
ASR A1.3 einfach erklärt: Sicherheitskennzeichnung
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 ist für Unternehmen in Deutschland verpflichtend – doch was genau verbirgt sich hinter dieser technischen Regel? In diesem Beitrag erfahren Sie, was die ASR A1.3 bedeutet, warum sie für den Arbeitsschutz eine zentrale Rolle spielt und wie Sie sie korrekt und rechtssicher in Ihrem Betrieb umsetzen.
Was ist die ASR A1.3 überhaupt?
Die ASR A1.3 mit dem Titel „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ist eine sogenannte Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR). Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (§ 3a ArbStättV) in Bezug auf Sicherheitskennzeichnungen und wurde zuletzt im Jahr 2022 aktualisiert.
Ihr Ziel: Sicherheitszeichen wie Verbots-, Warn- oder Rettungszeichen zu standardisieren, damit sie von allen Beschäftigten schnell und eindeutig erkannt werden – unabhängig vom Unternehmen, der Branche oder dem Standort.
Was regelt die ASR A1.3 konkret?
Die ASR A1.3 legt klar fest:
- Welche Symbole und Piktogramme verwendet werden müssen, Grundlage dafür bilden die DIN EN ISO 7010 und die DIN 4844-2
- Farbgebung der Schilder, etwa Rot für Verbotszeichen, Blau für Gebotszeichen
- Größe und Anbringung abhängig vom Betrachtungsabstand
- Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen (nach DIN ISO 23601)
- Lang nachleuchtende Schilder, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist
Die Arbeitsstättenregel ersetzt seit 2013 die ehemals geltende BGV A8 und wurde 2022 zuletzt umfassend überarbeitet.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Für alle Betriebe in Deutschland bedeutet das: Sicherheitskennzeichen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Wer noch auf veraltete Symbole nach der BGV A8 setzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme mit Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden.
Bestandsschutzregelungen – alte Kennzeichnungen dürfen nur nach erneuter Gefährdungsbeurteilung bestehen bleiben. Seit dem 31. Dezember 2020 ist die Übergangsfrist, die es Betrieben ermöglichte, von den Bestimmungen der ArbStättV und den ASR abzuweichen, abgelaufen. Dies beinhaltet die Sicherheitskennzeichnung auf den neuesten Stand zu bringen, mindestens aber mit einer Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen, dass das geforderte Schutzniveau erreicht ist.
Wichtig: Eine Mischung alter und neuer Symbole ist laut aktueller ASR A1.3 nicht zulässig. Wenn Sie weiterhin alte Zeichen verwenden, müssen Sie eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung durchführen, die den Nachweis erbringt, dass das gleiche Schutzniveau erreicht wird – eine aufwändige und fehleranfällige Alternative.
Wie oft ändert sich die ASR A1.3?
Die ASR A1.3 wird regelmäßig überarbeitet, um mit internationalen Standards Schritt zu halten. Im Zuge der letzten Überarbeitung der Technischen Regel ASR A1.3 wurden weitere Sicherheitszeichen aus der DIN EN ISO 7010 aufgenommen, um eine einheitliche und normgerechte Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz sicherzustellen. Gleichzeitig erfolgte die Überführung relevanter Inhalte aus der mittlerweile aufgehobenen ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ in die ASR A1.3. Dazu zählen unter anderem die Anforderungen an langnachleuchtende Sicherheitszeichen gemäß DIN 67510-1:2020-05. Diese müssen mindestens der Leuchtklasse C entsprechen, um auch bei Stromausfall oder in Dunkelheit eine wirksame Fluchtwegkennzeichnung zu gewährleisten. Im Jahr 2022 wurden die Symbole E033 und E034 neu in den bestehenden Symbolkatalog aufgenommen. Gleichzeitig wurde das Symbol E017 entfernt, und mehrere Symbolbezeichnungen wurden an die Vorgaben der Norm DIN EN ISO 7010 angepasst.
Unser Rat: Überprüfen Sie Ihre Sicherheitskennzeichnung mindestens einmal jährlich – am besten im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Fazit: Sicherheit durch Standards
Die ASR A1.3 ist mehr als nur eine Vorschrift – sie ist ein effektives Werkzeug zur Vermeidung von Unfällen und zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Betriebes. Wer auf veraltete Symbole setzt, verliert nicht nur den rechtlichen Schutz der sogenannten Vermutungswirkung – sondern gefährdet im Ernstfall sogar Menschenleben.
Unser Fazit:
- Nutzen Sie die aktuelle Kennzeichnung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010
- Vermeiden Sie Bußgelder und rechtliche Grauzonen
- Setzen Sie auf geprüfte Produkte mit Nachleucht-Effekt
Jetzt auf normgerechte Sicherheitskennzeichen umstellen und die Anforderungen der ASR A1.3 zuverlässig erfüllen!