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Möglichkeiten zur richtigen Lagerung von Gefahrstoffen

Gastbeitrag: Gefahrstoffe in der Lagerung

Regale als Lagerraum für gefährliche Stoffe und Implikationen für den Arbeitsschutz

Die Anzahl an Gefahrstoffen im Bereich der Logistik wächst beständig. Jährlich wird die sogenannte Gefahrstoffliste um einige Produkte erweitert. Dabei kreuzen sich die Bereiche Gefahrstoffe und Gefahrgüter. So ist es für Lagerverwalter und Disponenten oft nicht einfach zu erkennen, was nun ein Gefahrstoff und was ein Gefahrgut ist, zumal die verschiedenen Verkehrsträger ihre jeweils eigenen Vorschriften zum Transport solcher Güter besitzen, unabhängig von den staatlichen Vorgaben.

In Deutschland bildet die Gefahrstoffverordnung die gesetzliche Grundlage zur Handhabung von Gefahrstoffen in Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen. In ihr ist festgelegt, das der jeweilige Unternehmer oder die verantwortliche Führungskraft die Arbeitsplätze, in denen Gefahrstoffe gelagert und bewegt werden, erst nach einer Gefährdungsbeurteilung und der Durchführung entsprechender Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter freigeben dürfen. Dazu gehört auch die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, soweit diese für bestimmte Tätigkeiten notwendig ist. Darüber hinaus muss die Führungskraft dafür Sorge tragen, dass alle Schutzeinrichtungen regelmäßig geprüft und gewartet werden.

Gefahrstofflager, Gefahrstoffschrank oder Gefahrstoffregal?

Ebenso müssen Lagereinrichtungen auf die Lagerung sowie den Transport von Gefahrstoffen eingestellt sein, wenn diese in bestimmten Mengen im Unternehmen vorkommen. Aufgrund der Komplexität der Schutzbestimmungen für den Umgang mit Gefahrstoffen ist es sinnvoll ab einer bestimmten Menge an Gefahrstoffen einen Bereich des Betriebsgeländes als Gefahrstofflager auszuweisen. Ebenso können Gefahrstoffschränke in den Einsatz kommen, etwa dann, wenn die darin gelagerten Gefahrstoffe produktionsnah benötigt werden und ihre Menge so klein ist, dass die Aufbewahrung im Schrank ein höheres Schutzpotenzial besitzt als im Gefahrstofflager. Trotzdem muss auch im Bereich eines Gefahrstoffschrankes dafür gesorgt werden, dass entsprechende Schutzeinrichtungen eine unmittelbare Gefahr abwenden können. Dazu gehören etwa entsprechende Feuerlöschgeräte oder Augenspülvorrichtungen. Im Weiteren muss der Zugang zum Inhalt des Schrankes geregelt sein.

Die als Gefahrstofflager ausgewiesenen Bereiche eines Betriebes können auf die möglichen Gefahren hin optimiert werden. Je nach Art der Gefahrstoffe sind das unterschiedliche Maßnahmen, die hierbei greifen. Gerade in der Logistik mit einer oft hohen Anzahl unterschiedlicher Gefahrstoffe bieten sich Vorrichtungen an, die die Gefährdung übergreifend minimieren. Beispielsweise CO2-Löschanlagen, die mittels Sauerstoffverdrängung funktionieren. Ebenso kann der Boden des Gefahrstofflagers als Auffangwanne gestaltet und Geräte sowie Flurförderzeuge ex-geschützt ausgeführt sein.

Häufig verwendet - Gefahrstoffregale

Die Gefahrstoffregale selbst müssen so gestaltet sein, dass die Ein- und Auslagerung ein möglichst geringes Gefahrenpotenzial besitzt. Dazu gehört auch die nachweisbare Schulung der Mitarbeiter zum Umgang mit Gefahrstoffen wie etwa die Verbote der Zusammenlagerung bestimmter Gefahrstoffgruppen oder das pflichtgemäße Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung.

Die vom Gesetzgeber in der Gefahrstoffverordnung allgemein festgelegten Pflichten zum Schutz des Arbeitnehmers im Umgang mit Gefahrstoffen werden durch die Regelungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) konkretisiert. Auf Gefahrstoffregale bezogen sind die entsprechenden Vorgaben in den technischen Regeln für Gefahrstoffe zu finden, erstellt vom Ausschuss für Gefahrstoffe. In der TRGS 510 sind diese festgeschrieben. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 30.11.2015.

Schutz der Mitarbeiter besitzt höchste Priorität

Abgesehen von den Regelungen zu Auffangeinrichtungen, ist in Punkt 4.2 festgelegt, dass Regale für flüssige Gefahrstoffe eine Auffangwanne besitzen müssen, deren Volumen dem jeweils größten eingelagerten Gebinde entspricht. Dies ist aber nur ein Teil weiterer sehr umfangreicher Vorgaben zum Schutz des Arbeitnehmers. Auch für Gefahrstoffregale gelten Höchstgrenzen, deren Überschreitung eine andere Lagerform vorschreibt. Zudem dürfen Gefahrstoffregale nur in bestimmten Bereichen des Betriebsgeländes stehen, bei denen eine zusätzliche Gefährdung der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist.

Der Arbeitgeber oder die verantwortliche Führungskraft muss für eine entsprechende Schulung der jeweiligen Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen sorgen und eine Betriebsanweisungerstellen.

Wie hoch der Gesetzgeber die Gefahren einschätzt, die beim Umgang mit entsprechenden Stoffen auftreten können, zeigt schon der Umfang der TRGS 510, die aus 57 Seiten besteht und zusätzlich noch auf Verordnungen und Regelungen anderer technischer Regeln der BAuA sowie der Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherungen verweist. Ohne entsprechende Fachfirmen sind die sachgemäße Einrichtung und der Betrieb von Regalen zur Lagerung von Gefahrstoffen praktisch ausgeschlossen.

Webseite: www.regal-pruefung.eu

Holger Chmielewski

Holger Chmielewski ist seit Mai 2013 als Projektleiter Regalprüfung und Regalreparatur bei der Firma EKD Montage & Service GmbH tätig. Er berät Unternehmen in Fragen rund um die Regalinspektion und erstellt professionelle Gefährdungsbeurteilungen.

Autor
Holger Chmielewski
Veröffentlicht
18. November 2016
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