Kfz-Verbandskästen nach neuer DIN 13164 ab sofort Pflicht

Kfz-Verbandskästen nach neuer DIN 13164 ab sofort Pflicht

Seit Beginn dieses Jahres ist die Übergangsfrist für die Aktualisierung von KFZ-Verbandskästen abgelaufen. Das heißt, alle Erste-Hilfe-Koffer für Fahrzeuge müssen nach der erneuerten Norm DIN 13164 gefüllt sein.

Was wird von der DIN 13164 geregelt?

Laut StVZO muss in jedem Kraftfahrzeug ein Verbandskasten vorhanden sein. Die DIN 13164 legt fest, welche Bestandteile in einen solchen Kasten gehören, um im Notfall die beste Erstversorgung zu ermöglichen.

Aufgrund von neuen medizinischen Erkenntnissen und einem wachsenden Hygiene- und Sicherheitsbewusstsein, wurde die Norm 2014 überarbeitet und aktualisiert.

Was müssen Sie tun?

Überprüfen Sie als erstes Ihren Erste-Hilfe-Koffer im Auto. Achten Sie darauf, dass der Vermerk DIN 13164 – 2014 darauf steht. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie tauschen den Kfz-Verbandskasten komplett aus und erwerben ein neues Exemplar. Der Verkauf von alten Erste-Hilfe-Koffern ist seit Januar 2015 nicht mehr erlaubt. Das heißt, egal wo Sie den Verbandskasten erwerben, er ist nach aktueller Norm gefüllt.
  2. Sie aktualisieren Ihren jetzigen Erste-Hilfe-Koffer, indem Sie sich das passende Ergänzungsset besorgen. Diese Sets enthalten die zusätzlichen Bestandteile, die nach der neuen DIN 13164 im Kfz-Verbandskasten vorhanden sein müssen.

Solange sich Ihr Erste-Hilfe-Kasten noch innerhalb der Mindesthaltbarkeit befindet, ist ein Ergänzungsset vollkommen ausreichend. Läuft die Haltbarkeit demnächst ab, sollten Sie den Kfz-Verbandskasten gleich durch einen Neuen ersetzen.

Autor

Anja L.

Veröffentlicht

2. Februar 2015

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