Prüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0105-100 wichtig

Erproben, Besichtigen, Messen – Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach VDE 0105-100

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel existieren in fast jedem Betrieb, Unternehmen und jeder Produktionsstätte. Sie vereinfachen Prozesse, heben schwere Lasten und optimieren den Arbeitsalltag. Dabei verwenden, übertragen und verteilen sie elektrische Energie. Um stets einen problemlosen und fehlerfreien Betriebsablauf gewährleisten zu können, müssen sich die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem sicheren und mängelfreien Zustand befinden. Je nach Einsatzzweck, Häufigkeit der Verwendung und Umgebungsbedingungen müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel laut DIN  wiederkehrend geprüft werden. Die betriebssichere Zustand wird durch Besichtigungen, Erprobungen und Messungen der elektrischen Einrichtung überprüft.

Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Trotz der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme kann es während der Verwendung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln schnell zu Verschleißerscheinungen oder Beschädigungen kommen. Fehler in der Elektrik oder mangelhafte Schutzeinrichtungen können eine Gefährdung für den Nutzer und die Umgebung darstellen. Eine Elektrofachkraft muss daher regelmäßige Überprüfungen an den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen.

Wiederkehrende Prüfungen durch Besichtigen

Wie die Bezeichnung bereits annehmen lässt, handelt es sich beim Besichtigen elektrischer Anlagen um die Feststellung von äußerlich sichtbaren Schäden. Beim Besichtigen ist die Anlage auf ihren allgemeinen Zustand sowie das Vorhandensein und die Wirksamkeit folgender Faktoren zu prüfen:

  • Äußerlich sichtbare Schäden
  • Einhaltung bestehender Errichtungsnormen und -vorschriften
  • Eignung des Standortes für die elektrische Anlage
  • Schutz gegen direktes Berühren aktiver elektrischer Teile vorhanden und wirksam
  • Schutzmaßnahmen bei indirekter Berührung entsprechen Errichtungsnormen
  • Überspannungs- oder Überstromschutzeinrichtungen vorhanden und wirksam
  • Schaltpläne vorhanden und zutreffend
  • Beschriftungen und Kennzeichnungen der Stromkreise vorhanden und zutreffend
  • Gebrauchs- und Betriebsanleitungen vorhanden und zutreffend
  • Unfallverhütungs- und Brandbekämpfungseinrichtungen, wie Sicherheitsschilder, Schutzvorrichtungen, Isolierungen und Hilfsmittel vollständig und mängelfrei
  • Einhaltung aller Herstellervorgaben zu Montage der Betriebsmittel

Wiederkehrende Prüfungen durch Erproben

Erprobungen geben Aufschluss über den thermischen, elektrischen und mechanischen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Die Funktionalität folgender Betriebsmittel und Schutzvorrichtungen wird beim Erproben untersucht:

  • Elektrische Schutzeinrichtungen, wie Not-Ausschalter, Verriegelungen oder Schutzrelais
  • Isolationsüberwachungsgeräte
  • Melde- und Anzeigeeinrichtungen, wie Meldeleuchten, Meldeeinrichtung für die Schaltstellungsanzeige an ferngesteuerten Schaltern

Erprobungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nur von Elektrofachkräften, elektronisch unterwiesenen Personen oder von Laien, welche unter Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen, durchgeführt werden. Der Prüfer muss sicherstellen, dass die elektrische Anlage oder das Betriebsmittel zum Zeitpunkt der Erprobung nicht unter Spannung stehen. Er hat außerdem alle Sicherheitsvorkehrungen gegen einen elektrischen Schlag zu treffen.

Wiederkehrende Prüfungen durch Messen

Bei wiederkehrenden Prüfungen durch Messen werden regelmäßig alle physikalischen Daten der elektrischen Anlagen erfasst und überprüft. Messung überprüfen vor allem die Sicherheit der Anlage im Schadensfall. Das heißt, es wird festgestellt, wie und ob die Schutzeinrichtungen funktionieren, sollte die Anlage fehlerhaft oder beschädigt sein. Gemessen werden unter anderem:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Schleifenwiderstand
  • Auslöse-Fehlerstrom
  • Ansprechwert von Isolationsüberwachungseinrichtungen
  • Einhaltung der Abschaltzeit (bei Stromkreisen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD))

Die Messungen dürfen ebenfalls nur von Elektrofachkräften, elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder beaufsichtigten Laien ausgeführt werden. Auch beim Messen bestehen gewisse Risiken, wie die Gefahr einen elektrischen Schlag zu erleiden. Aus diesem Grund muss der Prüfer eine  tragen und alle möglichen Vorsichtmaßnahmen treffen. Außerdem sind auch die verwendeten Messgeräte vor und gegebenenfalls nach den Messungen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.

Kennzeichnung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Sind alle Prüfungsbestandteil beendet, jegliche Fehler behoben oder gar keine Mängel festgestellt worden, kann die elektrische Anlage mit der entsprechenden Prüfplakette versehen werden. Die Plaketten mit den Aufdrucken "Geprüft nach VDE 0105-100:2009"  oder  sind in unserem Onlineshop erhältlich.

Prüfplaketten VDE0105-100:2009Prüfplaketten VDE0105-100:2009
Prüfplakette VDE 0105-100 nächster PrüfterminPrüfplakette VDE 0105-100 nächster Prüftermin

Autor

Anja L.

Veröffentlicht

11. September 2013

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