Den Brandschutz immer im Blick – die Brandschutzordnung nach der neuen DIN 14096
Bricht in einem öffentlichen Gebäude oder einem Betrieb ein Feuer aus, ist die erste Reaktion oftmals Panik, dicht gefolgt von der Frage „Was soll ich jetzt tun?“. Notfallsituationen sind für viele nicht alltäglich und Angst kann zu falschem oder unvernünftigem Verhalten führen. Durch Brandschutzordnungen sollen sowohl Brände verhindert als auch richtiges Verhalten im Brandfall geschult werden. Seit Mai 2014 gilt die neue DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“. Sie fügt die zuvor dreiteilige Norm zu einer Fassung zusammen. Die Gliederung in die Teile A, B und C wurde jedoch beibehalten.
Teil A der Brandschutzordnung
Teil A der Brandschutzordnung besteht aus dem Notfall-Aushang und alle diesbezüglichen Anforderungen an Aussehen, Inhalt und Anbringung. Der Aushang betrifft jede Person, die das entsprechende Gebäude betritt und sich vorübergehend dort aufhält. Er muss laut DIN gut sichtbar angebracht werden. Mögliche Orte sind Aufzüge, Türen, Hallen, Treppen- und Infobereiche. Weitere Festlegungen zum Brandschutzaushang sind:
- Anbringung in öffentlichen Gebäuden, Betrieben, Hotels, Krankenhäusern, Schulen, Einkaufszentren, Altenheimen
- Inhalt des Aushangs sind Verhaltensregeln im Brandfall
- Mindestgröße A4 Format
- Verwendung von vorgegebener Schrift und Schriftgröße
- Festgelegte Anordnung von Text, Überschriften, Sicherheitssymbolen
- Alle Rettungs-, Verbots- und Brandschutzzeichen nach aktueller Norm DIN EN ISO 7010
- Aushang kein Ersatz für detailliertere Verhaltensregeln auf Flucht- und Rettungsplänen
- Aushänge müssen immer gut lesbar und inhaltlich gültig sein

Teil B der Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung Teil B kommt in Form von Broschüren, Merkblättern oder als Datei zum Einsatz und ist detaillierter als der Teil A. Sie wird allen ausgehändigt, die sich dauerhaft bzw. regelmäßig in einem Gebäude aufhalten, wie Beschäftigte oder Bewohner. Diese Personen haben zwar keine speziellen Brandschutzaufgaben, müssen aber auch an einer jährlichen Unterweisung teilnehmen. Der Teil B enthält zum Beispiel Anweisungen zum richtigen Verhalten im Brandfall, zur Brandbekämpfung und zu den Flucht- und Rettungsplänen.
Es ist empfehlenswert, dass sich der Arbeitgeber bzw. Brandschutzbeauftragte die Kenntnisnahme und den Erhalt der Brandschutzordnung Teil B schriftlich bestätigen lässt.
Teil C Brandschutzordnung
Der Teil C der Brandschutzordnung ist am umfangreichsten und wird den betreffenden Personen ebenfalls in Papierform ausgehändigt. Der Inhalt betrifft Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Vermieter oder Geschäftsführer, also Personen mit speziellen Brandschutzaufgaben. Auch hier sollte der Erhalt der Brandschutzordnung, für eine vollständige Brandschutzdokumentation, schriftlich bestätigt werden.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der Brandprävention und dem Überwachen von Brandschutzeinrichtungen. Es werden aber auch Regelungen zum Verhalten während und nach Bränden beschrieben.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die bedeutendste Änderung ist die Verpflichtung zu regelmäßigen Prüfungen. Mit der neuen DIN 14096 muss die Brandschutzordnung alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person auf ihre fachliche Richtigkeit und Aktualität überprüft werden. Weitere Änderungen sind:
- Veränderte Gestaltung des Brandschutz-Aushangs Teil A (Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010, Mindestgröße DIN A4)
- Neu hinzugefügtes Muster für Brandschutzordnung Teil A
- Überarbeitung von Inhalt und Gliederung der Brandschutzordnung Teil B und C
- Überarbeitung und Aktualisierung der Verweise auf andere Vorschriften und Normen
- Redaktionelle Überarbeitung und Aktualisierung der gesamten Brandschutzordnung
Hinweise für die Praxis
Oberstes Gebot für die Brandschutzordnung ist ein aktueller Stand. Ändert sich also eine entsprechende Norm oder die Gegebenheiten im Gebäude, sollte auch vor Ablauf von 2 Jahren eine Überprüfung der Brandschutzordnung stattfinden. Weitere Tipps für den Arbeitsalltag sind:
- Alle Änderungen an der Brandschutzordnung sind stets zu dokumentieren
- Mitarbeiter, Beschäftigte, Bewohner sind über Änderungen zu informieren
- Verwendete Sicherheitszeichen (Brandschutz-, Fluchtweg-, Erste Hilfe-Kennzeichen) im Gebäude sollten mit denen in der Brandschutzordnung übereinstimmen
- Bei Unsicherheiten in Brandschutzfragen immer an kompetenten Brandschutzexperten wenden
Die aktuellen Aushänge der Brandschutzordnung Teil A erhalten Sie in unserem Onlineshop.
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