Rot weiße Warntafeln, Parkwarntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an. Gemäß § 17 (4) StVO müssen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, Anhänger und Wohnwagen, die bei Dämmerung und Dunkelheit innerörtlich parken, mit bauartgeprüften Nachtparktafeln gekennzeichnet werden (siehe auch VZ630).
Die rot weißen Warntafeln mit Signalfolie Typ 2 entsprechen der DIN 67520. Die Vorderseite der großen Parkwarntafeln (423 x 423 mm ) ist mit weiß/rot reflektierender Folie Typ 2 (RA2) ausgerüstet. Die kleine Parkwarntafel (285 x 285 mm) besteht aus Hochleistungsreflektoren.
Beim Anbringen der rot weißen Warntafeln ist darauf zu achten, dass das rote Dreieck immer nach außen oben zeigt.