Brexit - Wie Sie Ex- und Import Güter kennzeichnen müssen

Neue Kennzeichnungs­pflichten im Warenverkehr mit Großbritannien

Sie exportieren aus oder importieren Waren nach Großbritannien? Diese neuen Kennzeichnungsregeln müssen Sie beachten.

Der Brexit und das CE–Kennzeichen

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU wird im Wirtschaftsraum Schottland, England und Wales das CE-Kennzeichen durch das neue UKCA (UK Conformity Assessed)-Label abgelöst. Die UKCA-Kennzeichnung wird für Produkte verwendet, die in Großbritannien in den Verkauf gebracht werden. Die Kennzeichnung wird für die meisten Waren benötigt, für welche zuvor die CE-Kennzeichnung erforderlich war. Unter bestimmten Bedingungen gibt es eine Übergangsfrist bis 1.1.2022.

Die Nutzung der UKCA-Kennzeichnung ist bereits jetzt Pflicht, wenn:

  • das Produkt für den britischen Markt bestimmt ist
  • das UKCA-Label gesetzlich vorgeschrieben ist
  • eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben ist
  • diese Konformitätserklärung von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt wurde.

Die Pflicht zur Kennzeichnung vor dem 01. Januar 2022 gilt nicht, wenn:

  • schon vorhandene Lagerbestände, die bereits vor dem 01. Januar 2021 vollständig hergestellt wurden
  • und bereits von Ihnen mit der CE-Kennzeichnung versehen wurden.

Bei Brewes erhalten Sie folgende UCKA-Etiketten für Ihre Kennzeichnung:

UKCA-Etikett Kombietikett WEEE + UKCA Kombietikett UKCA + Logo
Folie selbstklebend, verschiedene Formate Folie selbstklebend, verschiedene Formate Folie selbstklebend

 

Nutzen Sie auch die Möglichkeit Ihre Typenschilder für Waren, die Sie nach England, Schottland oder Wales exportieren, entsprechend anzupassen:

 

Der Brexit und die CLP-Verordnung

Seit dem 1. Januar hat die CLP-Verordnung keine Gültigkeit mehr in Großbritannien (England, Schottland, Wales). Wenn Sie als nachgeschalteter Anwender oder Händler Stoffe oder Gemische aus Großbritannien erhalten haben, ändert sich Ihre Rolle zum Importeur. Für die dort ansässigen Lieferanten entfällt auch die Pflicht, nur gemäß der CLP-Verordnung eingestufte, gekennzeichnete und verpackte Stoffe und Gemische zu liefern. 

Damit sind Sie als Importeur verantwortlich für die korrekte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP-Verordnung. Das bedeutet auch, dass Ihre Kontaktdaten auf allen Kennzeichnungsetiketten angebracht sein müssen.

Brewes bietet Ihnen ein umfangreiches Sortiment an Gefahrstoffetiketten gemäß CLP-Verordnung. Auf Wunsch drucken wir Ihnen Ihr individuelles Gefahrstoffetikett mit allen notwendigen Angaben, inklusive Ihren Kontaktdaten.

       

Informieren Sie sich auch über eventuelle Meldepflichten in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA.

Wenn Sie Stoffe oder Gemische nach Großbritannien exportieren, müssen diese gemäß CLP-Verordnung in der Landessprache des Empfängerlandes gekennzeichnet werden, wenn nicht das Empfängerland etwas anderes vorschreibt. Zunächst ändert sich jedoch nichts an den bisherigen Kennzeichnungspflichten für den Export von gefährlichen Stoffen oder Gemischen nach Großbritannien.

Titelfoto: peterschreiber.media, stock.adobe.com

Autor

Claudia Hahn • Produktmanagerin Sicherheitskennzeichnung

Veröffentlicht

3. März 2021

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