Wie Sie auf Baustellen mit Warneinrichtungen hinweisen

BASt geprüfte Leitkegel mit Blitzleuchte

Ein gut ausgebautes, modernes und sicheres Straßennetz ist für viele in Deutschland selbstverständlich. Dahinter steckt allerdings sehr viel Arbeit. Normen und Vorschriften müssen ausgearbeitet, Versuche und Prüfungen vorgenommen und Prognosen erstellt werden. All diese Aufgaben übernimmt die Bundesanstalt für Straßenwesen, kurz BASt. Sie sorgt dafür, dass die Straßen sicher, umweltschonend, wirtschaftlich sowie leistungsfähig sind.

Durch die wachsende Infrastruktur wird auch der Bedarf an Straßen immer weiter steigen. Dabei darf nicht planlos und unter Zeitdruck hier und da etwas angebaut werden, um diesem Bedarf gerecht zu werden. In langfristigen Projekten wird geplant, konzipiert, koordiniert und schließlich durchgeführt. Immer unter der Berücksichtigung von Aspekten wie der Umweltbelastung und Verkehrssicherheit. Auch der bestmögliche Einsatz von Verkehrszeichen, Absperrungen und Warneinrichtungen gehört zum Aufgabenfeld der Bundesanstalt für Straßenwesen. So ist der Ausdruck „BASt geprüft“  in Bezug auf Kennzeichnungs- und Absperrmaterialien für den Straßenverkehr sicher vielen bekannt.

Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr

Vor Beginn jeder Arbeit im öffentlichen Verkehr muss bei der zuständigen Behörde der Umfang und die Art der Baustellenabsicherung  erfragt werden. Diese orientiert sich unter anderem an den Begebenheiten vor Ort, die Platzverhältnisse, dem Einsatz von Arbeitsmaschinen, der Größe der Baustelle sowie am zeitlichen Aufwand der Baumaßnahmen. Mit Hilfe dieser Angaben kann ein Regelplan und schließlich ein Verkehrszeichenplan für die Baustelle angefertigt werden.

Neben Absperrschranken, fahrbaren Absperrtafeln, Warnleuchten, Warnfahnen und Warnbaken kommen bei fast jeder kleineren und größeren Baustelle sogenannte Leitkegel zum Einsatz.

Leitkegel – Warnkegel – Verkehrshütchen

Der Leitkegel ist der Klassiker unter den Absperrgeräten. Er wird vor allem zu Absicherung auf kurzzeitigen Arbeits-, Bau- oder Unfallstellen eingesetzt. Diese werden in der Regel bei Tageslicht eingerichtet, betrieben und am Ende des Tages wieder geräumt. Wird eine Baustelle dieser Art in der Dunkelheit eingerichtet, ist zusätzlich zum Leitkegel noch eine Warnleuchte bzw. Blitzleuchte zu verwenden.

Die Leitkegel sind in einem bestimmten Abstand zum Arbeitsgeschehen aufzustellen. Dieser beträgt Innerorts mindestens 30 cm und Außerorts 50 cm. Die Warnkegel bilden ein Leitsystem, in dem sich die Verkehrsteilnehmer fortbewegen können. Um eine sehr gute Sichtbarkeit zu gewährleisten, bestehen die Leitkegel komplett aus retroreflektierendem Material. Einzige Ausnahme sind die Leitkegel mit einer Höhe von 30 cm, bei denen nur die roten Ringe reflektierend sind. Teilweise fluoreszierende Verkehrsleitkegel sind für Markierungsarbeiten bei Tag und außerhalb von Autobahnen vorgesehen.

Prüfung von Absperrtechnik – BASt geprüft

Absperrtechnik und Leitsysteme müssen schon von Weitem sichtbar sein. Nur so ist die Sicherheit im öffentlichen Verkehr gewährleistet. Bauteile und Materialien von Warneinrichtungen unterliegen, so wie jede Art von Technik, einem stetigem Wandel. Diese technische Entwicklung wird von der BASt begleitet. Besonders reflektierende oder selbstleuchtende Materialien werden ausgiebig von der Bundesanstalt für Straßenwesen geprüft und getestet. Erst dann kommt es zum Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr. Die BASt geprüften Leitkegel mit Blitzleuchte sind noch den ganzen Monat Oktober bei Brewes im Angebot.

Autor

Anja L.

Veröffentlicht

14. Oktober 2014

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