Arbeitshandschuhe müssen als Persönliche Schutzausrüstung ein CE Kennzeichen tragen. Dieses sagt aus, dass der Handschuh den Anforderungen der PSA Richtlinie 89/686/EWG entspricht.
Schutzhandschuhe gibt es in den 3 definierten PSA Kategorien:
PSA-Kategorie 1 zum Schutz des Nutzers vor geringfügigen Risiken mit geringen Schutzanforderungen. Diese Handschuhe tragen das einfache CE-Kennzeichen und sind für leichte Arbeiten geeignet, zum Beispiel Gartenhandschuhe oder Schutzhandschuhe für verdünnte Waschmittellösungen.
PSA-Kategorie 2 für mittlere Risiken, die weder in Kategorie 1 noch in Kategorie 3 eingeordnet werden können. Das betrifft zum Beispiel Handschuhe für industriellen Arbeiten wie Wartung, Verladung, Sägen oder Schweißen. Diese Handschuhe tragen das CE-Kennzeichen und Normen-Piktogramme mit Angabe der Leistungsstufe, benötigen eine EU-Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung.
PSA-Kategorie 3 umfasst Persönliche Schutzausrüstung für hohe Risiken. Sie schützt vor irreversiblen Schäden und tödlichen Gefahren wie etwa Chemikalienschutzhandschuhe oder Hitzeschutzhandschuhe für Temperaturen über 100°C. Sie benötigen ein CE Kennzeichen mit 4-vierstelliger Kennnummer der Prüfstelle, Piktogramme mit Angabe der Leistungsstufen, EU-Baumusterprüfbescheinigung und Konformitätserklärung. Die Produktion muss nach einem Qualitätssicherungssystem erfolgen oder die Handschuhe müssen von einer Überwachungsstelle kontinuierlich überprüft werden.
Nicht jeder Handschuh kann vor jeder Gefahr schützen. Die gewählten Arbeitshandschuhe sollen zur Tätigkeit, der Belastung und dem Arbeitsumfeld passen. Über die Benutzung von Schutzhandschuhen informiert ausführlich die DGUV Regel 112-995.
Die allgemeinen Anforderungen an alle Schutzhandschuhe werden in der EN 420 definiert. Sie legt die anzuwendenden Prüfverfahren und die allgemeinen Eigenschaften wie Konfektionierung, Widerstandsfähigkeit des Materials und Leistungsvermögen fest. Weiterhin schreibt sie die Kennzeichnung der Handschuhe vor.
In Verbindung mit dieser Grundnorm gelten weitere spezifische Normen für Arbeitshandschuhe, je nachdem welchem Schutzzweck sie dienen.
Die Normen werden durch spezielle Piktogramme auf dem Handschuh kenntlich gemacht. Mittels Zahlen oder Buchstaben unter dem Piktogramm wird die jeweilige Leistungsstufe aufgezeigt, die der Handschuh in den normspezifischen Prüfungen erreicht hat.
Neben der Norm müssen weitere Angaben wie Produktname, CE Zeichen oder Größe auf dem Handschuh gemacht werden. Zusätzliche Informationen wie Herstelleradresse, Kontaktdaten, Chargennummern, Produktions- und/oder Haltbarkeitsdatum können aus Platzgründen oder für die Übersichtlichkeit auch auf einem zusätzlichen Textilfähnchen angebracht werden.
Norm | Geltungsbereich |
Piktogramm |
EN 420 | Allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe |
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EN 388 | Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken |
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EN 407 | Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Hitze) |
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EN 511 | Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Kälte) |
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EN 374-1 | Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken |
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EN 374-5 | Schutzhandschuhe gegen Mikroorganismen |
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EN 381 | Schutz vor handgeführten Kettensägen |
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EN 12477 | Anforderungen an Schweißerhandschuhe | |
EN 16350 | Schutz gegen elektrostatische Risiken |
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EN 60903 | Arbeiten unter Spannung - Handschuhe aus isolierendem Material |
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EN 1186 | Lebensmitteltauglichkeit |
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Damit Handschuhe ihre volle Schutzfunktion erfüllen können, müssen sie korrekt sitzen. Die Auswahl der richtigen Handschuhgröße trägt außerdem zu einem hohen Tragekomfort, einem besseren Tastgefühl und Greifvermögen bei und verbessert die Trageakzeptanz für einen längeren Zeitraum.
Hersteller verwenden verschiedene Farbeleitsysteme, um die Größe des Handschuhs farblich am Saum kenntlich zu machen. Die Handschuhgröße entspricht jeweils einer Farbe, z. B. rot für Größe 7, gelb für Größe 8 usw.
