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Brandschutz bei der Gefahrstofflagerung

Brandschutz bei der Gefahrstofflagerung

Von der Druckerei bis zum Maschinenbauer: Gefahrstoffe kommen heute in zahlreichen Branchen zum Einsatz. Mit dem Einsatz von Gefahrstoffen gehen nicht nur erhöhte Gesundheits- und Umweltrisiken einher, auch für den Brandschutz gilt es einige Besonderheiten zu beachten.

Ein einheitliches Gesetz zum Brandschutz existiert jedoch nicht. Dies ist in zahlreichen Vorschriften geregelt, die von Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherern geregelt werden und z.B. in arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben oder Bauvorschriften festgehalten sind.

Der Brandschutz bei Gefahrstofflagerung kann eingeteilt werden in:

  • Baulichen Brandschutz
  • Anlagentechnischen Brandschutz
  • Organisatorischen Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz ist notwendig, wenn Stoffe in gefahrdrohenden Mengen gelagert werden. Im Rahmen des baulichen Brandschutzes kann unter anderem die Bedachung des Gebäudes betroffen sein. Diese muss von außen widerstandsfähig sein und auch Blitzschutz garantieren. Durch eine Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte wird die Brandausbreitung für eine bestimmte Zeit räumlich begrenzt, wodurch Großbrände verhindert werden können. Außerdem werden Flucht- und Rettungswege im Brandfall gesichert und schnelle und unkomplizierte Löscharbeiten werden ermöglicht. Die Aufteilung erfolgt durch Brandwände und Brandschutztüren. In Baugesetzen und Baunormen ist geregelt, in welchen Fällen die präventiven Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

Soll ein Brandschutzgutachten nach DIN EN 17024 erstellt werden, ist ein entsprechend qualifizierter Sachverständiger heranzuziehen. Dies hat den Vorteil, dass Baukosten gespart werden, da Brandschutzmaßnahmen untereinander abgestimmt werden und dadurch unnötige Brandschutzmaßnahmen vermieden werden können. Außerdem ist es möglich bauliche Forderungen besser umzusetzen. Das Brandschutzkonzept ist beim Bau von Gebäuden erforderlich, in denen es zu großen Menschenansammlungen kommen kann beispielsweise beim Bau von Sportstadien, Krankenhäusern oder Industriebauten. Das Konzept muss zur Genehmigung bei den lokalen Behörden eingereicht werden. Alle Maßnahmen des baulichen Brandschutzes werden in Deutschland und Europa durch die DIN EN 13501 und DIN 1992-1-2 für Stahlbetonbau geregelt. Des Weiteren regelt den bautechnischen Brandschutz für Industriebauten die DIN 18230.

Anlagentechnischer Brandschutz

Zum anlagentechnischen Brandschutz zählen, wie die Bezeichnung bereits impliziert, alle technischen Anlagen und Einrichtungen die den Brandschutz realisieren. Hierzu zählen alle Brandschutzmaßnahmen, die unter Einbeziehung spezieller Anlagen präventiv (Brandsignalisation) und operativ (Brandlöschung) wirken, d.h. Anlagen, die

  • der Brandverhinderung dienen
  • Brände erkennen (BMA)
  • über Brände informieren (BMA, Alarmierung)
  • dem Rauchschutz dienen (RWA-Auslösung)
  • Löschfunktionen haben (Sprinkler, Feuerlöscher)
  • oder die Feuerwehr unterstützen (Feuerwehraufzüge)

Beispielsweise wird bei einer Lagerguthöhe größer als 9 m, eine halbstationäre Löschanlage vorgeschrieben. In Wohnungs- und Gesellschaftsbauten dient der anlagentechnische Brandschutz als Ausgleich zu den fehlenden gesetzlichen Forderungen einiger Bundesländer (z.B. Sachsen). Zum anlagentechnischen Brandschutz zählen u.a. folgende Anlagen

  • Feststellanlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Überdruckbelüftungsanlagen
  • Rauchansaugsysteme
  • Selbstständige Feuerlöschanlagen

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz soll eine rasche Brandmeldung und Brandbekämpfung gewährleisten und dadurch Brände begrenzen und die Rettung von Personen sicherstellen. Dazu zählen die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und die Erstellung von Alarmplänen oder Brandschutzplänen. Desweiteren zählen in diesen Bereich die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen und Mitarbeiterschulungen.

Notausgangsschild

Unabhängig von den oben genannten drei Brandschutzmaßnahmen gibt es eine weitere Maßnahme um der Brandgefahr durch Gefahrstoffe vorzubeugen. Der Sicherheitsabstand. In Abhängigkeit von den eingelagerten Mengen sind Gefahrstoffschränke, Gefahrstoffcontainer oder sogar Außenlager vorgeschrieben. Daher ist es ratsam nur die Mengen an Gefahrstoffen zu lagern, die in absehbarer Zeit benötigt werden, um die Kosten für diese Lager gering zu halten. Bei einem Außenlager muss allseitig ein entsprechender Abstand zu Gebäuden oder gefährdeten Bereichen vorhanden sein. Wenn der nötige Abstand aus Platzgründen nicht eingehalten werden kann, ist der Brandschutz über das Gefahrstofflager selbst zu realisieren (gleiche Verfahrensweise wie bei der Lagerung im Innenbereich). Welche Gefahren können entstehen wenn der Brandschutz nicht eingehalten wird? Gefahrstoffe haben eine hohe Explosions- bzw. Brandgefahr, da dies Stoffe mit sehr niedrigen Entzündungsgrenzen sind. Es kann bei Nichteinhaltung von Vorgaben oder dem Einsatz von unzulässigen Lagern zu schweren Sach- und Personenschäden kommen. Dadurch kann es zu erheblichen Folgekosten für das Unternehmen kommen, die im Extremfall zu Insolvenzen führen können. Versicherungen beschäftigen Brandschutzexperten, die genau wissen auf welche Sicherheitsanforderungen sie zu achten haben, wenn Brandunfälle entstehen. Wenn die Brandschutzexperten beurteilen, dass es vor Ort einen fehlerhaften Brandschutz gibt, kann das zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge führen! Aus diesen Gründen sollte in der Praxis unbedingt auf den Brandschutz für die Lagerung von Gefahrstoffen geachtet werden, da vermeintliche Investitionseinsparungen häufig zu erheblichen Folgekosten führen.

Autor
Anja K.
Veröffentlicht
25. November 2015
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