Skip to content
zum Shop über Brewes Kontakt
DGUV-Vorschrift ersetzt BGV – Was müssen Sie beachten?

DGUV-Vorschrift statt BGV – Neue Bezeichnungen für die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben den gesetzlichen Auftrag Berufskrankheiten und Unfälle zu minimieren und den Arbeitsplatz sicher und gesund zu gestalten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Dachverband über den bestehenden gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und unterstützt mit ihren Informationen, Vorschriften, Regeln und Grundsätze den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung. Die DGUV hat sich im Juni 2007 aus dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) zusammengeschlossen. Dabei sind bei der Nummerierung und Bezeichnung von Regeln und Vorschriften einige Überschneidungen entstanden. Aus diesem Grund hat die DGUV ein neues Regelwerk erarbeitet, welches ab dem 01.05.2014 in Kraft tritt.

Die bisherigen Bezeichnungen für die Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung wie BGV, BGR, BGI und BGG verlieren mit dem neuen System ihre Gültigkeit. Um für mehr Übersichtlichkeit und Verständlichkeit zu sorgen, gliedern sich die DGUV-Schriften in folgende Kategorien:

  • DGUV-Vorschriften
  • DGUV-Regeln
  • DGUV-Informationen
  • DGUV-Grundsätze

Die Nummerierung wurde ebenfalls neu strukturiert. Jede Regel, Information und jeder Grundsatz bekommt eine 2x dreistellige Nummer, nur die Vorschriften sind mit einer ein- oder zweistelligen Nummer bestückt. Die Aufteilung der Nummern wurde folgendermaßen vorgenommen:

  • Vorschriften: ab 1
  • Regeln: ab 100
  • Informationen: ab 200
  • Grundsätze: ab 300

Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3 beispielsweise heißt nun „DGUV Vorschrift 3“ und die BGI 694 hat jetzt die Bezeichnung „DGUV Information 208-016“. Die DGUV hat eine umfangreiche Übersicht aller alten und neuen Bezeichnungen und Nummerierungen erstellt. Auch Schriften, die zukünftig nicht weitergeführt werden sind darin enthalten. Die DGUV Transferliste können Sie direkt hier herunterladen.

Was müssen Sie beachten?

Die neuen Bezeichnungen und Nummern gelten ab sofort. Die Schriften selbst werden noch bis zu ihrer Überarbeitung unter dem alten Namen herausgegeben und ändern sich auch vorerst inhaltlich nicht. Die Plaketten mit den alten Bezeichnungen können uneingeschränkt weiter verwendet und müssen weder entsorgt noch ausgetauscht werden. Um auch den neuen Anforderungen an eine normgerechte Kennzeichnung gerecht zu werden, gibt es im Brewes Onlineshop ab sofort sowohl die Prüfplaketten mit der alten Strukturierung, als auch bereits die folgenden Plaketten nach neuer DGUV-Systematik:

Wir bieten Ihnen aber noch eine wesentlich größer Vielfalt an gesetzlichen Prüfplaketten an. Sollten Sie Ihre gewünschte Plakette nicht dabei sein, wenden Sie sich gerne an unsere Kundenberater und wir finden eine Lösung.

Autor
Anja L.
Kategorie
Veröffentlicht
8. Mai 2014
Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*