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Arbeitslose Abschleppwagen durch Parkplatzschilder

Arbeitslose Abschleppwagen durch Parkplatzschilder

Ein Fahrzeughalter will zu seinem Auto zurückkehren und findet es nicht mehr dort vor, wo er es abgestellt hat. Wenn das eigene Fahrzeug abgeschleppt wird, folgt auf die anfängliche Verwirrung meist Unverständnis und schließlich Wut. Handelt es sich dabei um einen Privatparkplatz, so ist der Eigentümer allerdings dazu berechtigt, alle Fahrzeuge abschleppen zu lassen, die unrechtmäßig parken. In den meisten Fällen, zum Beispiel auf Firmen- oder Supermarktparkplätzen, ist das Parken nicht komplett und für jeden verboten. Der Grundstücksbesitzer stellt jedoch gewisse Bedingungen auf, wie ein Zeitlimit, die Benutzung der Parkscheibe oder definiert bestimmte Personengruppen, denen ausschließlich das Parken erlaubt ist. Dazu gehören Einschränkungen wie „"Nur für Kunden"“, Behindertenparkplätze oder Fahrzeuge mit einem ganz speziellen amtlichen Kennzeichen. Werden diese Vorgaben missachtet, kann es unter Umständen sehr teuer für den Falschparker werden. Denn der Besitzer hat in solchen Fällen ein Selbsthilferecht und kann das Fahrzeug abschleppen lassen. Das Geld dafür muss er vorstrecken, kann es dann aber dem Fahrzeughalter in Rechnung stellen. Ob dieses Vorgehen verhältnismäßig ist, spielt keine Rolle. Das heißt auch wenn andere Plätze frei gewesen wären, hat der Eigentümer das Recht, unberechtigt parkende Fahrzeuge entfernen zu lassen.

Ist das Auto einmal abgeschleppt und die Kosten sind in Rechnung gestellt, helfen Argumente wie „Ich habe das Schild nicht gesehen“ oder „Die Parkscheibe hatte ich nur vergessen“ dem Fahrzeugbesitzer nicht. Umso wichtiger ist es also für jeden Autofahrer, wenn das Konto nicht um ca. 200 € erleichtert werden soll, auf Parkplatzschilder zu achten.

Für jeden Eigentümer oder Verwalter von Parkplätzen ist das Aufstellen von Schildern besonders empfehlenswert. Parkplatzschilder verhindern in den meisten Fällen das unbefugte Parken und berechtigen zum Abschleppen, falls die aufgestellten Regelungen nicht beachtet werden. Bei dem immer größer werdenden Verkehrsaufkommen lohnt sich auch die private Nutzung von Parkplatzschildern, um sein Eigentum als solches für jedermann sichtbar zu machen. Bei Parkplätzen von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder Firmenparkplätzen leiten Parkplatzschilder Kunden oder Besucher direkt zu ihren reservierten Stellplätzen. Sie tragen zur Orientierung bei, geben Öffnungszeiten an und gewährleisten beispielsweise behinderten Menschen eine spezielle Parkmöglichkeit.

Im Monat August sind die Parkplatzschilder mit der Aufschrift „Nur für Kunden“, dem Symbol für Rollstuhlfahrer und Parkplatzschilder mit Wunschtext bei Brewes im Angebot. Letztere bieten die Möglichkeit, dass der Parkplatzbesitzer seine ganz individuellen Bedingungen kundtun kann. Ob es sich um einen Eltern-Kind-Parkplatz, eine bestimmte maximale Parkzeit, einen Namen oder Ähnliches handelt, die Beschriftung erfolgt je nach Bedarf. Sie erhalten 20% Rabatt auf die verschiedenen Parkplatzschilder aus hochwertigem Aluminium und finden sie in unserem Onlineshop.

Verschiedene Varianten an Parkplatzschildern

Autor
Anja L.
Kategorie
Veröffentlicht
5. August 2013
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