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Regalprüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Regalprüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Zum 01.06.2015 erfolgte eine Aktualisierung der Betriebssicherheitsverordnung. Inhaltlich wurden unter anderem die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung erweitert und konkretisiert (zum Beispiel um ein separates Explosionsschutzdokument). Arbeitsmittel wie Maschinen, Anlagen, Werkzeuge und sonstige prüfpflichtige Einrichtungen dürfen ohne eine vorausgehende Gefährdungsbeurteilung nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Gefährdungsbeurteilung spielt in der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine noch zentralere Rolle.

Laut BetrSichV sind Regalanlagen als Arbeitsmittel zu betrachten, für die nach §3 BetrSichV vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss. Aufgabe des Arbeitgebers ist  auch die Festlegung der Art, des Umfangs und der Prüffristen für die Regalprüfungen. Dabei muss der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt werden, welcher in der DIN 15635 und DGUV Regel 108-007 (alte Bezeichnung BGR 234) verankert ist.

Oft werden im Lagerbereich verschiedene Regalanlagen verwendet. Diese stellen einen zentralen Gefährdungsschwerpunkt dar. Zum einen können von der Regalkonstruktion selbst Gefahren ausgehen, wenn diese beschädigt oder fehlerhaft aufgebaut sind, zum anderen bilden fehlerhafte Beladungen eine wesentliche Gefahrenquelle. Um diese Gefahren zu minimieren oder ganz auszuschließen, müssen Regalanlagen nach §10 BetrSichV durch eine befähigte Person geprüft werden. Ist im Unternehmen keine fachkundige Person verfügbar, müssen externe Sachverständige beauftragt werden. Die DIN EN 15635 sowie die DGUV Regel 108-007 schreiben eine sogenannte "Experteninspektion" vor, die mindestens einmal pro Jahr durchzuführen ist. Eine solche Inspektion ist grundsätzlich für alle Regalelemente erforderlich. Darüber hinaus fordert die DIN EN 15635 regelmäßige Sichtkontrollen (z.B. wöchentlich), deren Häufigkeit über eine (schriftliche) Risikoanalyse festgelegt wird. Umfang und Häufigkeit der Inspektionen hängen von Faktoren wie Lagergröße, Lagerauslastung und anderen auf die Anlage bezogenen Betriebsbedingungen ab.

Ein Unterschied zwischen Experteninspektion und Sichtkontrolle liegt auch in der verantwortlichen Person. Die Experteninspektion führt ein entsprechend qualifizierter Fachmann durch, wohingegen Sichtprüfungen auch von Angestellten ohne entsprechendes Expertenwissen durchgeführt werden können.

Besonders geachtet werden sollte laut DIN EN 15635 auf:

  • Schäden durch Stoßeinwirkung, speziell von Stützen und Trägern
  • vertikale Regalstützen
  • Zustand und Funktionstüchtigkeit aller Bauteile, vor allem von Fußplatten, Trägern und Stützen-Sicherungen
  • Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial
  • Zustand des Gebäudebodens
  • Lage der Lasten auf der Palette
  • Position der Ladehilfsmittel auf dem Regal und auf dem Boden
  • Entspricht der Aufbau des Regals der Montageanleitung?
  • Vorhandensein und Aktualität der Belastungs- und Sicherheitshinweise
  • Einhaltung der Maximallasten pro Lagerplatz
  • Prüfung der Stabilität der Ladeeinheiten
  • Prüfung der Maße der Ladeeinheiten

Selbstredend gibt es zahlreiche weitere Aspekte, die bei einer Inspektion berücksichtigt werden können und müssen. Um alle Regalelemente zuverlässig und normgerecht zu überprüfen, werden für Inspektionen oft Checklisten nach DIN EN 15635 verwendet.

Checkliste Regalprüfung

Prüfkarte zur Regalprüfung nach DIN EN 15635

Um eine sichere Benutzung zu gewährleisten, sind die Regale jeweils mit Belastungswarnhinweisen gemäß DIN EN 15635 auszustatten. Die entsprechenden Informationen zur jeweiligen Regalanlage stellt in der Regel direkt der Hersteller. Die Belastungswarnhinweise enthalten:

  • Die Bezeichnung der Art des Regals und den Lieferanten
  • Die Beladungsgrenzen und die Beladungsverteilung für die einzelnen Regalebenen
  • Die wichtigsten Maße, wie z.B. die Trägerabstände
  • Wichtige Verhaltenshinweise für die Arbeit mit der Regalanlage

Belastungswarnhinweis für Regale

Belastungswarnhinweis nach DIN EN 15635 (auch individuell erhältlich)

Um die regelmäßigen Inspektionen schnell im Blick zu behalten, gibt es eine ganze Reihe von Hinweisschildern und Prüfplaketten, die für Regalanlagen im Betrieb genutzt werden können. So finden Sie bei Brewes auch Grundplaketten und Prüfplaketten speziell nach BetrSichV §3 sowie Prüfplaketten geprüft nach DIN EN 15635.

Autor
Martin
Veröffentlicht
14. Oktober 2015
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