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Zusammenfassung

Beim Transport gefährlicher Güter sind Gefahrgutaufkleber und Gefahrgutzeichen essenziell, um Sicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten. Diese Kennzeichnungen informieren über die Art der Gefahr und helfen Rettungskräften im Ernstfall. Ob für Lithiumbatterien, begaste Container oder Luftfracht – die richtigen Etiketten sind gesetzlich vorgeschrieben. Bei Brewes finden Sie hochwertige Gefahrgutaufkleber nach ADR, IATA und RID.

Beratung zu Gefahrgutaufklebern

Gefahrguttransporte erfordern eine klare und normgerechte Kennzeichnung. Gefahrgutaufkleber (auch Gefahrzettel oder Placards) sind Pflicht und müssen gut sichtbar angebracht werden. Sie geben Auskunft über die Gefahrenklasse (z. B. entzündbar, giftig, ätzend) und sind für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft, See) relevant.

  • UN-Etiketten: Zeigen die UN-Nummer und Gefahrenklasse an.
  • Lithiumbatterien-Kennzeichnung: Besonderes Gefahrgutzeichen nach ADR Klasse 9.
  • Sondervorschriften: Spezielle Warnaufkleber für begaste oder gekühlte Güter.

Wer Gefahrgutaufkleber kaufen möchte, sollte auf Qualität und aktuelle Zulassungen achten. Brewes bietet zuverlässige Lösungen gemäß nationaler und internationaler Vorschriften. Brewes Gefahrgutzeichen: Hochwertige, normkonforme Etiketten für jeden Bedarf.


Übersicht der Kennzeichnung von Versandstücken mit Lithiumbatterien nach ADR

UN-Nummer UN 3480 UN 3481 UN 3090 UN 3091
Bezeichnung Lithium-Ionen-Batterien Lithium-Ionen-Batterien MIT oder IN Ausrüstungen verpackt Lithium-Metall-Batterien Lithium-Metall-Batterien MIT oder IN Ausrüstungen verpackt
Einstufung nach SV 188
(Versand unterliegt nicht den übrigen Vorschriften des ADR)
je Zelle max. 20 Wh max. 20 Wh max. 1 g Lithium max. 1 g Lithium
je Batterie max. 100 Wh max. 100 Wh max. 2 g Lithium max. 2 g Lithium
Gewichtsbegrenzung max. 30 kg brutto / Versandstück keine max. 30 kg brutto / Versandstück keine
Kennzeichnung Versand Lithiumbatterien Kennzeichnung Versand Lithiumbatterien nach SV 188 - ADR      
Verzicht auf Kennzeichnung bei
  • in Ausrüstungen eingebauten Knopfzellen-Batterien (einschl. Platinen)
  • Versandstücke mit max. 4 eingebauten Zellen oder zwei eingebauten Batterien; sofern die Sendung höchstens zwei solcher Versandstücke umfasst
>>> bei Unsicherheit: freiwillige Kennzeichnung immer erlaubt!
Einstufung nach ADR
je Zelle > 20 Wh > 20 Wh > 1 g Lithium > 1 g Lithium
je Batterie > 100 Wh > 100 Wh > 2 g Lithium > 2 g Lithium

Kennzeichnung Gefahrzettel

100 x 100 mm

Gefarhrzettel Klasse 9 Lithiumbatterien Gefahrzettel Nr.9a Gefarhrzettel Klasse 9 Lithiumbatterien Gefahrzettel Nr.9a Gefarhrzettel Klasse 9 Lithiumbatterien Gefahrzettel Nr.9a Gefarhrzettel Klasse 9 Lithiumbatterien Gefahrzettel Nr.9a

 

Häufige Fragen

Frage:

Wann brauche ich Gefahrgutaufkleber?

Antwort:

Gefahrgutaufkleber sind immer dann erforderlich, wenn gefährliche Stoffe transportiert werden – sei es auf der Straße, per Bahn oder Luftfracht. Die genauen Anforderungen richten sich nach ADR, IATA oder RID.

Frage:

Wo finde ich die richtigen Gefahrgutzeichen für Lithiumbatterien?

Antwort:

Lithiumbatterien fallen unter Klasse 9 und benötigen ein spezielles Gefahrgutzeichen. Bei Brewes erhalten Sie alle notwendigen Etiketten, einschließlich des Lithiumbatterie-Labels nach Sondervorschrift 188.

Frage:

Sind Brewes Gefahrgutaufkleber auch für den internationalen Transport geeignet?

Antwort:

Ja, die Brewes Gefahrgutzeichen entsprechen den internationalen Vorschriften (ADR, IATA, IMDG) und sind somit weltweit einsetzbar.

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