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Sicheres Lager - Rechtlichen Rahmenbedingungen - Jetzt nachlesen

Ein sicheres Warenlager: Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Ein gut funktionierendes Warenlager ist entscheidend für den Erfolg jedes Unternehmens. Hakt es hier, verzögern sich Prozesse, Produkte werden nicht rechtzeitig ausgeliefert, Waren werden beschädigt. Und noch viel wichtiger: Es kann zu Unfällen der Mitarbeiter kommen. Mit den richtigen Schutzmaßnahmen lassen sich viele Gefahrenquellen aber entschärfen.

Das Warenlager ist kein einfacher Arbeitsplatz. Der verfügbare Raum soll meist maximal ausgenutzt werden. Gleichzeitig müssen die Prozesse effizient und schnell ablaufen und der Mensch ist trotz aller Automatisierung und Digitalisierung weiterhin ein Unsicherheitsfaktor. Der Fachkräftemangel tut sein Übriges.

In dieser Gemengelage sind Sicherheitsmaßnahmen umso wichtiger. Nicht nur werden so die Mitarbeiter geschützt, es kommt zu weniger Ausfällen und damit entstehen weniger Kosten. Neben den grundsätzlichen Arbeitsschutzvorschriften gibt es auch speziellere Regeln und Guidelines für die Gestaltung und Arbeit in einem Warenlager.

Allgemeine Gesetze und spezielle Vorgaben

Verschiedene Regelungen verpflichten Arbeitgeber zur Gestaltung eines sicheren Arbeitsplatzes für die Arbeitgeber. Das ist auch nötig bei den vielen Arbeitsunfällen in Deutschland. Neben den allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen sind vor allem die Anmerkungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) wichtig. Die einzelnen Regelwerke lassen sich wie folgt aufschlüsseln:

  • Arbeitsschutzgesetz: Das Arbeitsschutzgesetz gilt unabhängig von der Art der Arbeit oder Arbeitsstätte als übergeordnetes Gesetz. Darin werden allgemeine Pflichten festgehalten, die sich darum drehen, dass Gefahren vermieden und Gefahrenquellen beseitigt werden müssen.
  • Arbeitsstättenverordnung: Die Arbeitsstättenverordnung enthält ebenfalls allgemeinere Vorschriften, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen sollen. Diese Verordnung bezieht sich allerdings spezieller auf die Mindestanforderungen für den Betrieb einer Arbeitsstätte.
  • DGUV Regel 108-007 Lagereinrichtungen und -geräte: Die DGUV Regeln gehen auf konkrete Maßnahmen und Regeln in Lagerstätten ein. In diesem Fall wird vorgeschrieben, dass zum Beispiel Regale und Paletten eine gewisse Stand- und Tragfähigkeit aufbringen und den erwarteten Lasten genügen müssen. Außerdem wird die Breite der Gänge zwischen den Regalen vorgegeben: Bei Verkehrswegen für Fußgänger zwischen Lagereinrichtungen und -geräten beträgt der Mindestabstand 1,25 Meter.
  • DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen: Diese Guidelines der DGUV stellen die Notwendigkeit einer regelmäßigen Prüfung und Inspektion der Lagerregale in den Vordergrund und liefern gleich einen Fragenkatalog mit, der auf Schwachstellen und mögliche Schäden hinweist, die regelmäßig kontrolliert werden sollten.
  • DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention: Die Grundsätze der Prävention legen fest: „Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.“ Dabei wird immer wieder auf das Arbeitsschutzgesetz sowie auf besondere Gefahrensituation und die Pflicht zu Gegenmaßnahmen verwiesen. Die Grundsätze können als Orientierung und rechtliche Einordnung der Arbeitgeberpflichten gelten.
  • DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge: In diesen Richtlinien geht es um Flurförderzeuge, also zum Beispiel Gabelstapler, die im Lager für das Bewegen von Ware zum Einsatz kommen. Die Vorschrift regelt die Anforderungen an die Geräte, die Wartung und Instandsetzung und die regelmäßige Prüfung der Flurförderzeuge. Auch die Abstände zwischen den zu befahrenden Gängen und die Breite der Wege sind hier erneut Thema. Bei der sicheren Arbeitsplatzgestaltung hilft zusätzlich die DGUV Information 209-030, die sich speziell mit dem Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen beschäftigt.
Gabelstapler transportiert Ware im LagerGabelstapler transportiert Ware im Lager
h2>Die grundsätzlichen Gefahren

