Ohne KFZ Warnmarkierung gehen die Sonderrechte verloren.
Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen, müssen nach DIN 30710 mit rot-weiß schraffierter KFZ Warnmarkierungen ausgerüstet sein. Nur mit einer ausreichenden und korrekten Kennzeichnung mit KFZ-Warnmarkierungen dürfen Fahrzeuge eingeschränkte Sonderrechte nach §35 (6) StVO nutzen.
Die Sicherheitskennzeichnung muss gemäß DIN 30710 an der Vorder- und Rückseite aus mindestens je 8 Normflächen bestehen. Eine Einzelfläche muss dabei aus 2 Normflächen bestehen.
Bei vorhandener vorgeschriebener Warnmarkierung dürfen Fahrzeuge auf allen Straßen, auf jeder Straßenseite, in jeder Richtung (auch Einbahnstraßen), zu allen Zeiten je nach Einsatzzweck fahren und halten (auch im Park- und Halteverbot).