Ortsveränderliche Betriebsmittel - Was Sie beachten müssen

Prüfplaketten für ortsveränderliche Betriebsmittel K1, K2

In ausnahmslos jedem Betrieb kommen sie zum Einsatz. Sie gelten als unentbehrliche Hilfsmittel, ermöglichen und erleichtern Arbeiten, putzen, löten, bohren und kochen sogar Kaffee. Die Rede ist von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Die vielseitigen Einsatzgebiete haben aber auch einen entscheidenden Nachteil. Je mehr elektrische Betriebsmittel zur Verfügung stehen, desto schneller können Fehler bei der Benutzung der Geräte passieren. Zumal die Sachkenntnisse der Mitarbeiter oftmals sehr unterschiedlich sind.

In der Betriebssicherheitsverordnung ist daher festgelegt, dass der Arbeitgeber nur Betriebsmittel zur Verfügung stellen darf, die „für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsmäßiger Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“. Um zu verhindern, dass diese in den falschen Arbeitsbereichen eingesetzt werden, wird empfohlen, eine gut sichtbare Kennzeichnung nach den Anwendungskategorien K1 und K2 vorzunehmen.

Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die im laufenden Betrieb problemlos bewegt werden können, während sie weiterhin an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Sie besitzen demnach einen Stecker, wiegen weniger als 23kg und sind nicht fest an einem Platz verbaut. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind beispielsweise:

  • Bürobedarf: Monitor, Computer, Drucker, Steh- oder Tischlampe, Mehrfachsteckdose, Verlängerungsleitung, Aktenvernichter, Scanner, Ladegeräte
  • Elektrische Maschinen und Werkzeuge: Stichsäge, Kabeltrommel, Lötkolben, Handbohrmaschine, Handleuchte, Handkreissäge
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger
  • Laborgeräte: Mikroskop, Zentrifuge, Rotationsverdampfer, Ultraschallbad u. v. m.

Was bedeuten die Kategorien K1 und K2?

Die Klassifizierung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln soll jedem Mitarbeiter, auch jenen mit spärlichen elektrotechnischen Kenntnissen, die Wahl des richtigen Gerätes erleichtern. Die Kategorien K1 und K2 ordnen den elektrischen Betriebsmitteln entsprechende Einsatzbereiche und Umgebungsbedingungen zu. Auf diese Weise können Gefahrenpotenziale durch fehlerhaft eingesetzte Geräte minimiert werden.

Um die Kennzeichnungen deuten zu können, müssen alle Benutzer entsprechend unterwiesen werden. Sollten nur Betriebsmittel einer Kategorie im Unternehmen vorhanden sein, kann die Beschriftung entfallen. Andernfalls eignen sich K1 Etiketten bzw. K2 Etiketten, welche in verschiedenen Ausführungen im Brewes Online Shop erhältlich sind.

Wie sieht die Kategorisierung nach K1 und K2 aus?

 

Kennzeichnung für Anwendungs-kategorie Beispiele für Einsatzbereiche Nutzungsmerkmale Umgebungsbedingung

Prüfplakette K1

  • Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, Hotels, Küchen, Wäschereien, Labore, Schlossereien, Werkzeugbau, Maschinenfabriken, Automobilbau, Innenausbau, Kfz-Werkstätten, Fertigungsstätten, Kunststoffverarbeitung, gewerbliche Hauswirtschaft, Montagebänder-Serienfertigung, Laboratorien
  • Nutzung in Innenräumen bzw. nur mit Einschränkungen im Freien
  • Feuchtigkeit: trocken bis feucht
  • Staubeinwirkung: normal
  • mechanische Beanspruchung: normal
  • Einwirkung von Ölen, Säuren, Laugen: gering
  • Korrosionseinwirkungen: keine

Prüfplakette K2

  • Räume und Anlagen in Landwirtschaft, Stahlbau, Bau- und Montagestellen, Tagebau, Gießereien, Großmontage, Außenarbeiten, Kessel- und Apparatebau, Schwerindustrie, Tagebau, chemische Industrie, Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung
  • Nutzung in Innenräumen und im Freien
  • Feuchtigkeit: nass
  • Staubeinwirkung: hoch, auch leitfähige Stäube
  • mechanische Beanspruchung: hoch
  • Einwirkung von Ölen, Säuren, Laugen: mittel bis hoch
  • Korrosionseinwirkungen: mittel bis hoch

 

Müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Ja, ortsveränderliche Betriebsmittel sind laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 auf ihren sicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Dies sollte vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Instandsetzung oder Änderung sowie in regelmäßigen Abständen geschehen.

Welche Prüffristen gelten für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Die Prüffristen sind in der betriebsinternen Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. Als Ausgangspunkt können die Vorgaben in der DGUV Vorschrift 3 genutzt werden. Darin wird ein Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monate, vorgegeben. Bei einer Fehlerquote unter 2% können sich die Fristen allerdings verlängern. Folgende Maximalfristen enthält die DGUV Vorschrift 3 zusätzlich:

  • In Werkstätten, Fertigungsstätten, auf Baustellen o.Ä.: 1 Jahr
  • Büros o.Ä.: 2 Jahre

Im Schadensfall können sehr hohe Kosten anfallen, sollte das betroffene elektrische Betriebsmittel nicht ordnungsgemäß geprüft worden sein.

Wer darf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln muss von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person diese Arbeit durchführen. Diese muss von einer Elektrofachkraft beaufsichtigt werden und es müssen die geeigneten Mess- und Prüfgeräte vor Ort sein. Steht die elektrotechnisch unterwiesene Person „unter der Aufsicht“ der Elektrofachkraft, ist damit gemeint, dass die Fachkraft bei Problemen oder Fragen kurzfristig zur Verfügung steht. Sie muss der unterwiesenen Person nicht die gesamte Prüfzeit über die Schulter schauen.

Wie werden ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft?

Um das sichere Arbeiten mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln zu garantieren, muss jedes Gerät einer einzelnen Prüfung unterzogen werden. Laut der DGUV Vorschrift dürfen folgende Prüfschritte nicht fehlen:

  1. Besichtigen: Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel oder unsachgemäße Verwendung
  2. Erproben: Funktionsprüfung
  3. Messen: vorgeschriebene Messungen (z.B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom, Ersatzableitstrom, Schleifenwiderstand) durchführen
  4. Bewertung der Messergebnisse
  5. Dokumentation mittels Prüfprotokoll
  6. Kennzeichnung mittels Prüfplaketten

Wie in Punkt fünf bereits erwähnt, sind alle Ergebnisse der Prüfung in Form eines Prüfprotokolls, handschriftlich oder digital, zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens bis zur nachfolgenden Prüfung aufzubewahren.

Womit werden die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gekennzeichnet?

Zur Kennzeichnung erfolgreich geprüfter ortsveränderlicher Betriebsmittel haben sich Prüfplaketten, K1 Aufkleber und K2 Aufkleber sowie Kabelkennzeichen bewährt. Sie zeigen jedem Benutzer, wann zuletzt geprüft wurde bzw. wann die nächste Prüfung fällig ist. Zusätzlich wird die Klassifizierung nach Einsatzbereich durch die Prüfplaketten sichtbar gemacht.

Werden alle Vorschriften zur richtigen Benutzung, zu den Fristen, Prüfungen und der Kennzeichnung eingehalten, wird das Gefahrenpotenzial im Betrieb auf ein Minimum heruntergefahren.

Titelfoto: Anselm, stock.adobe.com

Autor

Sabine Rücker-Birnbaum • Produktmanagerin für Kennzeichnung

Kategorie

Veröffentlicht

20. Mai 2021

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