Service top, Produkt perfekt? - Ihre Meinung ist uns wichtig. Bewerten Sie uns nach Ihrem Einkauf.

Skip to content
zum Shop über Brewes Kontakt
Bundesweiter Warntag am 10.09.2020 - Was ist das?

Deutschland probt den Ernstfall - Erster bundesweiter Warntag am 10.09.2020

Am 10. September 2020 pünktlich um 11 Uhr heulen die Sirenen in ganz Deutschland. Aufmerksamkeit ist geboten, jedoch kein Anlass zur Panik. Es handelt sich um einen Probealarm im Zuge des bundesweiten Warntages. Der Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund und Ländern unter Beteiligung der Kommunen und findet zukünftig an jedem zweiten Donnerstag im September statt.

Was passiert am Warntag?

Es wird eine Probewarnung von der Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter Einbindung aller angeschlossenen Warnmittel durchgeführt. Die Warnmittel geben die entsprechende Warnung aus. Dazu zählen:

  • Warn-Apps
  • Radio
  • Fernsehen
  • Online (www.warnung.bund.de)
  • Stadtwerbetafeln
  • Fahrgastinformationssysteme (Verschiedene Verkehrsanbieter zeigen Warnmeldungen in ihren Verkehrsinformationssystemen an.)
  • Sirenen

Das ausgelöste Sirenensignal unterscheidet sich jedoch von dem üblichen Feueralarm. Der Feueralarm richtet sich ausschließlich an die Berufsfeuerwehr bzw. die Freiwillige Feuerwehr und ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Ganz anders verhält es sich beim Sirenensignal am Warntag. Das ausgelöste Sirenensignal ist bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton. Die Warnzentrale des BBK versendet auch eine Entwarnung, welche ebenfalls durch die Warnmittel an die Bevölkerung gesendet wird. Als Entwarnung dient ein einminütiger Dauerton.

Diese Signale richten sich im Ernstfall an die von einer möglichen Gefahrenlage potenziellbetroffenen Menschen bzw. alle Personen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Gebiet aufhalten.

Ziele des Warntages:

Hauptziel des Warntages ist die Information der Bevölkerung zur Gefahrenwarnung.

Folgende weitere Ziele lassen sich zusammenfassend definieren:

  • Sensibilisierung der Bevölkerung und Wissen zu Warnprozessen vermitteln
  • auf die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, Rundfunk) aufmerksam zu machen
  • Sirenensignale richtig deuten
  • Selbstschutzfertigkeiten erhöhen
  • Warnanlässe bekannt machen
  • technische Fehler in der Warninfrastruktur identifizieren und diese entsprechend beheben

Vor welchen Gefahren soll gewarnt werden?

  • Naturgefahren (wie Hochwasser oder Erdbeben)
  • Unwetter (wie schwere Stürme, Gewitter oder Hitzewellen)
  • Schadstoffaustritte
  • Ausfall der Versorgung (z. B. Energie, Wasser, Telekommunikation)
  • Krankheitserreger
  • Großbrände
  • Waffengewalt und Angriffe
  • Weitere akute Gefahren (wie Bombenentschärfungen)

Auch am Arbeitsplatz sollte der Ernstfall bzw. eine Gefahrenwarnung regelmäßig getestet werden. Vielleicht nehmen Sie diesen Tag auch in Ihrem Unternehmen zum Anlass und schulen Ihre Mitarbeiter bezüglich des richtigen Verhaltens in Notfällen. Überprüfen Sie auch die Kennzeichnung und Ausstattung in Ihrem Unternehmen. Viele Produkte dazu finden Sie bei Brewes:

  • Fluchtwege müssen markiert sein. Im Notfall muss die Evakuierung von Personen sowie das Auffinden von Brandschutzeinrichtungen gewährleistet sein. Mit unserer langnachleuchtenden Sicherheitskennzeichnung der Marke SECUglow ® gewährleisten Sie eine jederzeit erkennbare, durchgängige Kennzeichnung Ihrer Fluchtweg-, Erste Hilfe- und Brandschutzbeschilderung – gerade bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung. So können kürzere Evakuierungszeiten und eine bessere Orientierung erreicht werden.

  • Rettungsleitmarkierung sollte auch bei Ausfall der Beleuchtung noch erkennbar sein und einen sicheren Fluchtweg vorgeben. Im Verlauf von Fluchtwegen müssen zusätzlich folgende Bereiche gekennzeichnet sein: Fluchttüren und Türgriffe, Treppen und Handläufe, Rampen sowie alle Einengungen und Hindernisse.

  • Flucht- und Rettungspläne sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen somit in keinem Unternehmen oder in keiner öffentlichen Einrichtung fehlen. Im Notfall leiten sie so alle anwesenden Personen sicher nach draußen. Mithilfedieser Pläne können sich Rettungskräfte schnell einen Überblick über das Gebäude verschaffen.

  • Sammelstellen sollten eindeutig gekennzeichnet und für jeden erreichbar sein.

  • Türwächter sichern die Notausgangstür vor unberechtigter Benutzung, denn Notausgangstüren dürfen nicht verschlossen sein. Wird die Tür geöffnet, verschiebt sich der Türwächter nach unten und es ertönt ein Signal. Eine Einführung in die Funktionsweise von Türwächtern kann für viele Mitarbeiter sehr hilfreich sein. Das akustische Signal kann sonst leicht mit einem Notfall-Alarm verwechselt werden.

  • Erste Hilfe Koffer müssen gemäß ASR A4.3 in jedem Unternehmen zugänglich sein. Überprüfen Sie Ihren Koffer auf Vollständigkeit mit unserer Checkliste für Verbandskästen oder erweitern Sie Ihren Bestand an Erste Hilfe Material.

  • Jeder Mitarbeiter sollte den nächsten Brandschutzhelfer im Unternehmen benennen. Für den Notfall empfehlen sich Warnwesten mit Aufdruck, damit die zuständigen Helfer schnell gefunden werden.

 

Alarmsignale zur Warnung der Bevölkerung

Weitere Informationen zum Warntag finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: https://warnung-der-bevoelkerung.de/

 

Autor
Sylvia Günther • Produktmanagerin Bereich Betriebliche Sicherheit
Veröffentlicht
26. August 2020
Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*