Weihnachtszeit ist Brandschutzzeit – auch für Unternehmen
Während der Weihnachtszeit wird gerne auch im Unternehmen stimmungsvoll geschmückt. Doch vor allem bei Dekorationsartikeln wie Kerzen aber auch Lichterketten ist die Brandgefahr durch einen Kurzschluss hoch. Deshalb sollte sich jedes Unternehmen an die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebssicherheits- und Arbeitsstättenverordnungen halten, wodurch die notwendige Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sichergestellt wird. Laut Arbeitsschutzgesetz muss das Unternehmen vor allem Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung und zur Ersten Hilfe veranlassen, sowie seine Mitarbeiter entsprechend unterweisen. Die Sicherheit ihrer Mitarbeiter kann durch eine zweckmäßige Anbringung von Brandschutzschildern, Flucht- und Rettungsschildern sowie Flucht- und Rettungsplänen sichergestellt werden. Ergänzt werden sollte diese Maßnahme mit der Ernennung eines Brandschutzbeauftragten, dessen Aufgaben in der Veranlassung von aktuellen Schildern und Plänen liegen. Er ist außerdem für die regelmäßige Prüfung der brandschutztechnischen Einrichtungen zuständig und überwacht die Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
Ruhe bewahren
Im Notfall heißt es stets: Ruhe bewahren! Die ausgeschilderten Fluchtwege benutzen und in gebückter Haltung die Unfallstelle verlassen, um dem Rauch auszuweichen. Fahrstühle sollten in jedem Fall vermieden werden, da diese ausfallen könnten. Um alle Mitarbeiter aus der Gefahrenzone in Sicherheit zu bringen sollte ein zuvor definierter Sammelpunkt festgelegt werden. Dieser kann mit dem Fluchtweg-Schild – Sammelstelle aus unserem Sortiment markiert werden.
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