Laternenringe sind laut Straßenverkehrkehrsordnung sowohl in Deutschland als auch in Österreich Pflicht. Das Verkehrszeichen 394 nach StVO kennzeichnet Laternen innerhalb geschlossener Ortschaften, welche nicht die gesamte Nacht eingeschaltet sind.In der VwV-StVo ist festgelegt, dass Kennzeichnungsringe für Laternen (Richtzeichen 394) eine Breite von 70 mm haben müssen.
Reflektierende Laternenring Aufkleber sollten in einer Höhe zwischen 1,5 m und 1,8 m angebracht werden.