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Prüfung von automatisierten externen Defibrillatoren

Prüfung von automatisierten externen Defibrillatoren

Medizinische Notfälle können jederzeit und überall auftreten. So kann es auch passieren, dass schnelle Erste Hilfe notwendig ist. Obwohl solche Situationen häufig vorkommen, treffen sie einen stets unerwartet und in gewissem Maße auch unvorbereitet. Manchmal zählt jedoch jede Minute, um einer Person das Leben zu retten. Dies gilt besonders bei Herzversagen jeglicher Art. Der Herztod ist die häufigste Todesursache außerhalb von Krankenhäusern in Deutschland.

Herzkammerflimmern kann durch einen Herzinfarkt oder auch einen Stromschlag verursacht werden. Der Rhythmus des Herzschlages ist gestört und es flimmert unkoordiniert. Es kommt zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Je länger dieser Zustand anhält, desto mehr Schaden nimmt der Körper, da die lebenswichtigen Organe nicht mehr mit Sauerstoff versorgt werden. Der Rettungsdienst ist meistens innerhalb von zehn Minuten vor Ort. Da aber bereits nach drei bis fünf Minuten erste Gehirnzellen absterben, kann das schon zu lange dauern. Die einzige effektive Methode, um eine Person mit Kammerflimmern zu retten und schwerwiegende Gesundheitsschäden zu vermeiden, ist ein automatisierter externer Defibrillator, kurz AED.

Mit einem Defibrillator wird dem flimmernden Herz durch einen Elektroschock wieder zu einem normalen Rhythmus verholfen. Ein AED ist besonders leicht zu bedienen. Es analysiert selbstständig, ob es sich um Herzkammerflimmern handelt. Je nachdem, ob es sich um ein vollautomatisches oder halbautomatisches Gerät handelt, wird der Stromimpuls anschließend entweder von selbst freigesetzt oder das Gerät fordert zur manuellen Auslösung auf.

Mitarbeiterschulung, Kennzeichnung und Aufbewahrung

Da die automatisierten externen Defibrillatoren auch von Laien benutzt werden können, wächst ihre Bedeutung für Betriebe stetig an. Immer mehr Unternehmen möchten ihren Mitarbeiten größtmögliche Sicherheit bieten und beziehen AEDs in ihre Erste-Hilfe-Planung mit ein.

Die Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators ist relativ simpel. Mit Hilfe von Sprachsteuerung oder Schritt-für-Schritt-Abbildungen sind Fehler in der Bedienung nahezu ausgeschlossen. Dennoch ist der Kampf um ein Menschenleben keine alltägliche Situation. Angst und Nervosität können die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit des Helfenden beeinträchtigen. Die betrieblichen Ersthelfer sollten daher in jedem Fall eine Schulung zur Benutzung des AEDs erhalten. Zusätzlich ist die Bedienungsanleitung des Defibrillators bereitzustellen.

Da der Zeitfaktor eine sehr große Rolle spielt, muss das Gerät im Ernstfall schnell gefunden werden können. Dazu eignen sich Bereiche in zentraler Lage wie beispielsweise der Empfang oder die Cafeteria. Es ist wichtig, dass der Defibrillator nicht in der hintersten Ecke eines Raumes oder unter Kisten vergraben ist. Am besten eignet sich ein offenes Wandregal, auf das schnell zugegriffen werden kann. Der Aufbewahrungsort eines AED sollte jedem Mitarbeiter bekannt und durch das Rettungszeichen E010 gut sichtbar gekennzeichnet sein. Der Standort des automatisierten externen Defibrillators ist außerdem im betrieblichen Flucht- und Rettungswegplan zu markieren.

Rechtliche Grundlagen zum AED

Automatisierte externe Defibrillatoren zählen laut dem Medizinproduktegesetz (MPG) zu aktiven Medizinprodukten. Außerdem unterliegen die Geräte der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Neben der Benennung eines Geräteverantwortlichen, werden auch regelmäßige Kontrollen und Schulungen sowie das Anlegen eines Medizinproduktebuches vorgeschrieben.

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) des AED

Die sichere und mängelfreie Funktionsfähigkeit eines AED ist von größter Wichtigkeit und kann den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten. Der einwandfreie Zustand des Gerätes ist demnach jederzeit zu gewährleisten.

Dabei muss unterschieden werden, ob der automatisierte externe Defibrillator STK-befreit ist oder nicht. Viele Geräte führen in regelmäßigen Abständen Selbsttests durch und werden vom Hersteller mit einer STK-Befreiung geliefert. Mögliche Störungen werden dann auf dem Display des Defibrillators angezeigt. Sicherheitstechnische Kontrollen sind somit nicht notwendig.

Wird eine Sicherheitstechnische Kontrolle vom Hersteller weder vorgeschrieben noch ausgeschlossen, sind die Geräte mindestens alle zwei Jahre einer STK zu unterziehen.

Nach einer abgeschlossenen Überprüfung des AED ist eine entsprechende Prüfplakette anzubringen. 

Prüfplakette -  Defibrillator geprüft - Startjahr 2023 - blauPrüfplakette -  Defibrillator geprüft - Startjahr 2023 - blau
Prüfplakette - STK Medizintechnik gültig bis - Startjahr 2023 - blauPrüfplakette - STK Medizintechnik gültig bis - Startjahr 2023 - blau

Die Prüfplaketten eignen sich besonders zur Kennzeichnung von automatisierten externen Defibrillatoren.

Benennung eines Gerätebeauftragten

Nach der Beschaffung eines AED ist der erste Schritt die Benennung eines Gerätebeauftragten. Dieser bekommt eine Ersteinweisung vom Hersteller, in der ihm auch mitgeteilt wird, ob eine sicherheitstechnische Kontrolle notwendig ist oder nicht. Die beauftragte Person führt von da an das Medizinproduktebuch und hält alle relevanten Informationen zum Gerät darin fest.

Regelmäßige Überprüfung des AED

Durch die Selbstkontrollfunktion wird dem Gerätebeauftragten ein Teil seiner Arbeit abgenommen. Er muss nun vor allem das Display im Auge behalten und angezeigte Störungen beheben. Um die Betriebsbereitschaft jederzeit sicher zu gewährleisten sollten darüber hinaus noch weitere Wartungsarbeiten und Kontrollen am AED stattfinden. Dazu gehören:

  • Sind Akkus und Batterien aufgeladen?
  • Liegt eine aufgeladene Ersatz-Batterie bei?
  • Liegen äußerlich sichtbare Defekte oder Beschädigungen des Gehäuses vor?
  • Sind Beschädigungen an Kabeln oder Steckverbindungen vorhanden?
  • Ist das Verfallsdatum der Klebeelektroden noch gültig? Sind die Elektroden wohlmöglich ausgetrocknet und müssen ersetzt werden?
  • Ist das Gerät sauber?
  • Kann das AED problemlos gefunden, erreicht und entnommen werden?
  • Liegen alle Gebrauchsgegenstände, wie Rasierer, Gel, Schreibmaterialien, bei?

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Autor
Kristin Hergenhan • Produktmanagerin für Kennzeichnung
Veröffentlicht
17. Juni 2021
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