Neue ADR seit dem 01.01.2021 - Die Wichtigsten Änderungen im Überblick
Aller zwei Jahre wird die ADR dem aktuellen Stand der Technik und den aktuellen Risiken beim Transport von Gefahrgut angepasst. Auch am 1.1.2021 trat mit der ADR 2021 eine solche Novelle in Kraft. Im Teil 5 „Vorschriften für den Versand“, Abschnitt 5.2.1.9.2 „Kennzeichen für Lithiumbatterien“ wurde die Möglichkeit geschaffen, die Bezettelung zu verkleinern. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Verpackungsmaterial zu sparen. So müssen die Mindestabmessungen für Kennzeichen für Lithiumbatterien nur noch 100 x 100 mm betragen, wenn es die Größe des Versandstückes erfordert, darf die Höhe auch auf 70 mm reduziert werden.

Was muss man beim Versand von Lithiumbatterien beachten?
Lithiumbatterien und Lithiumzellen werden laut Gefahrgutrecht als Gefahrgut eingestuft. Deshalb müssen Versandstücke und Transporte, die Lithiumbatterien enthalten entsprechend als Gefahrgut gekennzeichnet werden. Lithiumbatterien sind der Klasse 9 - "verschiedene gefährliche Stoffe" zugeordnet. Bereits seit der ADR 2019 gibt es einen separaten Gefahrzettel für Lithiumbatterien und Lithiumzellen, den Gefahrzettel 9A

Die Sondervorschrift 188 bietet erleichterte Versandbedingungen für kleine Lithiumbatterien/-zellen und ein, für alle Verkehrsträger einheitliches Kennzeichen.
| UN-Nummer | UN 3480 | UN 3481 | UN 3090 | UN 3091 |
| Bezeichnung | Lithium-Ionen-Batterien | Lithium-Ionen-Batterien MIT oder IN Ausrüstungen verpackt | Lithium-Metall-Batterien | Lithium-Metall-Batterien MIT oder IN Ausrüstungen verpackt |
| Einstufung nach SV 188 (Versand unterliegt nicht den übrigen Vorschriften des ADR) |
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| je Zelle | max. 20 Wh | max. 20 Wh | max. 1 g Lithium | max. 1 g Lithium |
| je Batterie | max. 100 Wh | max. 100 Wh | max. 2 g Lithium | max. 2 g Lithium |
| Gewichtsbegrenzung | max. 30 kg brutto / Versandstück | keine | max. 30 kg brutto / Versandstück | keine |
| Kennzeichnung |
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| Verzicht auf Kennzeichnung bei |
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| Einstufung nach ADR | ||||
| je Zelle | > 20 Wh | > 20 Wh | > 1 g Lithium | > 1 g Lithium |
| je Batterie | > 100 Wh | > 100 Wh | > 2 g Lithium | > 2 g Lithium |
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Kennzeichnung Gefahrzettel 100 x 100 mm |
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Weiterhin ist beim Versand von Lithiumbatterien und -Zellen zu beachten, wenn größere Mengen per Luftfracht versendet werden sollen, muss zusätzlich mit dem Aufkleber „Cargo Aircraft Only“ gekennzeichnet werden.
Titelfoto: industrieblick, stock.adobe.com
Autor
Claudia Hahn • Produktmanagerin Sicherheitskennzeichnung
Kategorie
Veröffentlicht
28. Januar 2021
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