In der StVO werden die Verkehrsschilder drei Hauptgruppen untergliedert:
Wie der Name es schon sagt, sollen Gefahrzeichen den Verkehrsteilnehmer vor einer kommenden Gefahrensituation warnen. Durch eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers sowie eine angepasste Geschwindigkeit soll der Verkehrsteilnehmer die Gefahrenstelle sicher durchfahren und möglichen Gefährdungen vermieden werden. Bekannte Gefahrzeichen sind unter anderem
Die Aufstellung von Gefahrzeichen, oder auch umgangssprachlich Gefahrenzeichen, findet außerhalb von geschlossenen Ortschaften 150m bis 250m vor der jeweiligen Gefahrenstelle statt. Ist jedoch die Aufstell-Entfernung deutlich geringer, kann durch den Einsatz eines Zusatzzeichens, die Entfernung für den Verkehrsteilnehmer angegeben werden.
Innerhalb geschlossener Ortschaften erfolgt die Aufstellung im Allgemeinen kurz vor der jeweiligen Gefahrenstelle. Gefahrzeichen stehen grundsätzlich allein.
Durch Vorschriftzeichen wird der Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer aufgefordert, Gebote und Verbote zu beachten und einzuhalten.
Vorschriftzeichen sind u.a. aufzustellen, wenn Änderungen der üblichen Verkehrsregeln erfolgt sind und dadurch eine erhöhte Gefahr besteht. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine geänderte Vorfahrtssituation aufgrund einer Baustelle erfolgt ist oder einzelnen Fahrzeugtypen die Fahrbahn nicht mehr passieren dürfen. Bekannte Vorschriftzeichen sind
Grundsätzlich sollten nicht mehr als zwei Vorschriftzeichen an einem Rohrpfosten angebracht werden. Richten sich beide Vorschriftzeichen an den fließenden Verkehr - dürfen diese nur kombiniert werden, wenn sich diese an die selben Verkehrsarten richten und die gleiche Strecke bzw. den gleichen Punkt betreffen.
Verkehrsschilder nach § 42 StVO geben dem Verkehrsteilnehmer besondere Hinweise zur Erleichterung bzw. besserem Verständnis der Verkehrssituation und Verkehrsregelung. Sie können sowohl Gebote als auch Verbote beinhalten. Richtzeichen sind im Allgemeinen dort anzubringen, von wo an sie einzuhalten sind. Bekannte Richtzeichen sind:
Laut § 43 StVO fallen unter den Begriff Verkehrseinrichtung
Grundsätzlich gilt, dass Regelungen durch Verkehrseinrichtungen den allgemeinen Verkehrsregeln vorangestellt sind. Meist sind diese in den Signalfarben rot und weiß gehalten. Je nach Verkehrseinrichtung haben sie eine Hinweis- (z.B. Leiteinrichtungen) oder Gebots-/Verbotsfunktion (Schranken an Bahnübergängen).
Laut § 39 Abs. 3 StVO sind auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen. Sie zeigen schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften auf einem weißen, reflektierenden Untergrund. Zusatzzeichen sind in der Regel direkt unter Verkehrszeichen anzubringen und ergänzen diese.
Beispiele für Zusatzzeichen sind:
Die Auswahl des richtigen Verkehrsschildes hängt stark von ihrem Einsatzgebiet ab. So müssen die Verkehrszeichen auf dem Betriebsgelände oder in der Stadt weitaus weniger strenge Vorschriften erfüllen als Schilder die zur Regelung des Verkehrs z.B. auf der Bundesstraße oder Autobahn eingesetzt werden.
Die wichtigsten Faktoren bei der Auswahl der Verkehrsschilder sind
Standardmäßig bieten wir Ihnen alle Schilder in der Ausführung – Flachform, Aluminium 2mm – an. In unserem Sortiment finden Sie einen Großteil aller Verkehrszeichen laut Verkehrszeichen-Katalog, als auch praxisbewährte Schilder für Ihr Betriebs- und Firmengelände.
