An Tritte, Leitern, Podestleitern und Steiggeräte werden immer mehr Anforderungen gestellt:
Alle Anforderungen werden mit den KRAUSE-Leitern aus unserem Sortiment erfüllt. Der Schutz aller Mitarbeiter vor Unfällen und die Sicherheit am Arbeitsplatz hat höchste Priorität. Gleichzeitig werden die Kosten durch unfallbedingte Ausfälle von Mitarbeitern deutlich reduziert und Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Die Leitern und Tritte von KRAUSE werden nach den geltenden Normen DIN EN 131 und DIN EN 14183 gefertigt und sind größtenteils TÜV-geprüft.
Wenn Sie als Unternehmer in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter investieren und Mitglied der BG Bau sind, können Sie für beim Kauf ausgewählter KRAUSE-Produkte die BG BAU-Förderung von bis zu 50% in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/
Förderfähige KRAUSE-Produkte 2021 aus unserem Sortiment finden Sie hier (DOCX, ).
Wir von Brewes haben Ihnen ein in umfassendes Sortiment an hochwertigen und langlebigen Steiggeräten von KRAUSE zusammengestellt:
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Stehleiter: freistehende, 2-schenklige Leiter mit Sicherheitsbügel, mit Plattform, häufig auch als Trittleiter bezeichnet |
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Doppelleiter: freistehende, 2-schenklige Leiter ohne Plattform |
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Anlegeleiter: einteilige Leiter mit Stufen oder Sprossen, auch als Anstelleiter bekannt |
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Schiebeleiter: zweiteilige und ausziehbare Leiter, die wie eine Anlegeleiter genutzt wird |
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Vielzweckleiter: dreiteilige Leiter mit Klappelement und aufgesetzter Schiebeleiter, einsetzbar als Anlege-, Schiebe und Stehleiter, aufgrund der vielfältigen Einsatzgebiete auch als Multifunktionsleiter bekannt |
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Universalleiter: vierteilige Leiter mit 3 Klappelementen, verwendbar als Anlege-, Stehleiter und mit optionalen Plattformset auch als Arbeitsplattform |
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Gelenk-Teleskopleiter: Leiter mit Klappelement und höhenverstellbarem Leiterninnenteil, durch integrierte ausziehbare Holmverlängerungen am Leiternaußenteil auch als treppengängige Anlege- und Doppelstehleiter verwendbar |
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Podestleiter: ein- oder beidseitig begehbarer Aufstieg mit Stufen und großer Plattform als Arbeitsfläche, häufig auch als Plattformleiter bekannt |
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Klapptritt: kleine beidseitig begehbare Doppelleiter mit 2 bis 4 Stufen und kleiner Standplattform für maximale Arbeitshöhen bis 3,0 m, platzsparend zusammenklappbar |
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Arbeitsplattform: große Standplattform mit beidseitigem Aufstieg für geringe Arbeitshöhen bis 2,45m, platzsparend zusammenklappbar |
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Montagetritt: einseitig begehbare Arbeitspodeste mit 1 – 5 extra großen Stufen aus Riffelblech oder Gitterrost und besonders großer oberer Standfläche für Arbeitshöhen bis 3,0m, nicht klappbar, Modelle mit Aufstiegsbügel verfügbar |
Tritte | Leitern | |
max. Standhöhe | 1,0 m | 7,1 m |
max. Arbeitshöhe | 3,0 m | 9,1 m |
Anzahl der Stufen | 1 bis 5 | 4 bis 15 |
obere Plattform | alle | nur Stufen-Stehleitern und Podestleitern |
Einsatzbereiche |
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Wichtig beim Kauf einer Leiter, eines Tritts oder einer Podestleiter ist der Einsatzzweck. Diese Tabelle soll Ihnen eine Vorauswahl und die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzeigen.
Klapp- und Montagetritte | |||
Typ | Einsatzbereiche | Vorteile | Nachteile |
Klapptritt |
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Arbeitsplattform |
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Montagetritte |
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Leitern | |||
Stehleiter |
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Doppelleiter |
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Anlegeleiter |
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Schiebeleiter |
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Vielzweckleiter |
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Universalleiter |
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Gelenk-Teleskopleiter |
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Podestleiter |
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Ein entscheidendes Auswahlkriterium beim Kauf einer Leiter im Sinne der TRBS 2121-2 ist die Frage, ob die Leiter als Verkehrsweg oder als Arbeitsplatz genutzt werden soll.
Mit allen TRBS 2121-2 konformen KRAUSE STABILO - Modellen aus unserem Sortiment haben Sie die richtige Lösung zur Verwendung der Leiter als Verkehrsweg und Arbeitsplatz. Gleichzeitig haben Sie alle gesetzlichen technischen Anforderungen in Bezug auf die Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern gemäß der TRBS 2121-2 eingehalten. Bitte beachten Sie dazu auch die darin enthaltenen Hinweise zur korrekten Verwendung.
Neben der Frage, ob eine Leiter als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz eingesetzt werden soll, ist auch die Frage nach dem Einsatz im gewerblichen oder ausschließlich im privaten Bereich kaufentscheidend. Beim Kauf muss außerdem beachtet werden, dass die Leiter allen geltenden gesetzlichen Anforderungen und Normen entspricht, unter anderem auch die Traglast der Leiter. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss unter Berücksichtigung des Einsatzortes (wechselnd oder fest), des Platzbedarfs bzw. der Aufstellfläche der Leiter, der Umgebungseinflüsse (Elektrik, Chemikalien…), dem benötigten Platz auf der Arbeitsplattform und der erforderlichen Arbeitshöhe die passende Leiter ausgewählt werden.
