Dachlawinen – Wer passt auf, wer warnt, wer haftet?

Dachlawinen – Wer passt auf, wer warnt, wer haftet?

Im Winter und besonders bei Tauwetter kommt es immer wieder vor, dass Schneemassen oder Eiszapfen von Dächern herunterfallen. Die gefährlichen Geschosse landen häufig auf Gehwegen, Straßen oder Parkplätzen. Dabei besteht das Risiko, dass Autos beschädigt oder gar Fußgänger verletzt werden. An dieser Stelle kommt oft die Frage auf, wer die Haftung übernehmen muss.

Grundsätzlich hat jeder Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass von seinem Gebäude oder Grundstück keine Gefahr ausgeht. Dazu gehört zum Beispiel das Schneeschippen und Streuen des Gehweges vor dem Haus. Befinden sich Schneemassen auf dem Dach,  die drohen herunterzurutschen, muss der Hauseigentümer einschätzen, welche Maßnahmen notwendig sind.

Gefahren minimieren – auch ohne städtische Verordnung

In vielen Städten gibt es zu diesem Thema keine spezielle Regelung oder Gemeindeverordnung. Existiert eine Vorschrift, muss sie in jedem Fall eingehalten werden. Hauseigentümer können in schneereichen Orten beispielsweise dazu verpflichtet werden, das Dach vom Schnee zu befreien. Dabei müssen sie auch auf ihre  eigene Sicherheit achten. Kann der Hausbesitzer eine gefahrlose Schneebeseitigung nicht selbst durchführen, sollte er eine Spezialfirma damit beauftragen. Wichtig ist, dass auch ohne eine städtische Verordnung eine Räumung notwendig sein kann. Gerade in Gebieten mit sonst eher wenig Schnee, sind es Passanten nicht gewöhnt selbst auf herabstürzende Schneemassen zu achten. In solchen Fällen liegt es im Ermessen des Hauseigentümers, das Risiko einzuschätzen und zu minimieren. Eiszapfen sollten in jedem Fall abgeschlagen werden. Solange gefährliche vereiste Schneebretter oder Eiszapfen nicht entfernt sind, sollte der gefährliche Bereich abgesperrt werden. Oftmals reicht es allerdings auch aus, Warnschilder aufzustellen und Passanten mit dem Hinweis „Vorsicht Dachlawinen“ oder „Achtung Eisschlag“ zu warnen.

Warnpflicht oder freiwilliger Hinweis?

Grundsätzlich gibt es für Hausbesitzer keine Pflicht mit Schildern vor Dachlawinen zu warnen. Passiert ein Unfall durch herabstürzende Schneemassen, muss der Geschädigte dem Hausbesitzer „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen. Mit einem Warnschild befindet sich der Eigentümer auf der sicheren Seite und der Haftungsanspruch wird minimiert. Diese Schilder sind das Mindeste an Absicherung und sollten in jedem Fall angebracht werden. Danach kann der Besitzer sich mit weiteren Vorsichtsmaßnahmen auseinandersetzen.

Anbringung der Warnschilder

Bei der Warnung vor Dachlawinen kommt es darauf an, dass der Hinweis auch von Weitem gut zu sehen ist. Muss ein Fußgänger nahe an ein Warnschild herantreten, um es lesen zu können, ist der Warneffekt nicht mehr vorhanden. Das Schild sollte eine angemessene Größe haben und entweder am Haus oder auf dem Bürgersteig, zum Beispiel an schräg aufgestellten Latten, angebracht werden. So ist für jeden Fußgänger sofort erkennbar, dass an dieser Stelle erhöhte Vorsicht gefragt ist.

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Warnhinweis Vorsicht Dachlawinen

Autor

Anja L.

Veröffentlicht

3. Februar 2014

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