Erste Hilfe im Betrieb – Wichtige Maßnahmen und Anleitungen
Unfälle passieren jeden Tag. Doch nicht am häufigsten im Straßenverkehr, wie von vielen gedacht, sondern meistens im Arbeitsalltag und während der Freizeit. Ein weiterer Irrglaube ist, dass für die Rettung von verunglückten Personen ausschließlich der Rettungsdienst und ärztliche Notdienste zuständig sind. Denn bei Unfällen sind vor allem die in den ersten Minuten getroffenen Maßnahmen entscheidend für die Nachfolgen oder gar das Überleben des Betroffenen. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes spielt somit der Ersthelfer eine sehr wichtige Rolle.
Unfälle gehören zum Alltag. Sie passieren beim Sport, im Haushalt, im Beruf und Straßenverkehr. Erste Hilfe zu leisten ist dabei keine Frage der Moral oder des Willens sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Sind verunglückte Personen auf Hilfe angewiesen, ist ihnen diese im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu gewähren.
Ruhe bewahren
Die richtigen Sofortmaßnahmen zu leisten ist in den meisten Fällen nicht schwer, da ein Großteil der Unglücksfälle glimpflich verläuft. Der erste Schritt in einer Unfallsituation ist, sich einen Überblick zu verschaffen und die Ruhe zu bewahren. Natürlich ist immer etwas Aufregung im Spiel. Diese sollte aber nicht zu unbedachten Handlungen führen. Das richtige Vorgehen sollte deshalb folgendermaßen aussehen:
- Ruhig bleiben
- Überblick verschaffen
- Auf Notfallsituation aufmerksam machen und laut um Hilfe rufen
- Umstehende direkt ansprechen und um Hilfe bitten
- Betroffene Person und wenn nötig Umstehende beruhigen
- Keine unbedachten Handlungen vollziehen oder zulassen
- Schnelle Alarmierung des Rettungsdienstes
Eigene Sicherheit beachten
Besonders auf Autobahnen verlieren immer öfter Personen ihr Leben, die gerade dabei waren, Erste Hilfe zu leisten. Dies geschieht durch unachtsames Verhalten der Ersthelfer. Deshalb muss vor dem Ergreifen lebensrettender Sofortmaßnahmen immer zuerst an die eigene Sicherheit gedacht werden. Die Unfallstelle muss für Außenstehende sichtbar gemacht und abgesichert werden. Erst dann sind die Erste-Hilfe-Maßnahmen vorzunehmen, denn nur eine unbeschadete sichere Person ist in der Lage einem Verunglückten zu helfen.
Zuwendung und Betreuung
Eine verunglückte Person befindet sich in einem Ausnahmezustand in negativer Hinsicht. Der Betroffene leidet in den meisten Fällen unter Schmerzen, Angst, Kälte und/oder einem Schock. Deshalb ist es ebenfalls wichtig bei der Ersten Hilfe, dem Verunglückten Trost und Beistand zu geben. Zuwendung und beruhigende Worte sind vor allem für Kinder sehr hilfreich.
Erste Hilfe im Betrieb
Von den jährlich über eine Million meldepflichtigen Unfällen in Betrieben sind circa 1-2 % Notfälle. Trotz vieler Sicherheitsmaßnahmen und Unfallprävention sind Unfälle am Arbeitsplatz manchmal nicht zu vermeiden. Aus diesem Grund müssen alle Voraussetzungen für die bestmögliche Versorgung einer verunglückten Person im Betrieb getroffen werden. Dabei reicht es nicht einen Verbandkasten an die Wand zu hängen. Die innerbetriebliche Erste Hilfe ist intensiv zu planen und umfasst sowohl personelle, materielle als auch organisatorische Maßnahmen.
Personelle Maßnahmen
In jedem Betrieb, egal ob im Verwaltungsbereich oder in der Produktion, muss ein geschulter Ersthelfer existieren. Diese Verantwortung kann jeder Mitarbeiter übernehmen, der die entsprechenden Schulungen absolviert. Die Ausbildung zum Ersthelfer beinhaltet alle möglichen Unfallszenarien, die in einem Betrieb auftreten können. Dazu zählen Unfälle durch mechanische, chemische, thermische oder elektrische Einwirkungen ebenso wie betriebsbedingte Erkrankungen. Die Fähigkeiten und Kenntnisse müssen dann regelmäßig aufgefrischt werden, damit sie nicht in Vergessenheit geraten und im Notfall abrufbar sind. Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten im Betrieb ist ein Ersthelfer ausreichend. Bei mehr als 20 Anwesenden sind es im Verwaltungsbereich 5% und in sonstigen Betrieben 10% der Versicherten, die eine Ersthelfer-Ausbildung vorweisen müssen. In größeren Betrieben oder Einrichtungen mit einer erhöhten Unfallgefahr muss darüber hinaus ein Betriebssanitäter vor Ort sein.
Materielle Maßnahmen
Damit in Notfällen der Rettungsdienst gerufen werden kann, müssen stets funktionsfähige Meldeeinrichtungen vorhanden sein. Die meistgenutzte Einrichtung ist in solchen Fällen das Telefon. Neben der Telefonanlage sollten deshalb alle wichtigen Notrufnummern gut sichtbar angebracht sein.
Von großer Wichtigkeit sind auch die Erste-Hilfe-Materialien. Verbandkästen oder -schränke müssen im Unternehmen vorrätig sein. Es gibt verschiedene Größen und Inhalte von Verbandkästen, die durch DIN-Normen geregelt sind. Die Anzahl und der Umfang des vorhandenen Verbandmaterials sind abhängig von der Größe und Art des Betriebes. Für eine bestmögliche Erstversorgung müssen in großen Unternehmen in manchen Fällen auch Erste-Hilfe-Räume eingerichtet werden.
Organisatorische Maßnahmen
Um die Rettungskette schnellstmöglich nach einem Unfall in Gang zu setzen, ist die Erste Hilfe ganzheitlich zu organisieren. Jeder Mitarbeiter muss darüber informiert sein, welche Maßnahmen zu treffen sind. Die Informationskette beginnt damit, dass alle Erste-Hilfe-Einrichtungen und Materialien eindeutig gekennzeichnet sind. Es müssen regelmäßig Unterweisungen über die richtige Nutzung der Erste-Hilfe-Materialien und das Verhalten bei Unfällen stattfinden. Bei der Schichteinteilung ist zu berücksichtigen, dass immer ein Ersthelfer anwesend ist. Es sollte außerdem ein Verbandbuch vorhanden sein, in welchem alle Vorkommnisse und Erste-Hilfe-Leitungen dokumentiert und beschrieben werden. Schließlich besteht noch eine Aushangpflicht einer Erste-Hilfe-Anleitung. Diese enthält die Namen der Ersthelfer, Notrufnummern sowie die wichtigsten Sofortmaßnahmen und Durchführungsanweisungen kurz zusammengefasst. Der Sicherheitsaushang enthält eine anschauliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, vom Auffinden der verletzen Person, über den Notruf bis hin zu den notwendigen Sofortmaßnahmen.
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