Mit Hilfe unserer Größentabelle können Sie Ihre Handschuhgröße ermitteln.
Unterschiedliche Einsatzbereiche erfordern unterschiedliche Eigenschaften, die von Schutzhandschuhen erfüllt werden müssen. Diese Eigenschaften werden zum einen durch das Handschuhmaterial, das so genannte Trägermaterial, bestimmt.
Das Trägermaterial des Handschuhs hat beispielsweise Einfluss auf den Widerstand gegen äußere Einflüsse, Feingefühl und Elastizität.
Zum anderen können die Eigenschaften des Schutzhandschuhs durch eine entsprechende Beschichtung verbessert oder positiv gesteigert werden, z. B. Nass- und Ölgriff, Schnittschutz, Chemikalienschutz oder Touchscreenfähigkeit.
Welches Handschuhmaterial mit welcher Beschichtung verwendet werden sollte, bestimmt der vorgesehene Verwendungszweck.
Wir bietet Ihnen hier einen Überblick über die gängigsten Trägermaterialien. Bei Mischgeweben werden verschiedenen Fasern zu einem Hybridgarn kombiniert, um somit positive Eigenschaften verschiedener Materialien zu vereinen.
Handschuhmaterialien können aus Kunststoff oder textilen Fasern bestehen, dabei können textile Fasern ein Naturmaterial oder Kunststoff sein.
Leder
Spaltleder
Narbenleder
Nappaleder
Baumwolle
Trikot
Polyacryl
Nylon (Polyamid)
Neopren
Latex
Nitril
Vinyl
Textilhandschuhe können mit verschiedenen Materialien beschichtet werden, um ihre Funktionalität zu erhöhen.
Die Übersicht zeigt die gebräuchlichsten Beschichtungen:
Nitril (Nitril-Kautschuk NBR)
Nitrilschaum
Vinyl (PVC)
Latex
PU (Polyurethan)
Neopren (Chloropren-Kautschuk)
Dabei kann die Beschichtung dünn oder dick aufgetragen sein. Handschuhe mit dicker Beschichtung eignen sich für grobe Arbeiten. Bei feinen und leichten Arbeiten sollte ein Schutzhandschuh mit dünner Beschichtung zum Einsatz kommen.
Die Arten der Beschichtung können sich je nach Anwendungsanspruch unterscheiden.
Glatte Beschichtungen sind besonders flüssigkeitsdicht, eine schrumpfgeraute Beschichtung bietet einen optimalen Nassgriff und eine geschäumte Beschichtung ist atmungsaktiv und flexibel, dabei aber nur bedingt flüssigkeitsdicht.
Arbeitshandschuhe können auch mit Noppen an der Handinnenseite beschichtet sein. Sie erhöhen die Griffigkeit und eignen sich vor allem für Automobil- und Zulieferungsbetriebe, Verpackungsindustrie, Montage und Produktion.
Ist der richtige Handschuh gefunden, sind einige Grundregeln beim Tragen zu beachten. So kann der Schutzhandschuh seine volle Schutzfunktion erfüllen und ein angenehmes Tragegefühl vermitteln.
Handschuhe so kurz wie möglich, nur während der gefährdenden Tätigkeit, tragen
In bestimmten Situationen birgt das Tragen von Schutzhandschuhen Gefahren. Ist diese Gefahr größer als die durch den Schutzhandschuh abzuwehrende Gefahr, so muss auf einen Handschuh verzichtet werden. Diese Fragestellung ist unbedingt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären und zu bewerten. Davon betroffen sind vor allem Arbeiten an Maschinen mit sich drehenden Teilen und an solchen, wo Einzugsgefahr besteht. Bekannte Beispiele sind Kreissägen, Walzen oder Rundbiegemaschinen.
Entsprechende Arbeitsstellen sollten mit dem richtigen Verbotsschild nach ISO 7010 gekennzeichnet sein.
Werden Handschuhe über eine längere Zeit getragen, können sie die Haut reizen.
Vor allem beim Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen stauen sich Wärme und Feuchtigkeit im Handschuh. Daher zählen Arbeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen zur so genannte Feuchtarbeit.
Feuchtarbeit ist die häufigste Art der Hautgefährdung und kann Hauterkrankungen verursachen oder verschlimmern. Daher sollten bei längeren Tragezeiten einerseits Unterziehhandschuhe aus Baumwolle getragen werden, die den Schweiß aufnehmen können.
Andererseits sollte die die beanspruchte Haut schonend gereinigt und desinfiziert werden.
Schützende und pflegende Cremes können der Haut bei der Regeneration helfen.
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