Die deutsche IVZ - Norm (Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen) wurde von der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. herausgegeben. Sie regelt die Aufstellung von Verkehrszeichen einschließlich der Vorrichtungen zur Aufstellung und Befestigung sowie der Gründung (Verankerungen bzw. Fundamente).
Die Norm gilt für sämtliche Aufstellvorrichtungen, Befestigungsmittel und Gründungsarten von Verkehrsschildern im Bereich der StVO, RWB und RWBA (außer Anbringungen über Kopf). Erstmals wurde die IVZ-Norm 1967 veröffentlicht. Aktuell liegt das Regelwerk in der Ausgabe von 2007 vor.
Die Aufstellung der Verkehrsschilder und Verkehrszeichen erfolgt mit Rohrpfosten aus Stahl oder Aluminium.
Für Rohrrahmen sind Stahlrohre zu verwenden. Rohrpfosten und Rohrrahmen einschließlich Befestigungsmittel sind nach IVZ-Norm (Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen) herzustellen und auszuliefern. Für Rohrpfosten ohne Fußplatte bedeutet dies, dass stets ein Erdanker sowie ein Kunststoffkappe zum Lieferumfang gehören.
Die Kunststoffkappe sichert hierbei, dass der Pfosten wasserdicht verschlossen ist. Der Erdanker übernimmt die Aufgabe der Verdrehsicherheit.
Die IVZ Norm definiert neben dem oben benannten Lieferumfang folgenden Kombinationen aus
Durchmesser und Wandung für Rohrpfosten:
Für Stahlrohrpfosten
Für Aluminiumrohrpfosten
Das brewes Standardangebot umfasst Rohrpfosten aus verzinktem Stahl in den Durchmessern 60,3 mm und 76,1 mm mit einer Wandstärke von 2,0 mm.
Die erforderliche Pfostenlänge ergibt sich aus der Schildhöhe + erforderlicher Bodenfreiheit + Einbautiefe
Entsprechend der IVZ-Norm sind folgende Bodenfreiheiten einzuhalten:
Die Gründungsart (Verankerung der Rohrpfosten) ist von der Bodenbeschaffenheit und den Verkehrszeichenmerkmalen (Bodenfreiheit, Verkehrsschildfläche) abhängig. Die IVZ-Norm führt hierzu entsprechende Auflistungen.
Soll die Beschilderung eine besondere Flexibilität einnehmen, so ist der Einsatz einer Bodenhülse in Betracht zu ziehen. Sie ermöglicht das einfache Aufstellen und Austauschen insbesondere bei Bedarfsbeschilderungen.
Für die Befestigung der Verkehrsschilder sind Rohrschellen aus Stahl und Aluminium sowie Bandschellen erlaubt. Innerhalb der IVZ-Norm finden Sie eine detaillierte Übersicht aus Verkehrszeichengröße und dem einzusetzenden Lochabstand der Schelle sowie der Anzahl der zu verwendenden Schelle.
Bitte beachten Sie stets, dass es sich bei den Angaben der Schellen um Lochabstände handelt. Diese sind entsprechend der gültigen StVO - Verkehrszeichen angepasst.
Zwischen folgenden Lochabständen wird innerhalb der IVZ Norm untergliedert und findet sich innerhalb der Numerierung wieder
Folgende Schellen sind im brewes Standardsortiment:
Sämtliche Rohrschellen eignen sich auch für den Einsatz von StVO - abweichenden Beschilderungen. Bitte bedenken Sie hierbei, dass die tatsächliche Länge der Schellen stets deutlich größer ist. Eine Schelle mit Lochabstand 350 mm ist standardmäßig 400 mm. Bei einer Schildbreite von 400 mm ist diese deshalb nicht zu empfehlen. Aufgrund eines erlaubten Abweichungsspielraum hinsichtlich der Gesamtgröße und einer nicht 100 Prozent exakten Bohrung kann es zu einem ungewollten Überstehen der Schelle kommen.
Als Auswahlhilfe haben wir Ihnen eine Übersicht zum empfohlenen Schelleneinsatz (Seite 3 und 4 des PDFs) zusammengestellt.