Sonderrechte durch Warnmarkierung

Sonderrechte durch Warnmarkierung

Manchmal kommt man einfach nicht um sie herum – große, auffällige Fahrzeuge, die die Straße blockieren! Gerade weil diese Fuhrwerke so gut sichtbar sind, haben sie die Erlaubnis, auf allen Straßen, jeder Straßenseite und Richtung und zu allen Zeiten zu fahren und halten. Berechtigt sind laut DIN 30710 „Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen“. Die Sonderrechte werden gewährt, wenn das entsprechende Fahrzeug normgerecht mit einer rot-weißen Warnmarkierung versehen ist.

Um die Berechtigungen im Straßenverkehr zu erhalten, muss die Markierung bestimmte Bedingungen erfüllen. Es müssen jeweils 8 Normflächen auf der Frontansicht und der Heckansicht angebracht werden. Eine Normfläche hat die Maße 141 x 141 mm. Die 16 Normflächen müssen zu Einzelflächen zusammengefasst werden. Auch die Kennzeichnung der Seiten des Fahrzeuges mit dem selbstklebenden retroreflektierenden Warnmarkierungsband ist für eine bessere Sichtbarkeit empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist eine seitliche Kennzeichnung jedoch nicht. Die Warnmarkierungen sollten möglichst symmetrisch angebracht werden und können an die Konturen und Linienführung des Fahrzeuges angepasst werden, solange alle Norm- und Einzelflächen erhalten bleiben. Eine Anbringung auf der Motorhaube beispielsweise, hat nicht den gewünschten Reflektionseffekt und ist somit nicht sinnvoll. Besonders wichtig ist auch die Unterscheidung der rechts- und linksweisenden Warnmarkierung. Hier lautet die Regel, die Streifen müssen immer nach unten zu den Fahrzeugaußenkanten fallen. Im Beispielbild, ist die Umsetzung dieser Vorschrift sehr gut erkennbar.

Die Warnmarkierung für Fahrzeuge dient in erster Linie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Vor allem Abschlepp- und Pannendienste müssen auf Schnellstraßen und Autobahnen sofort gut sichtbar sein. Die selbstklebende retroreflektierende Warnmarkierung für Fahrzeuge erhalten Sie  als 45,7 Meter-Rolle in unserem Onlineshop nur im Monat März im Angebot.

Warnmarkierung für Anhänger

Autor

Anja L.

Kategorie

Veröffentlicht

7. März 2013

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