So schützen Sie sich richtig an einem Kältearbeitsplatz

Eisiges Betriebsklima – Sicheres Arbeiten am Kältearbeitsplatz

Wenn draußen die Temperaturen winterlich werden, ist jeder froh, schnell ins warme Büro zu kommen. Für viele beginnt das Zittern jedoch erst bei der Arbeit – gemeint sind Mitarbeiter an Kältearbeitsplätzen. Dazu zählen vor allem die Lebensmittelindustrie aber auch Berufe im Freien oder unter Tage. Damit die Angestellten durch die andauernde Kälte bei der Arbeit keine gesundheitlichen Schäden davontragen, gibt es zahlreiche Vorschriften, Hinweise und Arbeitsschutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber treffen sollte.

Was ist ein Kältearbeitsplatz?

Kältearbeit beginnt nicht erst im Minusbereich, sondern bereits bei einer Lufttemperatur von unter +15°C. Ist der Mitarbeiter dieser oder einer niedrigeren Temperatur mindestens eine Stunde am Stück ausgesetzt, wird von Kältearbeit gesprochen. Bei der Bewertung der Kältebelastung spielen jedoch noch weitere Klimafaktoren eine Rolle. Zum Beispiel haben Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung, Expositionsdauer, Temperaturschwankungen, die Art der Tätigkeit und die Bekleidungsisolation Einfluss auf die Energiebilanz der Mitarbeiter.

Die DIN 33403-5 „Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung Teil 5“ enthält eine Übersicht über sogenannte Kältebereiche sowie die dazugehörigen maximalen Aufenthaltszeiten und empfohlene Aufwärmzeiten. Beispielsweise darf im Kältebereich IV (-18°C bis -30°C) nur 90 Minuten gearbeitet werden, dann hat eine 30 minütige Pause zum Aufwärmen zu erfolgen.

Welche „Kälteberufe“ gibt es?

Kälte am Arbeitsplatz kann die verschiedensten Ursachen haben. Sie kann durch Verfahren, Geräte oder Witterungsverhältnisse herbeigeführt werden. Eisige Temperaturen können in Innenräumen, im Freien oder auch unter Tage herrschen.

Innenräume - Nahrungsmittelbranche (Herstellung, Lagerung, Transport, Verkauf)

  • Kühlhäuser
  • Fleisch- und Fischverarbeitung
  • Gefriertrockenräume
  • Getränkeindustrie

Außenbereiche - abhängig von der Jahreszeit können z.B. folgende Berufsgruppen durch Kälte belastet sein

  • Hoch- und Tiefbau
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Fischerei
  • Gartenbau
  • Erdölförderung

Unter Tage

  • Bergbau
  • Lager- und Depoteinrichtungen

Welche gesundheitlichen Gefahren bestehen für „Kältearbeiter“?

Menschen sind nicht dafür geschaffen, sich längere Zeit schutzlos in sehr kalter Umgebung aufzuhalten. Die Arbeit in Kühlhäusern o. Ä. bedeutet Stress für den Körper. Ohne angemessener Schutzkleidung und Aufwärmpausen kann es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen kommen.

  • Erkältungen
  • Genesung bereits vorhandener Krankheiten
  • Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat
  • Verengte Gefäße, verlangsamte Durchblutung, Zittern, sinkende Körpertemperatur – es drohen Unterkühlung und Erfrierungen
  • Erfrierungen 1. bis 3. Grades an Füßen (Zehen), Händen (Fingern), Gesicht (Nase, Kinn, Ohren)
  • Absterben von Haut und Gewebe
  • Bewusstseinsverlust
  • Kalte Hände und Füße beeinträchtigen Beweglichkeit/ Handgeschicklichkeit, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit – Unfallgefahr steigt
  • Längerfristige Kältebelastung können zu chronischen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (Rheuma), der Harnorgane, der Atemwegsorgane und der Gefäßsysteme führen

All diese Erkrankungen treten nur bei unzureichenden betrieblichen Schutzmaßnahmen auf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um die thermische Belastung für die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten.

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen sind bei Kältearbeitsplätzen zu treffen?

Die Belastung durch Kälte sollte sich zu jeder Zeit im Erträglichkeitsbereich befinden. Laut DIN 33403-5 darf die mittlere Hauttemperatur demnach nicht unter +30°C sinken. Es empfiehlt sich beim Arbeitsschutz für Kältebereiche nach dem TOP-Prinzip vorzugehen. Das heißt zuerst werden technische, dann organisatorische und zum Schluss erst persönliche Schutzmaßnahmen getroffen.

Technische Maßnahmen - In der Praxis ist in erster Linie zu prüfen, ob die Temperatur im Betrieb nicht niedriger ist als zwingend notwendig. Weitere technische Maßnahmen können sein:

  • Aufstellen von Wärmestrahlern
  • Einsatz von Gabelstaplern mit beheizter Fahrerkabine
  • Luftgeschwindigkeit mittels Luftführungssystemen so gering wie möglich halten
  • Gegebenenfalls Einrichtungen zum Aufwärmen der Hände und Füße zur Verfügung stellen (Wärmeplatten, Warmluftgeräte)
  • Möglichkeit zum Trocknen von Kleidung einrichten
  • Fluchttür einrichten
  • Notruffunktion ab -10°C und Fläche größer als 20 m²

Organisatorische Maßnahmen - Die Arbeitszeit im Kältebereich sollte immer so kurz wie möglich gehalten werden. Lassen sich lange Aufenthalte nicht vermeiden, sind besondere Pausen- und Aufwärmzeiten einzuhalten. Weitere organisatorische Schutzvorkehrungen können sein:

  • Je nach Kältebereich sind zusätzlich zu normalen Pausen diverse Aufwärmpausen einzuhalten
  • Pausenräume müssen beheizt, trocken und zugluftfrei sein, Mindesttemperatur muss 21°C betragen
  • Bei Arbeit unter -25°C beträgt die maximale Beschäftigungszeit 8 Stunden und am Stück nicht länger als 2 Stunden
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Überprüfung Herz-Kreislaufsystem, Atmungsorgane, Nervensystem, Haut, Gelenke und Nieren auf Eignung (ab -25°C Pflicht, ansonsten empfohlen)
  • Zur Verfügung stellen von heißen Getränken

Persönliche Schutzausrüstung – Kälteschutzkleidung ist vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Der Mitarbeiter muss keine Kosten übernehmen. Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sollte den Anforderungen der DIN EN 342 bzw. der DIN 33403-5 entsprechen. Sie wird je nach den herrschenden Temperaturen, der Beschäftigungsart und den Verweilzeiten ausgesucht. Auch die Luftgeschwindigkeit, die Körperhaltung und der Energieumsatz des Beschäftigten sowie Temperaturwechsel spielen bei der Wahl der PSA eine Rolle. Folgende Eigenschaften von Kälteschutzkleidung sind empfehlenswert:

  • Temperaturisolierfähigkeit
  • Atmungsaktivität
  • Wasserdichtigkeit
  • Beheizbarkeit
  • Möglichst leicht
  • Mit Reflektoren ausgestattet
  • Mit Reißverschlüssen (für schnelles An- und Ausziehen)

Egal ob Schutzhelme, Schuhe, Jacken, Winterhandschuhe oder Ohrenschutz, die Persönliche Schutzausrüstung muss immer in einwandfreiem Zustand sein. Sobald sie aufgrund von Abnutzung oder durch Schäden ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllt, muss die Kleidung erneuert werden.

Autor

Anja L.

Veröffentlicht

1. Januar 2017

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