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ASR A2.2

Allgemeines

ASR (Arbeitsstättenregeln), mittlerweile "Technische Regeln für Arbeitsstätten", sind detaillierte Handlungsanweisungen zum Thema Arbeitsschutz und unterstützen den Anwender bei der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sollen zudem eine möglichst einheitliche Umsetzung der AbrStättV in der Praxis sicherstellen.

Hintergrund
In der Europäischen Union definiert die Richtlinie 89/654/EWG verbindlich die Mindestanforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. In Deutschland werden diese Anforderungen mit der Arbeitsstättenverordnung - auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - in nationales Recht umgesetzt. Diese grundlegenden Anforderungen der ArbStättV werden ergänzt und konkretisiert von den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR). Im Gegensatz zur rechtsverbindlichen ArbStättV sind die Technischen Regeln nicht verpflichtend umzusetzen. Sie sind vielmehr als Leitfaden und Hilfsmittel zu verstehen, denn bei korrekter Umsetzung kann der Unternehmer davon ausgehen die Vorschriften der ArbStättV automatisch zu erfüllen (Vermutungswirkung).

Die ASR A2.2

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen nach § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 3 dazu insbesondere in den Punkten 2.2 und 5.2 Abs. 1 g des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.

Diese ASR gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen als auch für weitere Maßnahmen zur Erkennung von Entstehungsbränden, zur Alarmierung wie Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Quelle: baua.de

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