Regalanlagen bergen für ihre Umgebung ein gewisses Gefahrenpotential. Deshalb muss darauf geachtet werden, diese immer in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Anderenfalls können eine mangelhafte Montage bzw. mangelhaftes Baumaterial oder eine übermäßige Beladung der aufgebauten Regale zu einem Zusammensturz der gesamten Regalkonstruktion führen. In Gefahr wäre dann nicht nur die gelagerte Ware im jeweiligen Lagerbereich sondern auch das Leben derer, die sich in der unmittelbaren Nähe der Regalanlagen bewegen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) betrachtet die Regalanlagen als Arbeitsmittel, die einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden müssen. Der Arbeitgeber ist für die Durchführung und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verantwortlich, die alle Umstände und Risikoquellen am Arbeitsplatz berücksichtigen muss. Die Prüffristen der jeweiligen Regalanlagen sind in der Norm DIN EN 15635 und der DGUV Regel 108-007 (alte Bezeichnung BGR 234) genau festgelegt. Die Expertenprüfungen sind einmal jährlich durch eine befähigte Person durchzuführen.
Die Sichtprüfung soll in einem regelmäßigen Prüfintervall stattfinden. Die DIN EN 15635 schreibt hier für risikobehaftete Regalkomponenten einen Prüfintervall von einer Woche vor. Die Entscheidung, welche Regalanlagen risikobehaftet sind, muss zusammen mit dem verantwortlichen Fachmann für die Experteninspektion anhand von verschiedenen Faktoren gefällt werden. Diese Faktoren können beispielsweise Regaltyp, Konstruktion, Belastung und Umschlaghäufigkeit der gelagerten Waren sein. Bei Regalanlagen, die nicht risikobehaftet sind und bei denen ein längerer Abstand zwischen den Prüfungen festgelegt wurde, muss der Arbeitgeber immer in der Lage sein dies zu begründen. Die Sichtprüfung kann durch jeden Mitarbeiter durchgeführt werden, da für diese Prüfung kein spezifisches Expertenwissen nötig ist. Jedoch sollten die Sichtprüfungen immer von derselben Person durchgeführt werden, da dieser Veränderungen schneller erkennt und dokumentieren kann. Um die Übersicht über den Stand der Prüfungen nicht zu verlieren, werden meist Prüfplaketten genutzt.
Die befähigte Person für Expertenprüfungen verfügt aufgrund ihrer Berufsausbildung und -erfahrung über Fachkenntnisse, die für die Durchführung der Jahresprüfungen erforderlich sind. Bei den Jahresinspektionen sind alle Regalelemente gründlich zu kontrollieren. Um sicherzustellen, dass in der Prüfung alle Regalelemente berücksichtigt wurden, gibt es bei Brewes eine Checkliste für Regalprüfungen nach DIN EN 15635. Diese doppelseitige Checkliste ermöglicht es dem Prüfer, bis zu sechs Prüfungen auf einer Prüfkarte zu dokumentieren. Auf der Checkliste sind je nach Zustand des jeweiligen Regalelements nur die Felder Ja / Nein anzukreuzen. Bei Sichtprüfungen müssen nicht alle Regalelemente kontrolliert werden sondern nur diejenigen, von denen das größte Risiko zu erwarten ist. Der Prüfer, der die Sichtprüfungen durchführt, muss keine Person mit tiefen Fachkenntnissen sein. Die prüfende Person ist durch den Arbeitgeber zu bestimmen.
Die Hauptschwerpunkte der Experteninspektion nach DIN EN 15635 sind:
Zur Bestätigung der durchgeführten Prüfungen werden Prüfplaketten oder Grundplaketten mit Prüfplaketten an den geprüften Regalen angebracht. So ist direkt erkennbar, welche Regalanlagen an welchem Termin kontrolliert wurden und wann die nächsten Prüfungen anstehen. Die Prüfplaketten sind in Jahresfarben erhältlich; die Plakettenfarbe wird dabei durch die erste Jahreszahl bestimmt. Auf diese Weise können Sie von Weitem erkennen, wann die nächste Inspektion durchzuführen ist.