Eine grundsätzliche Gefährdung im Warenlager entsteht durch den oftmals begrenzten Platz. Innerhalb dieser engen Gänge treffen nun auch noch Fußgänger auf Fahrzeuge. Das birgt ein Unfallrisiko. Die Gänge zwischen den Regalen sollten also ausreichend Breite aufweisen, damit sich alle Parteien mit Sicherheitsabstand begegnen können und vor allem die Fahrzeuge ausreichend Spielraum beim Rangieren, Be- und Entladen haben.

Ein weiterer Gefahrenfaktor sind die Regale selbst. Zu hohe Belastung, falsche Beladung, unzureichende Sicherung: an vielen Stellen kann es dazu kommen, dass Ware herunterfällt und damit Mitarbeitende verletzt. Die Kontrolle der Regale gehört also zu den Grundaufgaben im Rahmen der Arbeitssicherheit. Sind die Regale groß genug und ausreichend belastbar? Stehen sie sicher und eben? Hat oder braucht das Regal eine Rückwand, damit sich die Ware nicht nach hinten verschiebt und herausfällt?

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in der Warenlogistik lässt sich ein Unsicherheitsfaktor nicht gänzlich kontrollieren. In einem Warenlager arbeiten trotz aller technischen Hilfen nach wie vor Menschen und diese Menschen können Fehler machen. Auch darauf sollte man vorbereitet sein, in dem im Falle eines Unfalls klar ist, wie reagiert und erste Hilfe geleistet werden kann.

Besonderheiten: Brandschutz und Gefahrenstoffe

Neben den reinen Lagerbedingungen spielt natürlich immer der Brandschutz eine große Rolle. Brennbares Material muss entsprechend gelagert werden. Feuermelden müssen installiert werden und Feuerlöscher sollten gut zugänglich und ausgeschildert sein. Die regelmäßige Probe eines Brandfalls, auch wenn es zunächst unnötig aufwendig erscheint, macht sich im tatsächlichen Notfall bezahlt.

Gefahrenstoffe sind nicht nur bei einem Brand eine besondere Ware. Hierzu gibt es spezielle Verordnungen zum Beispiel in den technischen Regeln für Gefahrenstoffe. Die Beurteilung der Risikolage ist bei Gefahrenstoffen besonders wichtig. Oftmals müssen zudem spezielle Behälter wie zum Beispiel Stahl-Auffangwannen benutzt werden.

Alte Fässer die zur Gefahrstofflagerung verwendet wurdenAlte Fässer die zur Gefahrstofflagerung verwendet wurden

Einfache Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Warenlager

Beschilderung

Eine klare Beschilderung des Warenlagers schafft Orientierung und kann im tatsächlichen Falle eines Unfalls Leben retten. Dabei geht es zum einen darum, klar auszuzeichnen, wo welche Waren wie gelagert werden. So wird eine gewisse Ordnung aufrechterhalten, die auch die Sicherheit erhöht. Zum anderen geht es um direkt sicherheitsrelevante und gesetzlich vorgeschriebene Schilder wie den Rettungsweg, den Aushang mit Sicherheitshinweisen oder die Warnung vor Gefahrenstoffen.

Schutzausrüstung für Mitarbeiter

Die Ausstattung der Mitarbeiter ist extrem wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Schließlich arbeiten sie mit schweren oder manchmal sogar gefährlichen Waren. Arbeitnehmer sollten und müssen entsprechend ihrer Tätigkeiten und der damit verbunden Risiken mit Schutzbrillen, Arbeitsschuhen oder auch Warnschutzwesten ausgestattet werden. Zu einer adäquaten Ausrüstung gehört ebenfalls ein zugänglicher Erste-Hilfe-Kasten und weiteres Verbandsmaterial, mit dem im Notfall schnell erste Maßnahmen ergriffen werden können.

