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Zusammenfassung

Die Fluchtwegkennzeichnung ist ein entscheidender Bestandteil der Sicherheitskennzeichnung in Gebäuden. Sie gewährleistet, dass Fluchtwege auch bei Stromausfall oder Verrauchung erkennbar bleiben. Gemäß der Fluchtwegkennzeichnung ASR A2.3 kommen dabei Fluchtwegpiktogramme, Leuchtstreifen und andere langnachleuchtende Materialien zum Einsatz, um eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen.

Beratung zu Fluchtwegkennzeichnung

Fluchtwege müssen so markiert sein, dass sie auch unter erschwerten Bedingungen – wie starker Verrauchung oder Dunkelheit – problemlos erkennbar sind. Die ASR A2.3 schreibt vor, dass bodennahe Sicherheitsleitsysteme eingesetzt werden sollten, um die Orientierung zu verbessern.

Wichtige Elemente der Fluchtwegkennzeichnung:

  • Fluchtwegpiktogramme (nach DIN EN ISO 7010)
  • Leuchtstreifen und Markierungsbänder für Wände und Böden
  • Langnachleuchtende Materialien (gemäß DIN 67510-1, Klasse C)
  • Trittschutzmarkierungen für Treppen und Hindernisse

Ein optimales System umfasst durchgehende Markierungen in maximal 40 cm Höhe, Richtungspfeile und die Kennzeichnung von Gefahrenstellen wie Stufen oder Türen. Besonders in breiten Fluchtwegen (> 2 m) ist eine beidseitige Markierung erforderlich.

Beschreibung Darstellung
Leitmarkierungen entlang der Fluchtwege auf dem Fußboden oder bodennah an der Wand Leitmarkierung Fluchtwege für Boden oder Wand
Markierungspunkten mit oder ohne Richtungspfeil Markierungspunkten mit oder ohne Richtungspfeil
Bodenrettungszeichen und Richtungsangaben Bodenrettungszeichen und Richtungsangaben
Warnmarkierungen an Hindernissen Warnmarkierungen an Hindernissen - grau schwarz
Treppenkantenprofilen an Stufen und Treppen Treppenkantenprofilen für Stufen und Treppen
Handlaufmarkierungen Handlaufmarkierung Highlight
Türumrandungen und Türgriffhinterlegungen Türumrandungen und  Türgriffhinterlegungen

Häufige Fragen

Frage:

Welche Vorschriften gelten für Fluchtwegkennzeichnung?

Antwort:

Die wichtigsten Regelwerke sind:

  • ASR A2.3 (Arbeitsstättenrichtlinie für Sicherheitsleitsysteme)
  • DIN EN ISO 7010 (Sicherheitszeichen und Piktogramme)
  • DIN 67510-1 (Anforderungen an langnachleuchtende Materialien)

Frage:

Wie werden Treppen in Fluchtwegen gekennzeichnet?

Antwort:

Alle Stufen müssen mit langnachleuchtenden Markierungen an den Vorderkanten versehen sein. Zusätzlich sollten Handläufe und Rampen gekennzeichnet werden, um Stolperunfälle zu vermeiden.

Frage:

Müssen Türen im Fluchtweg besonders markiert werden?

Antwort:

Ja, Türen und Notausgänge müssen mit nachleuchtenden Umrandungen und gekennzeichneten Türgriffen ausgestattet sein, um im Notfall schnell erkennbar zu sein.

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