Bei Arbeiten mit heißen Objekten müssen Schutzhandschuhe der Mindestanforderungen "Klasse 1" gem. EN 388 genügen.
Zusätzlich müssen sie gemäß EN 407 für bestimmte Eigenschaften die Klassen 0 bis 4 besitzen, wobei Klasse 4 den jeweils besten Schutz bietet:
Ist eine Ziffer durch ein "X" ersetzt, wurde diese Eigenschaft nicht geprüft.
Mehr Informationen erhalten Sie in der PDF vom Bundesverband Handschutz e.V.