Neue GHS Verordnung - Was Sie jetzt beachten müssen

Frist zum 1. Juni 2015 abgelaufen - Kennzeichnen Sie jetzt Ihre Gemische nach GHS!

Eine der letzten Übergangsfristen zur Umsetzung der GHS Verordnung ist zum 01. Juni 2015 abgelaufen. Ab sofort müssen auch chemische Gemische mit den neuen Symbolen, Sicherheitshinweisen und Signalworten versehen werden.

Das Globally Hamonized System of Classification and Labellung of Chemicals, kurz GHS, vereinheitlicht weltweit die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Dies soll vor allem die Sicherheit im Umgang und beim Transport von Chemikalien verbessern und die internationale Gefahrenkommunikation vereinfachen. Die GHS Verordnung trat bereits 2009 in Kraft und wird in Europa durch die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) umgesetzt. Seit der Veröffentlichung sind die einzelnen Regeln Schritt für Schritt verbindlich geworden. Mit der aktualisierten Kennzeichnung von Gemischen ist nun eine der letzten Regelungen rechtskräftig geworden.

Was müssen Sie tun?

Jeder Betrieb, der Gefahrstoffe verwendet, lagert oder verkauft, ist dazu verpflichtet eine Kennzeichnung gemäß GHS bzw. CLP-Verodnung vorzunehmen. Aber nicht nur die Chemikalien selbst, auch die Gefährdnungsbeurteilung, Unterweisungen, das Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt müssen auf dem neusten Stand sein.

In der Praxis bedeutet das:

Nicht mehr nur Stoffe, sondern auch neu in Umlauf gebrachte Gemische, müssen durch die aktuellen Gefahrenpiktogramme gekennzeichnet werden. Alte und neue Symbole dürfen nicht kombiniert werden. Eingelagerte Altbeständen müssen bis Juni 2017 nicht umbeschriftet werden.

Die neuen Gefahrenpiktogramme unterscheiden sich optisch stark von ihren Vorgängern. Statt einem schwarzen Symbol auf orangefarbenem Hintergrund bestehen Zeichen jetzt aus einem roten, auf der Spitze stehendem Quadrat, in dem sich ein schwarzes Gefahrensymbol befindet. Auch einige Signalwörter haben sich geändert.

GHS-Symbole erhältlich bei Brewes

Aktualisieren Sie jetzt Ihre Gefahrstoffkennzeichnung! Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne dabei. Alle Aufkleber und aktuellen Piktogramme finden Sie in unserem Onlineshop.

Autor

Anja L.

Veröffentlicht

17. Juni 2015

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