Durch Parkverbotsschilder verhindern Sie das Zuparken von Firmenparkplätzen sowie das Zuparken von Türen, Toren und Einfahrten. Um Behinderungen durch Falschparker zu vermeiden, sollten die Stellflächen auf Ihrem Firmen- oder Privatgelände gekennzeichnet sein. Verweisen Sie eindeutig auf die Konsequenzen für Fremdparker durch Parkverbotsschilder mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Haltverbot" und einem Hinweistext Ihrer Wahl.