Ausstattung der Lagerhalle

Die Lagerhalle an sich sollte neben den entsprechenden Schildern mit den notwendigen Bodenmarkierungen versehen werden, um die Wege klar zu koordinieren oder darauf hinzuweisen, dass an bestimmten Stellen besondere Vorsicht geboten ist. Die Regale selbst können mit einem Kantenschutz ausgestattet werden und sollten in jedem Fall einen Rammschutz haben, der bei einer Kollision mit dem Fahrzeug Schäden vermeidet.

Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterschulung

Unabhängig davon, welche Ausstattung vorhanden ist oder ergänzt wird, die Grundlage aller Sicherheitsmaßnahmen ist die gesetzlich verankerte Gefährdungsbeurteilung. Nur mit einer sorgfältigen Einschätzung der Lage und einer anschließenden Planung der Sicherheitsmaßnahme im Einklang mit den bestehenden Vorschriften kann die Sicherheit in einem Warenlager langfristig erhöht werden. Nicht umsonst ist dieser Aspekt ein eigener Paragraf im Arbeitsschutzgesetz.

Ebenso wichtig wie die richtige Planung und Ausrüstung ist die Schulung der Mitarbeiter. Auch dieser Aspekt ist gesetzlich verankert. Die Unterweisung der Mitarbeiter sollte regelmäßig stattfinden. Es muss auf die Sicherheitsvorschriften hingewiesen werden, außerdem sollte eine Sensibilisierung für die Gefahren im Warenlager erfolgen.

Viele Regeln und Vorschriften – die Einhaltung lohnt sich

Der Weg zu einem sichereren Warenlager führt zwangsläufig über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Davon gibt es viele. Vom allgemeinen Arbeitsschutzgesetz bis zu den Richtlinien der DGUV, die Abstände auf den Zentimeter genau festlegen. Sich mit diesen Regularien zu beschäftigen, ist nur eine Pflicht für Arbeitgeber. Der Arbeitsschutz zahlt sich langfristig aus: in weniger Ausfällen und zufriedeneren Mitarbeitern.

Auch deshalb sollte nicht nur das Minimum an Sicherheit erreicht werden. Mit einer besseren Planung und besserer Ausstattung sowie der notwendigen Schulung der Mitarbeiter lässt sich die Unfallquote reduzieren. Davon profitieren alle Beteiligten.

Die Handlungsempfehlungen als Checkliste

  • Gesetze und Vorschriften einhalten, um eine grundsätzliche Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten
  • Eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um den Ist-Zustand einschätzen und die Sicherheitsmaßnahmen planen zu können
  • Ausreichend breite Gänge zwischen den Regalen lassen, damit ein Sicherheitsabstand zwischen Personal und Fahrzeugen
  • Regale auf Belastbarkeit, Beladung und Standsicherheit hin kontrollieren, damit keine Ware herausfällt oder es zu Personenschäden kommt
  • Regale mit einem Kanten- und Rammschutz ausstatten für mehr Sicherheit bei der Kollision mit einem Fahrzeug
  • Maßnahmen rund um den Brandschutz ergreifen, um im Ernstfall größere Schäden zu verhindern
  • Gefahrenstoffe wie vorgeschrieben lagern, damit diese kein Sicherheitsrisiko darstellen
  • Personal mit Schutzausrüstung ausstatten, um Unfälle zu vermeiden
  • Schilder und Bodenmarkierungen anbringen, um auf Gefahrenquellen und weitere Sicherheitsaspekte hinzuweisen
  • Personal in Bezug auf Sicherheitsvorschriften und potenzielle Gefahren im Warenlager schulen

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Bildquellen

Titelbild: © Adobe Stock hit1912 - 213646527

Abbildung 1: © Adobe Stock industrieblick - 109727887

Abbildung 2: © Adobe Stock Artinun - 304348419

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