Grundsätzlich ist jede Leiter vor der Benutzung auf Beschädigungen, Risse oder verbogene oder fehlende Teile zu prüfen und einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Falls an der Leiter Reparaturen notwendig werden, dürfen diese nur durch sachkundiges Personal und nach Herstelleranleitungen erfolgen. Das Entfernen von Verunreinigungen an der Leiter erhöht die Sicherheit erheblich. Der Untergrund muss eben, waagerecht, fest, rutschsicher und sauber sein, um die Leiter standsicher aufzustellen. Ein Anlegen an Pfosten, Pfählen oder zerbrechlichen Materialien ist zur eigenen Sicherheit zu vermeiden. Weiterhin sollten alle Steighilfen nur bei Witterungsverhältnissen verwendet werden, die eine zusätzliche Gefährdung ausschließen. Zudem sind beim Aufstellen einiger Leitertypen zusätzliche Besonderheiten zu beachten:
Es dürfen nur Leitern, Tritte und Podeste verwendet werden, die den gültigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der jährlichen Prüfung unterzogen wurden. Die ausgewählte Leiter muss für den gewerblichen Gebrauch zugelassen und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein. Es dürfen keine konstruktiven Änderungen vorgenommen werden. Bei Leitern dürfen die obersten Sprossen/Stufen nicht bestiegen werden, es sei denn sie sind so beschaffen, dass ein sicheres Stehen gewährleistet ist (z. B. Sicherheitsbrücke mit Halteeinrichtung, Podest/Plattform). Zur Verminderung der Kipp- und Absturzgefahr ist ein seitliches Hinauslehnen nicht zulässig. Arbeiten mit einem hohen Kraftaufwand sollten auf Leitern generell nicht durchgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass beide Füße fest auf der Sprosse/Stufe oder dem Podest stehen. Geeignetes Schuhwerk ist Voraussetzung für einen sicheren Stand. Beim Auf- und Abstieg und Arbeiten auf der Leiter ist es wichtig, sich immer gut festzuhalten und ggf. zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Zusätzlich sind abhängig von der verwendeten Leiter folgende Punkte zu beachten:
Alle verkauften Leitern müssen der DIN EN 131 und Tritte der DIN EN 14183 entsprechen. KRAUSE fertigt und kennzeichnet alle Leitern und Tritte gemäß dieser Normen an.
Ausgewählte KRAUSE-Leitern aus Altbeständen können nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung mit Originalzubehör nachgerüstet werden. Bei Fragen zu nachrüstbaren Leitern und benötigten Zubehör stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Weiterhin sind bei der Nutzung unter anderem folgende Regelungen, Verordnungen und Gesetze zu beachten.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV
TRBS 2121-2 Technische Regeln für Betriebssicherheit als aktueller Stand der Technik, der Arbeitsmedizin, Hygiene oder sonstigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, besonders zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
EU-Richtlinie 2009/104/EG Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln
DGUV 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten, inklusive Bereitstellung, die sichere Benutzung und Prüfungen
DGUV-Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln - Kapitel 2.3 Abschnitt 5: Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden
ASR A1.8 Technische Regeln für Arbeitsstätten – Verkehrswege: Wenn Leitern auf Verkehrswegen benutzt werden, können weitere Maßnahmen notwendig sein, z.B. Absperrungen
ASR A2.1 Technische Regeln für Arbeitsstätten – Schutz vor Absturz von Personen und herabfallenden Gegenständen sowie das Betreten von Dächern und Gefahrenbereichen, z.B. durch das Vorhandensein einer Absturzsicherung
Bitte informieren Sie sich vor und während des Einsatzes von Leitern, Tritten und Podesten über die jeweils gültigen Anforderungen, Gesetze, Verordnungen und Regeln.
Leitern und Tritte zur gewerblichen Nutzung müssen mindestens einmal im Jahr auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine befähigte Person geprüft werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Durchführung und Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und die geprüften Arbeitsmittel mit einer Prüfplakette zu versehen. Die weiteren Intervalle werden bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bitte beachten Sie dabei unbedingt Abschnitt 2 § 14 (Prüfung von Arbeitsmitteln) der BetrSichV und Kapitel 6 der DGUV Information 208-016. In unserem Onlineshop finden Sie zusätzlich ein umfassendes Sortiment an Prüfplaketten gemäß BetrSichV für Leitern und Tritte, passenden Gebrauchsanweisungen nach DIN EN 131-3 und DIN EN 14183 und den entsprechenden Leiter-Prüfkarten nach DGUV zur Dokumentation. Wir von Brewes stehen Ihnen gemeinsam mit unserem Lieferanten KRAUSE mit Rat und Tat zur Verfügung.
Vor jeder Nutzung müssen alle Leiter, Tritte und Podeste auf Beschädigungen, Risse oder verbogene oder fehlende Teile überprüfen sowie auf korrekte Funktion durch den Anwender geprüft werden.
Die regelmäßigen Prüfungen darf nur die befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen und dokumentieren. Die befähigte Person verfügt über alle erforderlichen Fachkenntnisse durch eine Berufsausbildung, Berufserfahrung aus der jüngeren Vergangenheit im Umgang mit Leitern und Tritten, muss in diesem Bereich beruflich tätig sein und wurde durch entsprechende Schulungen qualifiziert. Es kann sich dabei um einen festgelegten Mitarbeiter oder aber Ihren Beauftragten für Arbeitsschutz handeln.