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Landschaftspflege – aber sicher!

Landschaftspflege – aber sicher!

Vor allem im Frühjahr und Herbst haben Landschafts- und Baumpfleger sowie Forstarbeiter Hochkonjunktur. Auch in dieser Saison werden wieder viele Blumenbeete bepflanzt, Straßenränder gemäht, Bäume gefällt und verschnitten und jede Menge anderer Grünarbeiten durchgeführt. Besonders Beschäftigte von Gemeinden und Städten, Forstbetrieben, Stadtwerken, Gärtnereien und natürlich Landschaftspflegediensten haben dabei potenziell gefährliche Tätigkeiten zu erledigen. Da die Arbeiten oft in Verkehrsbereichen oder in der Nähe von großen Maschinen stattfinden,müssen Mitarbeiter immer gut zu sehen sein. Auch im Umgang mit Motorsensen, Kettensägen oder anderen gefährlichen Arbeitsgeräten besteht eine hohe Verletzungsgefahr.

Die Liste der Gefahren ist lang:

  • Weggeschleuderte Fremdkörper können Personen verletzen
  • Schnittverletzung bei Kontakt mit scharfen Klingen an Schneidwerkzeugen
  • Verbrennungsgefahr durch heiße Maschinenteile
  • Abgase von Geräten, die nah am Körper betrieben werden
  • Vibrationen durch rotierende oder schwingende Bauteile
  • hohe Lärmbelastung durch Motoren der Arbeitsgeräte oder durch Fahrzeuge an Straßen
  • aufgewirbelter Staub von Fahrzeuge oder abgeschliffenen Partikeln
  • Wegspritzende Pflanzensäfte
  • Versehentlich austretende Öle und Kraftstoffe
  • Erfassen von Personen durch vorbeifahrende Fahrzeuge oder Maschinen
  • Stürze von Leitern, Dächern o.Ä.
  • Gefahr von Schwenkarmen, herabfallenden Ästen oder Bauteilen

Die Liste lässt sich natürlich nach Belieben erweitern. Schutzbedürftig sind alle Angestellten, die riskante Aufgaben ausführen. Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber finden sich im Arbeitsschutzgesetz, der DGUV sowie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV).

Landschaftspfleger mit Motorsense und Schutzausruestung

Bei herumfliegenden Teilen helfen Arbeitsschutzhelme (mit Visier) und Schutzbrillen in verschiedenen Ausführungen. Letztere mindern zudem die Belastung für die Augen durch UV-Strahlung. Gegen Lärm, vor allem über 80 dB(A), eignet sich Gehörschützer wie Stöpsel oder Kapselgehörschützer. Sie sollten bei allen Arbeiten mit Mähmaschinen, Freischneidern, Motorsägen, Häckslern sowie an viel befahrenen Straßen getragen werden.

Zum Schutz vor Schnittverletzungen schreibt die DIN EN 381 Schutzkleidung für verschiedene Körperregionen mit den jeweiligen Schutzklassen vor. Schnittschutzeinlagen in Hosen, Jacken und Handschuhen der Klasse 3 bilden dabei eine Grundausstattung an Sicherheit.

Besonderes Augenmerk sollte auch auf dem Handschutz liegen: Hohe physische und mechanische Belastungen in den „grünen Berufen“ können mit den speziellen Handschuhen vorgebeugt werden.

Damit beim Greifen die Verletzungen minimiert werden, bieten sich einseitig beschichtete Gewebehandschuhe für Pflanzeinsätze an. Durch den nicht beschichteten Handrücken lassen sie Feuchtigkeit aus dem Handschuh entweichen.

Fazit: Sowohl für Angestellte, als auch für Geschäftsführer und Abteilungsleiter gilt es den bestmöglichen Schutz für Arbeiten im Grünen bereitzustellen und umzusetzen. Persönliche Schutzausrüstung sowie umsichtiges Verhalten minimiert Arbeitsunfälle und damit unfallbedingte Ausfälle für Firmen und trägt zusätzlich zum Wohlergehen von Mitarbeitern bei.

Autor
storch
Veröffentlicht
3. April 2017
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