In Deutschland gibt es keine Pflicht Heckmarkierungen an LKW´s nach ECE 70.00 bzw. 70.01 anzubringen. Werden LKW´s und Anhänger im grenzenüberschreitendem Verkehr eingesetzt kann es notwendig werden die Markierungen nach ECE 70.00 bzw. ECE 70.01 anzubringen. Die ECE 70.00 ist in den Ländern wie z.B. Österreich, Schweiz und BeNeLux Vorschrift. In den Ländern wie z.B. Italien, Frankreich oder Spanien ist die ECE 70.01-Verordnung in Kraft. Die Markierung besteht aus einer retroreflektierenden Folie RA3, wahlweise selbstklebend oder kaschiert auf einen Aluminiumträger zum Anschrauben (je nach Untergrundbeschaffenheit).