Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG): Was Sie ab 2025 beachten müssen
Mit zunehmender Bedeutung der Elektromobilität in Deutschland rückt auch die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge immer stärker in den Fokus – insbesondere für Nichtwohngebäude. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, setzt neue Standards für Bauherren und Gebäudeeigentümer, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Anforderungen und bietet wertvolle Tipps für Unternehmen, die ihre Ladelösungen rechtzeitig planen möchten.
Was ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)?
Das GEIG ist ein gesetzlicher Rahmen, der den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Deutschland beschleunigen soll. Ab 2025 schreibt es vor, dass bestimmte Nichtwohngebäude, wie Bürokomplexe oder Geschäftshäuser, mindestens eine Ladeinfrastruktur aufweisen müssen. Diese Regelung soll nicht nur Neubauten betreffen, sondern auch für Bestandsgebäude mit umfangreicher Renovierung gelten.
Neue Anforderungen ab 2025: Ladesäulenpflicht für große Nichtwohngebäude
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen dazu verpflichtet, mindestens eine E-Ladesäule bereitzustellen. Die Regelung betrifft dabei sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude, die renoviert werden. Unternehmen und Gebäudeeigentümer sollten sich daher frühzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Installation von Ladepunkten zu ergreifen.
Betroffene Gebäudearten: Wer ist zur Installation verpflichtet?
Das GEIG richtet sich vorrangig an Nichtwohngebäude mit mindestens 20 Stellplätzen. Beispiele sind große Bürogebäude, Lagerhallen oder Einkaufszentren. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Gebäude selbst nutzen, sind nicht verpflichtet, die neuen Vorgaben umzusetzen. Diese Ausnahme soll die Investitionslast für kleinere Betriebe reduzieren und ihnen mehr Planungsspielraum ermöglichen.
Was passiert bei Renovierungen? Anforderungen für Bestandsgebäude
Auch für Renovierungsmaßnahmen gibt es klare Vorgaben im Rahmen des GEIG: Bei größeren Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit über 10 Stellplätzen müssen Schutzrohre für Elektrokabel installiert werden – und zwar für jeden fünften Stellplatz. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt bereitgestellt werden. Dies stellt sicher, dass auch renovierte Gebäude künftig die nötige Leitungsinfrastruktur für eine reibungslose Ladeversorgung bieten.
Leitungsinfrastruktur: Die Basis für eine zuverlässige Ladeinfrastruktur
Damit Ladesäulen langfristig reibungslos funktionieren, ist die passende Leitungsinfrastruktur erforderlich. Die Installation von Schutzrohren und weiteren elektrischen Komponenten bildet das Fundament für die erfolgreiche Umsetzung. Unternehmer und Planer sollten daher frühzeitig die technischen Anforderungen klären und sicherstellen, dass alle notwendigen Bauteile in die Baupläne integriert werden. Eine vorausschauende Planung verhindert späteren Nachrüstungsaufwand und reduziert die langfristigen Kosten.
Bußgelder bei Nichteinhaltung: Hohe Strafen bei Verstößen gegen das GEIG
Wer die Vorgaben des GEIG nicht umsetzt, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Diese hohe Strafe soll die Dringlichkeit der Umsetzung unterstreichen und sicherstellen, dass die Elektromobilität auch im Bereich der Nichtwohngebäude gefördert wird. Um diese Kosten zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Planung und die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die sich auf Kennzeichnungslösungen und Elektromobilität spezialisiert haben, ratsam.
Quartierslösungen: Gemeinsam Ladeinfrastruktur nutzen und Kosten sparen
Das GEIG sieht auch sogenannte Quartierslösungen vor, bei denen mehrere Gebäude in räumlicher Nähe gemeinsam eine Ladeinfrastruktur nutzen können. Diese Lösung eignet sich vor allem für Gewerbegebiete, in denen verschiedene Unternehmen nebeneinander angesiedelt sind. Quartierslösungen bieten den Vorteil, dass die Kosten für die Ladeinfrastruktur geteilt und damit die einzelnen Unternehmen entlastet werden können.
Praktische Tipps für die Planung: So setzen Sie das GEIG optimal um
Frühzeitige Planung: Beginnen Sie möglichst früh mit der Planung der Ladeinfrastruktur, um Verzögerungen zu vermeiden und die Umsetzungskosten gering zu halten.
Professionelle Beratung: Ziehen Sie Fachleute für Elektromobilität und Ladeinfrastrukturen hinzu, um eine reibungslose Installation zu gewährleisten und alle Vorschriften einzuhalten.
Realisierte Projekte als Beispiel: Schauen Sie sich erfolgreiche Projekte als Vorbilder an, um Inspiration und praktische Ideen für Ihre eigenen Vorhaben zu sammeln.
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Fazit: Elektromobilität als Chance nutzen und vorausschauend planen
Das GEIG stellt Unternehmen vor neue Anforderungen, bietet jedoch auch eine große Chance, die Elektromobilität in den Alltag zu integrieren und einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Wer jetzt plant und sich auf die neuen Anforderungen vorbereitet, kann nicht nur mögliche Bußgelder vermeiden, sondern auch die eigene Infrastruktur zukunftssicher gestalten. Besuchen Sie unseren Online-Shop unter www.brewes.de und entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Kennzeichnungslösungen für Ihre Ladeinfrastruktur – perfekt auf die Anforderungen des GEIG abgestimmt.
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