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Rutschhemmungen gemäß ASR A1.5/1,2 und DGUV Regel 108-003

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind noch immer die häufigsten Arbeitsunfälle. Rutschunfälle werden durch die Eigenschaften des Bodenbelages und der Verschmutzung mit gleitfördernen Stoffen, wie Öle, Fette, Feuchtigkeit begünstigt. Die Arbeitsstättenverordnung 

Anti-Rutsch - Sichere Böden am Arbeitsplatz

Mit unserer Anti-Rutschfarbe und unseren Antirutschbelägen garantieren wir Ihnen rutschfeste Treppen und Böden, für den Innen- und Außenbereich. Auch ASR A1.5/1,2 und DGUV 108-003 (ehemals BGR 181) schreibt vor, dass gefährdete Stellen rutschhemmend ausgerüstet sein müssen. Mit unseren Antirutschbelägen treffen Sie die richtige Wahl. Die Brewes GmbH hat für jedes rutschige Problem eine standfeste Lösung.

Einteilung der Rutschhemmung von Bodenbelägen

Rutschhemmung ist die Griffigkeit des Fußbodens, die ein Ausrutschen verhindern soll. Bodenbeläge und Untergründe werden in Abhängigkeit Ihrer Rutschhemmung in fünf Gruppen unterschieden. Bodenbeläge der Gruppe R9 genügen den geringsten Anforderungen an die Rutschhemmung. Bodenbeläge der Gruppe R13 genügen den höchsten Ansprüchen an die Rutschhemmung.
 
Bewertungsgruppe

  • Rutschhemmung R9             
  • Rutschhemmung R10
  • Rutschhemmung R11
  • Rutschhemmung R12
  • Rutschhemmung R13
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