Gefahrstoffe können in verschiedenen Erscheinungsformen auftreten: als Gase, Dämpfe, Schwebstoffe (Nebel, Rauch, Staub), Flüssigkeiten, Pasten oder Feststoffe (Pulver, Kies). Sie können durch Einatmen und Verschlucken oder über die Haut in den Körper gelangen und Krankheiten auslösen. Um über die Eigenschaften und Wirkungen der Gefahrstoffe Klarheit zu erhalten, ordnet in Deutschland die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) den Stoffen und Zubereitungen verschiedene Gefährlichkeitsmerkmale zu:
Ob und in welchem Maß Stoffe oder Gemische als gefährlich eingestuft werden, richtet sich nach der (EG) Nr. 1272/2008 und der dazugehörigen Änderung "VERORDNUNG (EU) Nr. 286/2011".
Mit den Gefahrstoffetiketten von Brewes kennzeichnen Sie gefährliche Stoffe gemäß GefStoffV. Damit schützen Sie Ihre Mitarbeiter und andere Personen vor Gefährdung ihrer Gesundheit und die Umwelt.
Am 1. Dezember 2010 ist die Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Weltweit werden chemische Stoffe und Gemische nach identischen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet. Das GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen löst die bisherigen europäischen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab. Ziel des weltweit vereinheitlichten Systems ist es, das Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer zu machen.
Weltweit warnen schwarze Symbole auf weißen Rhomben mit rotem Rand vor den Gefahren chemischer Stoffe und Produkte. Die Kennzeichnungsverordnung sieht neun Piktogramme vor. Die neuen Symbole sind eindeutiger und prägnanter in ihrer Aussage und bieten im internationalen Warenverkehr eine Vereinheitlichung mit mehr Sicherheit.
GHS01 Explodierende Bombe – Explosive Stoffe
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GHS02 Flamme - Leicht-/Hochentzündlich
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GHS03 Flamme auf einem Kreis - Entzündend (Oxydierend) wirkende Stoffe |
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GHS04 Gasflasche - Unter Druck stehende Gase |
GHS05 Ätzwirkung - Ätzende Stoffe |
GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen - Akute Toxizität |
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GHS07 Ausrufezeichen - Akute Toxizität - Reizung der Haut, Augenreizung, Sensibilisierung der Haut - Spezifische Zielorgan-Toxizität |
GHS08 Gesundheitsgefahr - Krebserzeugend, Mutagen, Reproduktionstoxisch, Sensibilisierung der Atemwege, Spezifische Zielorgan-Toxizität, Aspirationsgefahr |
GHS09 Umweltgefährdend und Gewässergefährdend
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Zu unserem Gefahrstoffetiketten-Lagersortiment gemäß CLP/GHS-Verordnung gehören u.a.Gefahrstoffetiketten zur Kennzeichnung von:
GHS-Gefahrstoffsymbole dürfen nur zusammen mit den Signalwörtern "Gefahr" oder "Achtung" verwendet werden. Bei uns erhalten Sie dafür Gefahrstoffetiketten oder GHS-Grundplaketten mit entsprechendem Aufdruck bzw. separate Signalwortaufkleber "Achtung" und "Gefahr bzw. "Warning" und "Danger".
Nutzen Sie GHS-Etiketten für eine international eindeutige Gefahrenkommunikation! Sie erhalten die Gefahrensymbole und Gefahrstoffetiketten gemäß GHS auf Bogen oder auf Rolle, in verschiedenen Größen und Ausführungen, mit und ohne Signalwort, aus selbstklebender Folie.
Die Kennzeichnung von Gefahrstoffbehältern muss eindeutig und auffällig sein. Entscheidend dabei ist nicht nur die Kennzeichnung an sich. Es existieren auch bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffbehältern eine Reihe von Vorgaben, die Sie beachten müssen:
Mindestabmessungen der Kennzeichnungsetiketten und Piktogramme
Fassungsvermögen der Verpackung | Abmessungen des Kennzeichnungsetiketts (in mm) für die nach Artikel 17 der CLP-Verordnung vorgeschriebenen Informationen | Abmessungen des Piktogramms (in mm) |
bis 3 l | wenn möglich mindestens 52 × 74 |
nicht kleiner als 10 × 10,wenn möglich mindestens 16 × 16 |
über 3 l bis höchstens 50 l | mindestens 74 × 105 | mindestens 23 × 23 |
über 50 l bis höchstens 500 l | mindestens 105 × 148 | mindestens 32 × 32 |
größer als 500 l | mindestens 148 × 210 | mindestens 46 × 46 |
Neben der Mindestgröße der Kennzeichnungsetiketten sind auch die notwendigen Angaben darauf vorgeschrieben.
Das Chemikaliengesetz legt in § 23 "Verpackung und Kennzeichnung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen" fest, dass
Unsere Aufkleber zur Kennzeichnung von Behältern mit Gefahrensymbol und EWG-Nummern sind selbstklebend und zur einfachen Verklebung rückseitig geschlitzt. Durch eine zusätzliche Polyesterlaminatbeschichtung sind sie beständig gegen Lösemittel und die gekennzeichneten Gefahrenstoffe.
Auch sehbehinderte Menschen müssen vor den Gefahren, die von gefährlichen Soffen ausgehen geschützt werden. Deshalb müssen Verpackungen, die Gefahrstoffe enthalten, mit einem ertastbaren Warnzeichen gekennzeichnet werden. Ertastbare Warnzeichen, gem. ISO 11683 / GefStoffV §13 erhalten Sie bei Brewes in verschiedenen Größen.
Unsere Gefahrstoffetiketten zur Kennzeichnung von Behältern gemäß CLP/GHS-Verordnung mit Gefahrensymbol und EWG Nummer (Veterinärnummer) sind selbstklebend und werden zur einfacheren Verklebung auf der Rückseite geschlitzt. Die Erstellung der Gefahrstoffetiketten erfolgt auf Grundlage von Sicherheitsdatenblättern und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Durch eine zusätzliche Polyesterlaminatbeschichtung sind die Etikettenaufkleber beständig gegen Lösungsmittel und die gekennzeichneten Gefahrenstoffe. Sollten Sie unter unseren Standard-Artikeln nicht die passenden Gefahrstoffetiketten für Ihre Anwendungsbereiche gefunden haben oder sind Sie sich unsicher bei der Auswahl der richtigen Kennzeichnungsartikel, rufen Sie unsere Kundenberateran, sie helfen Ihnen gern weiter! Gerne nehmen wir auch Ihre Bestellung entgegen.