Langnachleuchtende Schilder - Warum der Einsatz sinnvoll ist

Sind Ihre Fluchtwege auch im Dunkeln erkennbar? - Vorteile der langnachleuchtenden Rettungszeichen

Um im Falle einer Evakuierung allen im Gebäude befindlichen Personen eine geordnete und schnelle Fluchtmöglichkeit zu bieten, müssen Sie Fluchtwege eindeutig und zu jeder Zeit erkennbar kennzeichnen.

Gemäß ASR A1.3 müssen zur Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen langnachleuchtende Rettungszeichen eingesetzt werden, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist! Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung bleiben die langnachleuchtenden Schilder sichtbar und weisen Ihren Mitarbeitern, Kunden und Besuchern den Weg nach draußen.

Fluchtwegmarkierung im hellen und dunkeln

Überzeugen Sie sich von der Qualität und Wirkung unserer Fluchtweg- und Rettungszeichen der Marke SECUglow®. Gemäß der DIN 67510-1 erhalten Sie bei uns alle aktuellen Fluchtweg- und Rettungszeichen in Leuchtklasse C.

SECUGlow-Spezifikationen - Leuchtdichte und Abklingkeit

Tauschen Sie jetzt alte, nicht nachleuchtende Fluchtwegzeichen gegen normgerechte langnachleuchtende Schilder aus und überprüfen Sie den richtigen Einsatz der Pfeilrichtungen.

Richtungspfeile für Notausgänge

Mit ausreichend großen Schildern sorgen Sie für die gute Erkennbarkeit auch in größeren Räumen. Die folgende Grafik hilft Ihnen, die richtige Größe der Schilder zu finden.

Rettungszeichen Erkennungsweite

Die Fluchtwegkennzeichnung endet nicht an der Notausgangstür – wo ist die Sammelstelle?

Der sichere Ort nach einer Evakuierung aus einem Gebäude ist die Sammelstelle. Daher sollte sie so gekennzeichnet sein, dass sie im Freien weit sichtbar ist. Nur so können Sammelstellen gut gefunden werden. 

Bei Brewes steht Ihnen ein vielfältiges Sortiment an Schildern, auch reflektierend, für Ihre Flucht- und Rettungswege sowie Sammelstellen zur Verfügung. 

 

TIPP: Ab Seite 30 in unserer Checkliste zur Sicherheitskennzeichung haben wir Ihnen alle Rettungszeichen in alter und neuer Norm aufgelistet. Außerdem erfahren Sie, ob ein Austausch notwendig ist. 

Titelfoto: marog-pixcells, stock.adobe.com

Autor

Claudia Hahn • Produktmanagerin Sicherheitskennzeichnung

Veröffentlicht

26. März 2021

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