Dicht ist Pflicht: was Sie bei der Prüfung der Dichtigkeit Ihrer Gasheizungsleitungen beachten sollten
Für einen sicheren Betrieb dieser Anlagen sind dichte Gasleitungen unerlässlich. Denn: austretendes Erdgas kann Explosionen verursachen. Daher sollte an Prüfungen der Dichtigkeit von Gasleitungen nicht gespart werden.
Gesetzliche Prüfungsintervalle
Aktuell gibt es keine gesetzlich festgelegten regelmäßigen Intervalle zur Überprüfung von Gasleitungen. Alle Regelwerke haben nur einen Empfehlungscharakter. Im Schadensfall sind die enthaltenen Richtwerte jedoch eine Basis für die Entscheidungen von Versicherern und Gerichten, die hier Verstöße gegen Sorgfalts- und Prüfpflichten überprüfen.
Prüfung / Wartung
Die visuelle Kontrolle sollte einmal jährlich erfolgen – entweder von dem Besitzer der Gasheizungsanlage selbst oder einer dritten Person, wie z.B. einem Heizungstechniker während der Wartungsarbeiten. Für eine umfassende Prüfung der Gasheizungen ist jedoch nur der Gaslieferant oder ein Beauftragter des Gasversorgers qualifiziert.
Dokumentation
Eine Pflicht ist die Gebrauchsfähigkeits- und Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen, die im technischen Regelwerk für Gasinstallationen des DVGW (Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches) festgehalten ist. Hier ist eine Prüfung innerhalb eines Zeitraums von 12 Jahren vorgeschrieben. Diese Prüfung muss ausdrücklich durch ein zugelassenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Neben der Durchführung von Prüfungen ist es auf jeden Fall wichtig, die entsprechenden Nachweise der erfolgten Prüfungen aufzuheben.
Im Brewes Online-Shop finden Sie folgende Prüfplaketten, die als Vorort-Nachweis für die durchgeführten Prüfungen dienen: