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Langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme

In jedem öffentlichen, aber auch in größeren Gebäuden in Unternehmen und auch in größeren Wohngebäuden sind zwei voneinander unabhängige Flucht- und Rettungswege vorgeschrieben. In den Arbeitsstättenregeln und im Baurecht der Länder sind die baulichen Voraussetzungen für Fluchtwege geregelt. Eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren von Fluchtwegen ist aber ihre Kennzeichnung.  
Die Fluchtwegkennzeichnung muss in jeder Situation erkennbar sein. Grundsätzlich gibt es verschiedene Notfallsituationen, die bei der Kennzeichnung von Fluchtwegen zu berücksichtigen sind:

  • Beleuchtung und Sicht sind nicht beeinträchtigt, z.B. Terrorwarnung
  • Die Beleuchtung fällt aus, z.B. Stromausfall
  • Beleuchtung ist vorhanden, Sicht wird durch Rauch beeinträchtigt, z.B. Brand
  • Beleuchtung fällt aus, Sicht wird durch Rauch beeinträchtigt, z.B. Brand mit Ausfall der Stromversorgung

Die häufigste Ursache für die Benutzung von Fluchtwegen sind Brände. Trotz moderner Bauvorschriften ist die Sicherung der Rauchfreiheit von Fluchtwegen nur selten gesichert. Darüber hinaus sind zum Beispiel Treppenhäuser und lange Flure auch am Tage nur mit Kunstlicht erhellt, da sie im Innern eines Gebäudes liegen. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, dass eine Fluchtwegkennzeichnung auch bei Verrauchung und Dunkelheit erkennbar sein muss. Zusätzlich müssen Personen auch bei längeren Fluchtwegen ein Gebäude zügig verlassen können.

Die Wichtigkeit der richtigen Gestaltung und Kennzeichnung von Fluchtwegen steigt:

  • je mehr Personen im Gebäude sind,
  • je größer das Gebäudes ist,
  • je später ein Brand entdeckt wird,
  • je höher die Anzahl der Personen mit eingeschränkter Mobilität ist,
  • je länger der Anfahrtsweg der Feuerwehr ist.

Für die Kennzeichnung der Fluchtwege können neben der Installation von Sicherheits- und Rettungswegleuchten auch langnachleuchtende Fluchtwegschilder und Leitmarkierungen verwendet werden. Um auch bei Verrauchung das Ziel eines gut erkennbaren Fluchtweges zu erreichen wurde in der ASR A3.4/3 und in  der DIN 67510-3 der Einsatz bodennaher optischer Sicherheitsleitsysteme geregelt.
Insgesamt regeln drei Arbeitsstättenregeln die verschiedenen Elemente einer Fluchtwegkennzeichnung und -gestaltung:

  • ASR A 1.3 »Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung«
  • ASR A 2.3 »Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan«
  • ASR A 3.4/3 »Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

Im Folgenden sind die wesentlichsten Bestimmungen aus diesen Arbeitsstättenregeln zitiert:

ASR 2.3 § 7 (2)

Erforderlichenfalls ist ein Sicherheitsleitsystem einzurichten, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Eine erhöhte Gefährdung kann z.B. in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen, bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder einem hohen Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen. Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die günstigste Fluchtrichtung anzeigt.

ASR 3.4/3 § 5.2

(1) Langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme sind so zu bemessen und einzurichten, dass die Leuchtdichte der nachleuchtenden Materialien, gemessen am Einsatzort, nach 10 min nicht weniger als 80 mcd/m2 (Millicandela/m2) und nach 60 min nicht weniger als 12 mcd/m2 beträgt.
(2) Die Leitmarkierungen von langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen müssen eine Mindestbreite von 5 cm haben. Die Mindestbreite der Leitmarkierungen in Form von Streifen von langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen kann bis auf 2,5 cm verringert werden, wenn die Leuchtdichte nach 10 min nicht weniger als 100 mcd/m2 und nach 60 min nicht weniger als 15 mcd/m2 beträgt.
(3) Fluchttüren in Fluchtwegen und Notausgängen sind mit langnachleuchtenden Materialien zu umranden. Der Türgriff ist langnachleuchtend zu gestalten oder der Bereich des Türgriffes ist flächig langnachleuchtend zu hinterlegen. Treppen, Treppenwangen, Handläufe und Rampen im Verlauf von Fluchtwegen sind so zu kennzeichnen, dass der Beginn, der Verlauf und das Ende eindeutig erkennbar sind. Die oben genannten Werte gelten entsprechend. Das gilt auch für Notbetätigungseinrichtungen.

Vorteile langnachleuchtender Sicherheitsleitsysteme

  • Stromunabhängig, damit ausfallsicher und sabotagesicher
  • Hohe Wirtschaftlichkeit, da keine laufenden Folgekosten durch Energieverbrauch
  • Auch in älteren Gebäuden leicht nachzurüsten, da keine Elektroinstallationen notwendig,
  • wartungsarm, verschleißarm
  • es ist eine durchgängige Markierung möglich
  • dadurch selbst bei Verrauchung gute Erkennbarkeit durch kurzen Sehabstand
  • fast überall einsetzbar

Wie funktionieren langnachleuchtende Sicherheitsschilder?

Welche Lichtquellen sind für die Anregung von langnachleuchtenden Schildern geeignet?

Die am unteren Schildrand gemarkten Leuchtwerte der langnachleuchtenden Schilder werden nur bei einer ausreichenden Ausleuchtung/Anregung der Schilder erreicht. Damit die Pigmente mit einer ausreichenden Lichtmenge angeregt werden, müssen einige Bedingungen eingehalten werden:
Zur Anregung wird hauptsächlich der blauviolette Bereich des Lichtspektrums einer Leuchte genutzt. Sehr gut geeignet sind Leuchtstofflampen, Tageslicht, Halogenlampen, usw.
Natriumdampfniederdrucklampen mit ihrem gelben Licht sind ungeeignet.

Haben Schilder höheren Leuchtwerte resultiert dies lediglich aus einer höheren Schichtdicke der auf das Schild aufgetragenen Leuchtpigmente. Dadurch kann in der dickeren Pigmentschicht auch eine größere Menge Lichtenergie gespeichert werden. Diese Schilder leuchten, eine ausreichende Lichtquelle vorausgesetzt, etwas heller und über einen längeren Zeitraum nach. Damit diese stärkeren Nachleuchtwerte erreicht werden können muss natürlich die Lichtmenge in der „Aufladephase“ auch größer sein bzw. die Ladezeit etwas länger andauern.

Beim Kauf von Schildern ist immer auch folgende oder eine ähnliche Zahl 160/22,5 – 2100 angegeben. Dabei gibt die erste Zahl (hier:160) an, welche Leuchtdichte das Schild/Rettungszeichen noch besitzt nach dem das Licht seit 10 Minuten abgeschaltet ist. Die nachfolgende Zahl gibt die Leuchtdichte nach 60 Minuten ohne Licht an. Der letzte Wert besagt, nach wie vielen Minuten der durch die DIN 67510 festgelegte Grenzwert von 0,32 mcd/m² erreicht wurde.

Welche Beleuchtungsstärke wird zur Anregung benötigt?

Die Höhe der Beleuchtungsstärke, die durch die Raumbeleuchtung erreicht wird, bestimmt die Höhe der abgestrahlten Leuchtdichte wesentlich mit.
In der ASR A3.4, Anhang 1 „Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Tätigkeiten“ werden als Mindestbeleuchtungsstärke in Verkehrsflächen und Fluren ohne Fahrzeugverkehr 50 lx gefordert. Diese sind in der Regel Bestandteil der Fluchtwege. Werden die in der o.g. ASR geforderten Beleuchtungswerte eingehalten, ist die Allgemeinbeleuchtung zur sicheren Anregung meistens ausreichend, wenn die langnachleuchtenden Produkte einer entsprechend hohen leuchtklasse genügen. Empfehlenswert ist in der Regel die Einhaltung der Leuchtklasse C.

Empfehlenswert: Messung der Lichtstärke am Anbringungsort mittels eines Lichtmengen-Messgerätes

Da die Lichtenergie sich mit dem Abstand zur Lichtquelle verringert und auch Umgebungsfarben (dunkle oder helle Wände) eine Rolle spielen ist eine Messung immer ratsam. Desweiteren ist die Art des Leuchtmittel ausschlaggebend da die Wellenlängen des Lichts unterschiedlich sind! siehe Beispiel unten...

Also im Zweifelsfalle vor Ort messen!

Beispiele:

  • Glühlampe 100 W, Anregungszeit: 15 Minuten. Hier benötigt man 125 LUX am Anbringungsort um die DIN 67510 zu erfüllen!
  • Leuchtstoffröhre OSRAM L18W/11-860, Anregungszeit: 15 Minuten. Bei diesem Leuchtmittel benötigt man 50 LUX am Anbringungsort um die DIN 67501 zu erfüllen. 

Brewes liefert langnachleuchtende Rettungszeichen nach DIN 67510 in den Leuchtdichten:

  • Highlight : 48 mcd/qm Leuchtdichte (48/6,5 – 690 / DIN 67510)
  • SecuGlow : 65 mcd/qm Leuchtdichte (65/8,0 – 800 / DIN 67510)
  • Highlight 160 : 160 mcd/qm Leuchtdichte (160/22,5 – 2100 / DIN 67510)

Wie groß ist die Anregungsdauer?

Um die Pigmente der Schilder ausreichen aufzuladen, ist eine gewisse Zeit notwendig. Diese Zeit ist neben der Beleuchtungsstärke und dem Lichtspektrum auch von weiteren Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Temperatur abhängig.

Was versteht man unter Abklingdauer?

Die Abklingdauer ist diejenige Zeit nach Beendigung der Anregung, bei der die Leuchtdichte auf 0,3 mcd/m² (etwa den 100-fachen Wert der Sehgrenze) abgesunken ist.

Vorgabe der ASR A 3.4/3

Langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme sind so zu bemessen und einzurichten, dass die Leuchtdichte der nachleuchtenden Materialien, gemessen am Einsatzort, nach 10 min nicht weniger als 80 mcd/m2 (Millicandela/m2) und nach 60 min nicht weniger als 12 mcd/m² beträgt.

Zum Einsatz von Rettungszeichen- und Brandschutzschildern ist in der ASR 1.3 keine direkte Forderung bezüglich der Leuchtdichte von langnachleuchtenden Produkten enthalten. Für die Leuchtdichte dieser Schilder gibt es jedoch eine indirekte Vorgabe in der Tabelle 1. Die Sicherheitsfarben müssen lt. Dieser Tabelle den Spezifikationen der ISO 3864-4, Ausgabe März 2011 entsprechen. In dieser Norm wird in der Tabelle B1 eine Leuchtdichte gefordert, die einem Produkt der Klasse C nach DIN 67510 Teil 4 entspricht, d.h. mindestens 140 mcd/m2 nach 10 Minuten und 20  mcd/m2 nach 60 Minuten.

Weitere Vorteile langnachleuchtender Sicherheitskennzeichnungen

Langnachleuchtende Produkte heben sich bei Ausfall der Beleuchtung durch den hohen Hell-Dunkel-Kontrast sehr gut von der Umgebung ab. Da sich das menschliche Auge sehr gut an unterschiedliche Helligkeiten anpassen kann, werden auch geringe Leuchtdichten noch sehr gut erkannt. Zum Teil ist die Erkennbarkeit der Sicherheitsaussage dann noch besser, als bei  der Reflexion der Umgebung bei einer Allgemeinen Sicherheitsbeleuchtung (1 lux)

Bei Verrauchung kommt es darauf an, dass die Fluchtrichtung und eventuelle Hindernisse, wie Stufen, Richtungswechsel und Türen auf einen kurzen Abstand erkannt werden können. Elektrische Rettungszeichenleuchten haben den Nachteil, dass sie meistens eine geringe Baugröße haben und oft auch sehr hoch angebracht sind. Bodennahe Sicherheitsleitsysteme führen die Flüchtenden aufgrund ihrer Durchgängigkeit und des geringen Sehabstandes oft schneller und sicherer hinaus.
Außerdem steigt Rauch oft nach oben, so dass die Sichtbarkeit von bodennahen Kennzeichnungen besser ist.

Besonders dann, wenn sich Personen in einem Gebäude befinden, in dem sie sich nicht genau auskennen, besteht beim Eintritt eines Notfalles oder Brandes, gepaart mit dem Ausfall der Beleuchtung die Gefahr eines Ausbruches von Panik. Hier ist es für die Flüchtenden wichtig, dass sie ohne Irritationen sicher ins Freie geleitet werden. Ist in der Dunkelheit nur das langnachleuchtende Sicherheitsleitsystem mit seiner eindeutigen Fluchtrichtungsvorgabe zu sehen, so müssen sich die betreffenden personen nur darau konzentrieren. Dies erhöht die Fluchtgeschwindigkeit und trägt zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls und der Panikvermeidung bei.

Informationsblatt Rettungszeichen nach ASR A1.3 (2013) Download (PDF, 2.1 MB)

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