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ADR 2023 - Die Wichtigsten Änderungen im Überblick

ADR 2023 - Die Wichtigsten Änderungen im Überblick

Alle zwei Jahre wird die ADR dem aktuellen Stand der Technik und den aktuellen Risiken beim Transport von Gefahrgütern angepasst. Am 01.01.2023 tritt mit der ADR 2023 eine solche Novelle in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen aus dem Bereich Gefahrgutkennzeichnung für Sie herausgesucht und zusammengefasst.

Kennzeichnung von Lithiumbatterien wird vereinfacht

Bereits mit der ADR 2017 und der darin enthaltenen Sondervorschrift 188 wurde die Gefahrgutkennzeichnung von kleinen Lithiumbatterien wesentlich erleichtert. Noch einfacher ist die Batteriekennzeichnung gemäß der neuen ADR, in welcher auf die Angabe der Telefonnummer des Absenders komplett verzichtet wird. Unter dem Batteriepiktogramm muss nur noch die richtige UN-Nummer angegeben werden. Grundlage für diese Änderung finden Sie im ADR-Teil 5 „Vorschriften für den Versand“, Abschnitt 5.2.1.9.2 „Kennzeichen für Lithiumbatterien“.

Vergleich Gefahrgutkennzeichnung Lithiumbatterie 2021 zu 2023 Vergleich Gefahrgutkennzeichnung Lithiumbatterie 2021 zu 2023
Die Kennzeichnung gemäß ADR 2021 darf noch bis zum 31. Dezember 2026 weiterverwendet werden.

Kennzeichnung von Tanks zur Beförderung von entzündbaren verflüssigten Gasen

Mit der neuen ADR tritt auch die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Tanks, die zur Beförderung von entzündbaren verflüssigten Gasen (z. B. Wasserstoff, LNG), mit Sicherheitsventilen (SV) ausgerüstet sind, in Kraft. Die neue Kennzeichnung ist ähnlich wie ein Gefahrgut-Placard 250 x 250 mm groß. Bei Tanks mit einem Fassungsvermögen von max. 3.000 Litern, darf die Größe des Schildes auf bis zu 120 x 120 mm verkleinert werden. Die Buchstaben „SV“ müssen unauslöschlich und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch lesbar sein.

Titelfoto: industrieblick, stock.adobe.com

Autor
Bartosz Gorski • Produktmanager für Gefahrgutkennzeichnung
Veröffentlicht
20. Dezember 2022
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