Entsprechend der Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrszeichen in reflektierender Ausführung sein. Je nach Einsatzort des Verkehrsschildes ist zwischen den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 zu wählen, dabei haben Schilder mit der Reflexionsklasse RA1 die geringste und RA3 Schilder entsprechenden die höchste Leuchtdichte. In unserem Onlineshop finden Sie die Klassen RA1 und RA2. Auf Anfragen bieten wir Ihnen gern Verkehrsschilder in RA3 an.
Verkehrstafeln mit der Reflexionsklasse RA1 werden meist in verkehrsberuhigten Bereichen verwendet. Darunter zählen u.a.:
Die Verkehrsteilnehmer sind hier meist mit sehr geringer Geschwindigkeit unterwegs.
Die meisten Verkehrsschilder sind mit einer Folie der Reflexionsklasse RA2 versehen. Diese strahlen das Licht intensiver zurück und werden somit auch aus größeren Distanzen eher und besser wahrgenommen. Sie finden u.a. Einsatz:
Verkehrszeichen mit RA3 werden dann eingesetzt, wenn das Umfeld hell erleuchtet ist und hohe Geschwindigkeiten, wie auf der Autobahn, zulässig sind aber z.B. auch bei Park- und Halteverboten in Kreuzungsbereichen.
Vorteil der Schilder mit Reflexionsklasse RA2 oder RA3 ist die längere Nutzungsdauer. Generell muss bei allen Reflexionsklassen die Normen DIN 67520 und DIN 6171 erfüllt sein.
Verkehrsschilder und Verkehrseinrichtungen sind laut StVO nur so groß zu wählen, wie es erforderlich ist. Unnötig groß dimensionierte Schilder sind zu vermeiden. Grundsätzlich gibt es drei Schildgrößen, welche je nach zulässiger Höchstgeschwindigkeit am Aufstellungsort, zu wählen ist.
Folgende Kriterien werden bei der Größe der Verkehrszeichen angewandt:
Größentabelle Verkehrszeichen und zugehörige Geschwindig- keitsbereiche |
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Schildgröße in mm | Ø 420 | Ø 600 | SL 630 | SL 900 | 420 x 420 420 x 630 |
600 x 600 600 x 900 |
231 x 420 315 x 420 420 x 420 |
330 x 360 450 x 600 600 x 600 |
Geschwindigkeits-bereich | 0-20 km/h | 21-80 km/h | 20-49 km/h | 50-100 km/h | 20-49 km/h | 50-100 km/h | 20-49 km/h | 50-100 km/h |
Verkehrsschilder dürfen nicht einfach nach belieben aufgestellt werden. Dafür ist eine Genehmigung vom Straßenverkehrsamt einzuholen. Gerade wenn man sich mit den ganzen Formalitäten auskennt, kann dies eine zeitintensive Angelegenheit werden. Alternativ kann auch eine Drittfirma beauftragt werden, die sich um alle Angelegenheiten mit dem Straßenverkehrsamt kümmert und die Schilder ordnungsgemäß aufstellt. Dies ist oft der schnellere Weg, da sich diese Firmen auf die Beantragung zum Aufstellen von Verkehrsschildern spezialisiert haben und somit auch genau wissen, welche Informationen genau benötigt werden.
Auch auf Ihrem Firmengelände sorgen Verkehrsschilder, Parkplatz- und Hinweisschilder für eine bestmögliche Orientierung und erhöhen damit die Sicherheit. Da im Allgemeinen auf Ihrem Firmengelände die StVO nicht zum Tragen kommt, ist hier die Anbringung von Zusatzzeichen, welche nicht im Verkehrszeichenkatalog geführt sind, ohne Probleme möglich.
Wir haben hierfür für Sie im Bereich der Zusatzzeichen ein große Auswahl an praxisbewährten Zeichen und produzieren Wunschtextschilder in verschiedenen Formaten und ganz nach Ihren Vorgaben.
Als besonderen Service bieten für die freie Gestaltung von Schilder an. Egal ob für den Privatparkplatz, Straßennamen-Schilder oder Pfeilschilder - bei uns können Sie diese und viele andere Schilder ganz einfach selbst gestalten.
Neben Warnpyramiden und Warnbaken (Gefahrschilder) finden Sie bei uns auch das passende Zubehör zur Schilderbefestigung: