen, Kennzeichnung, News & Angebote

RSA 21 - Neue “Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“.

Am 14. Februar 2022 wird die neue RSA 21 (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) nach langjähriger Überarbeitungszeit veröffentlicht. Die RSA 21 ersetzt damit die RSA-95. Mit der neuen Richtlinie werden zwischenzeitliche Änderungen in der „Straßenverkehrsordnung“ (StVO) und „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" (VwV-StVO) berücksichtigt.

Weiter lesen

Von Kristin Hergenhan • Produktmanagerin für Verkehrssicherheit
2. Februar 2022
Normänderung für KFZ-Verbandskasten
Kategorie:
Gesetze & Normen, News & Angebote, Persönliche Sicherheit

Normänderung für KFZ-Verbandskasten

Mit dem 01. Februar 2022 wurde die Anpassung der DIN 13164, welche den Inhalt von KFZ-Verbandskästen bestimmt, veröffentlicht und damit rechtskräftig. Die neue Inhaltliste für den KFZ-Verbandskasten fordert ab sofort 2 Gesichtsmasken (Mund und Nasenschutz). Als Mindestanforderung wird dabei eine Medizinische Gesichtsmaske EN14683 Typ I benannt. Höhere Schutzstufen wie EN14683 Typ II oder eine FFP2 Maske sind ebenfalls zulässig.

Weiter lesen

Von Tomas Schwarz • Produktmanager für Persönliche Sicherheit
Alle Magazin-Beiträge anzeigen

Sind Sie sicher, dass Sie diesen Artikel aus dem Warenkorb entfernen möchten?

Dieser Artikel ist Teil der genehmigten Anfrage. Das Entfernen entfernt alle Anfrageartikel aus dem Warenkorb.